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   OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07   

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OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07 (https://dejure.org/2010,12042)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.06.2010 - 4 U 519/07 (https://dejure.org/2010,12042)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 4 U 519/07 (https://dejure.org/2010,12042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 16, 22 VVG a.F., 123 Abs. 1 BGB
    Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von Gesundheitsfragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unwahren Beantwortung von Gesundheitsfragen; hier:; bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 22; VVG § 213; BGB § 242; BGB § 123
    Im Fall der Arglist des VN können aufgrund einer unwirksamen Erklärung zur Schweigepflichtentbindung erlangte Gesundheitsdaten verwertbar sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 a.F.; VVG § 22 a.F.; BGB § 123 Abs. 1
    Rechtsfolgen der unwahren Beantwortung von Gesundheitsfragen - hier: - bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 16, 22 VVG a.F., 123 Abs. 1 BGB
    Zur vorvertraglichen Obliegenheitsverletzun g bei unwahrer Beantwortung von Gesundheitsfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Die mit dem Versicherungsantrag erteilte Schweigepflichtentbindung (Anlage K10, Bd. I Bl. 113) sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 23.10.2006, VersR 2006, 1669) unwirksam, da zu weitgehend und unbestimmt.

    Zwar ist dem Kläger dahin beizupflichten, dass die (völlig) unbestimmte und (zu) weitgehende Entbindungserklärung, die er mit dem Versicherungsantrag abgegeben hat (" Ich ermächtige den Versicherer, zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten, bei denen ich in Behandlung war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsschluss zu befragen; dies gilt auch für die Zeit vor der Antragsannahme") im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 (VersR 2006, 1669) unwirksam - weil gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßend - ist.

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 138/08

    Rentenleistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei am 28.10.2009 ergangenen Entscheidungen (IV ZR 138/08 und IV ZR 140/08, beide zitiert nach juris; letztere u.a. abgedruckt in NJW 2010, 289) zu der bis dahin in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierten Rechtsfrage eines materiellen oder prozessualen Verwertungsverbotes für auf der Grundlage einer zu weit gefassten Schweigepflichtentbindung - und deshalb möglicherweise rechtswidrig - gewonnene Erkenntnisse wie folgt grundlegend positioniert:.
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Bei persistierenden Wirbelsäulenbeschwerden eines körperlich (als Zimmermann) arbeitenden Antragstellers steht die Gefahrerheblichkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Folge außer Frage (ebenso: OLG Düsseldorf VersR 2001, 1408; OLG Koblenz VersR 2003, 494; OLG Frankfurt NVersZ 2000, 130), dass dem (das Leiden verschweigenden) Kläger eine Verletzung seiner als gesetzliche Obliegenheit ausgestalteten vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 16 VVG a.F.) vorzuwerfen ist.
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 7 U 33/97

    Wirksamkeit eines versichererseitig erklärten Rücktritts von einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Bei persistierenden Wirbelsäulenbeschwerden eines körperlich (als Zimmermann) arbeitenden Antragstellers steht die Gefahrerheblichkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Folge außer Frage (ebenso: OLG Düsseldorf VersR 2001, 1408; OLG Koblenz VersR 2003, 494; OLG Frankfurt NVersZ 2000, 130), dass dem (das Leiden verschweigenden) Kläger eine Verletzung seiner als gesetzliche Obliegenheit ausgestalteten vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 16 VVG a.F.) vorzuwerfen ist.
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Der Bundesgerichtshof hat sich mit zwei am 28.10.2009 ergangenen Entscheidungen (IV ZR 138/08 und IV ZR 140/08, beide zitiert nach juris; letztere u.a. abgedruckt in NJW 2010, 289) zu der bis dahin in Rechtsprechung und Literatur streitig diskutierten Rechtsfrage eines materiellen oder prozessualen Verwertungsverbotes für auf der Grundlage einer zu weit gefassten Schweigepflichtentbindung - und deshalb möglicherweise rechtswidrig - gewonnene Erkenntnisse wie folgt grundlegend positioniert:.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. BGH VersR 2007, 785) setzt die Annahme einer vom Versicherungsnehmer begangenen arglistigen Täuschung eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus.
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als leicht(er) angesehen wurden, wird der Beweis dagegen in der Regel als nicht geführt anzusehen sein (OLGR Celle 2009, 333; OLGR Saarbrücken 2006, 147; OLGR Koblenz 2002, 339).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 77/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Der Kläger hat nicht nur an einer einmaligen - und deshalb im vorgenannten Sinne nicht offenbarungspflichtigen - Lumbalgie (vgl. hierzu BGH VersR 1991, 578) oder ähnlich belanglosen und alsbald vergehenden Beschwerden gelitten, sondern an stetig wiederkehrenden Beschwerden am "Bewegungsapparat", die ihn in den 6 ½ Jahren vor der Antragstellung zu 25 Untersuchungs- und Behandlungsterminen bei seiner Orthopädin veranlasst haben.
  • OLG Koblenz, 24.10.2002 - 10 U 338/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen des

