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   OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15   

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https://dejure.org/2017,67125
OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15 (https://dejure.org/2017,67125)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.06.2017 - 1 U 673/15 (https://dejure.org/2017,67125)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 1 U 673/15 (https://dejure.org/2017,67125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Auslegung einer Klausel in Nachtragsvereinbarungen, wonach bei der Verhandlung der Preise für den Nachtrag ein Ausgleich der Baustellengemeinkosten und etwaiger auftragsbezogener Sonderkosten nicht berücksichtigt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauzeit eingehalten: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeit eingehalten: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten? (IBR 2019, 3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00

    CPU-Klausel

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 61/94

    Versicherungsleistung; Zahlungsvorbehalt; Erfüllung; Rückforderungsprozeß;

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Zu dieser letzteren Fallgruppe gehören Konstellationen, in denen die Existenz des Anspruchs explizit offengelassen oder von der Erbringung weiteren Nachweises durch den Gläubiger abhängig gemacht wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1430 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 27, 28).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 19 U 38/87

    Rückforderung; Beweislast; Darlegungslast; Vorbehalt; Spezifizierte Rechnung

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Zu dieser letzteren Fallgruppe gehören Konstellationen, in denen die Existenz des Anspruchs explizit offengelassen oder von der Erbringung weiteren Nachweises durch den Gläubiger abhängig gemacht wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1430 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 27, 28).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19).
  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 220/14

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der Leistung des späteren

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
    Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19).
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