Rechtsprechung
OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 631
Auslegung einer Klausel in Nachtragsvereinbarungen, wonach bei der Verhandlung der Preise für den Nachtrag ein Ausgleich der Baustellengemeinkosten und etwaiger auftragsbezogener Sonderkosten nicht berücksichtigt wurde - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauzeit eingehalten: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauzeit eingehalten: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten? (IBR 2019, 3)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 28.08.2015 - 8 O 690/12
- OLG Jena, 23.05.2016 - 1 U 673/15
- OLG Jena, 24.03.2017 - 1 U 673/15
- OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
- BGH, 29.08.2018 - VII ZR 162/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00
CPU-Klausel
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (…BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (…BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19). - BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05
Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (…BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19). - OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 61/94
Versicherungsleistung; Zahlungsvorbehalt; Erfüllung; Rückforderungsprozeß; …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Zu dieser letzteren Fallgruppe gehören Konstellationen, in denen die Existenz des Anspruchs explizit offengelassen oder von der Erbringung weiteren Nachweises durch den Gläubiger abhängig gemacht wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1430 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 27, 28).
- OLG Düsseldorf, 16.03.1988 - 19 U 38/87
Rückforderung; Beweislast; Darlegungslast; Vorbehalt; Spezifizierte Rechnung
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Zu dieser letzteren Fallgruppe gehören Konstellationen, in denen die Existenz des Anspruchs explizit offengelassen oder von der Erbringung weiteren Nachweises durch den Gläubiger abhängig gemacht wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1430 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 27, 28). - BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (…BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19). - BGH, 10.09.2015 - IX ZR 220/14
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der Leistung des späteren …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2017 - 1 U 673/15
Ein Vorbehalt, der die bisherige Beweislast wahrt, lässt sich nur ausnahmsweise, nämlich dann annehmen, wenn der Schuldner unter Druck, insbesondere zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 2012, 1717 , Rn. 7, NJW-RR 2016, 118 , Rn. 6) oder eines sonstigen empfindlichen Übels (BGH, NJW 2003, 2014, 2017) oder ausdrücklich unter der Voraussetzung leistet, dass die Forderung zu Recht besteht (…BGH, NJW 2007, 1269 , Rn. 19).