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Bei persistierenden Wirbelsäulenbeschwerden eines körperlich (als Zimmermann) arbeitenden Antragstellers steht die Gefahrerheblichkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Folge außer Frage (ebenso: OLG Düsseldorf VersR 2001, 1408; OLG Koblenz VersR 2003, 494; OLG Frankfurt NVersZ 2000, 130), dass dem (das Leiden verschweigenden) Kläger eine Verletzung seiner als gesetzliche Obliegenheit ausgestalteten vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 16 VVG a.F.) vorzuwerfen ist.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 7 U 81/05

    Krankenversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2010 - 4 U 519/07
    Es ist nach jeder nicht offenkundig belanglosen und alsbald vergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung gefragt (BGH VersR 1994, 711; OLG Frankfurt RuS 2007, 66; KG Berlin JurBüro 2007, 386).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner

    Dementsprechend sieht auch ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung und das Schrifttum die Erteilung allgemeiner, vom Einzelfall gelöster Schweigepflichtentbindungen - unabhängig davon, ob sie vor Vertragsschluss oder später erfolgen - als grundsätzlich zulässig an (OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 1501, 1502; Höra in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 213 VVG Rn. 48 f.; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 213 Rn. 28; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 213 Rn. 16; Eichelberg in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 213 Rn. 8; MünchKomm-VVG/Eberhardt, 2. Aufl. § 213 Rn. 85; Klär/Heyers in PK-VVG, 3. Aufl. § 213 Rn. 4; Voit in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 213 Rn. 38; Spuhl in Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1462; Schneider in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 1a Rn. 41; Neuhaus/Kloth, NJOZ 2009, 1370, 1376; Notthoff, ZfS 2008, 243, 248; a.A. OLG Jena VersR 2011, 380, 382).

    Die überwiegende Meinung hält demgegenüber an den Grundsätzen der bisherigen Senatsrechtsprechung auch nach Inkrafttreten des § 213 VVG fest (OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 1501, 1502; OLG Jena VersR 2011, 380, 382; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1157, 1162; D. Wendt in FAKomm-VersR, § 213 VVG Rn. 34; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 213 Rn. 25 f.; MünchKomm-VVG/Eberhardt, 2. Aufl. § 213 Rn. 139 ff.; Klär/Heyers in PK-VVG, 3. Aufl. § 213 Rn. 49; Schneider in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 1a Rn. 41a; Spuhl in Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1477; Britz, Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch Versicherungsunternehmen bei Dritten gemäß § 213 VVG unter Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes, 2011 S. 252-257; Washausen, Der Gesundheitsdatenschutz im Privatversicherungsrecht, 2016 S. 242-249; Looschelders, JR 2010, 530, 531).

  • OLG Jena, 29.03.2018 - 4 U 740/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

    Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als leicht(er) angesehen wurden, wird der Beweis in der Regel als nicht geführt anzusehen sein (Senatsurteil v. 22.06.2010 - 4 U 519/07 - juris Rdnr. 59; Senatsurteil v. 16.02.2016, 4 U 403/15).
  • OLG Jena, 15.02.2018 - 4 U 131/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislastverteilung bei behaupteter arglistiger

    Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als leicht(er) angesehen wurden, wird der Beweis in der Regel als nicht geführt anzusehen sein (Senatsurteil v. 22.06.2010 - 4 U 519/07 - juris Rdnr. 59; Senatsurteil v. 16.02.2016, 4 U 403/15).
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