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   OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03   

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https://dejure.org/2004,1848
OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.12.2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 7 U 391/03 (https://dejure.org/2004,1848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 304 Abs. 1; 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3 AktG
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 Abs. 1 AktG übertragen wird, mit anderen Aktien.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Abfindungsanspruchs im Sinne von § 305 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) auf einen Erwerber einer Aktie durch das in der Aktie verbriefte Anteilsrecht; Beginn der Verzinsung eines Abfindungsanspruchs mit dem Ende eines Beherrschungsvertrags und ...

  • Judicialis

    AktG § 304 Abs. 1; ; AktG § 305 Abs. 1; ; AktG § 305 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 304 Abs. 1; AktG § 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 abs. 1 Aktg übertragen wird

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spruchverfahren bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Übergang des Abfindungsanspruchs mit der Veräußerung der Aktie an den Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 304 Abs. 1; 305 Abs. 1, Abs. 3 S. 3 AktG
    Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § 305 Abs. 1 AktG übertragen wird, mit anderen Aktien.

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Aktienrecht, Beherrschungsvertrag, Erwerber, Gewinnabführungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 525
  • BB 2005, 2208
  • DB 2005, 658
  • NZG 2005, 375
  • NZG 2005, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Unter Verweis auf die sog. Macrotron-Entscheidung des BGH (NJW 2003, 1032, 1034) sei die Börsenfähigkeit ihrer Aktien jedoch grundgesetzlich geschützter Bestandteil ihres Eigentumsrechts.

    Der Anspruch auf eine volle wirtschaftliche Entschädigung beinhaltet vielmehr auch die Beibehaltung der Verkehrsfähigkeit des tatsächlichen Anteilswertes, also der jederzeitigen Möglichkeit, diesen ungeschmälert durch die Beeinträchtigungen des Unternehmensvertrages durch Verkauf in Barvermögen umzusetzen (vgl. zur Schutzwürdigkeit des Interesses der Aktionäre an einer Deinvestitionsmöglichkeit: BGH NJW 2003, 1032, 1034).

    Aus den vorangegangenen Erläuterungen folgt zudem, dass dahingestellt bleiben kann, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner sog. Macroton-Entscheidung (BGH NJW 2003, 1032, 1034), die zugunsten von Minderheitsaktionären nach Abschluss eines Unternehmensvertrages getroffen worden ist, auch zugunsten des anderen Vertragsteils im Sinne eines Anspruchs auf Verkehrsfähigkeit seiner Aktien an der Börse übertragen werden kann.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Hierzu gehört, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), insbesondere die Möglichkeit erhalten, gegen eine angemessene Abfindung aus der abhängigen Gesellschaft auszuscheiden (vgl. BVerfG NJW 1999; 1701, 1702).

    Dem Erfordernis, bei Unternehmensverträgen für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), wird nur gerecht, dass der außenstehende Aktionär jederzeit die konkrete Investition vollständig beenden und durch eine andere, wie z.B. den Kauf von Aktien einer Gesellschaft, in der seine Mitgliedschaftsrechte nicht beschränkt sind, ersetzen kann.

  • LG München I, 11.06.1997 - 15 HKO 11066/95
    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    In den Fällen, in denen der Abfindungsanspruch zu niedrig oder erst gar nicht festgesetzt worden ist, kann der außenstehende Aktionär zur Verwirklichung seines Anteilswertes nicht auf die Beendigung des nicht selten mehrjährigen Spruchstellenverfahrens verwiesen werden (z.B. 12 Jahre im Verfahren LG München I, DB 1997, 2013).

    Die pauschale Verzinsung stellt nur einen Hilfsanspruch dar, wenn der tatsächliche Renditewert nicht erstattet wird (a.A. LG München I, DB 1997, 2013, das die Ausgleichszahlungen vom Zinsanspruch, berechnet über die gesamte Laufzeit, abzieht).

  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Hierzu gehört, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), insbesondere die Möglichkeit erhalten, gegen eine angemessene Abfindung aus der abhängigen Gesellschaft auszuscheiden (vgl. BVerfG NJW 1999; 1701, 1702).

    Dem Erfordernis, bei Unternehmensverträgen für den Verlust seiner Rechtsposition wirtschaftlich voll entschädigt zu werden (vgl. BVerfG NJW 1962, 1667, 1668 f.; 1999, 1699, 1700), wird nur gerecht, dass der außenstehende Aktionär jederzeit die konkrete Investition vollständig beenden und durch eine andere, wie z.B. den Kauf von Aktien einer Gesellschaft, in der seine Mitgliedschaftsrechte nicht beschränkt sind, ersetzen kann.

  • BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96

    Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242, 2243; BVerfG NJW 1999, 1701).

    Andernfalls könnte der Schutz der Aktionäre unterlaufen werden, da der andere Vertragsteil infolge seiner Weisungsbefugnis sanktionslos in der Lage wäre, die abhängige Gesellschaft vor Abschluss des Spruchstellenverfahrens weitgehend zu entkleiden und damit nicht nur den Unternehmenswert, sondern auch den Wert des Aktionärsanteils auszuzehren (vgl. BVerfG NJW 1700; 1701; BGH NJW 1997, 2242).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Die unterlassene Aufklärung der Marktteilnehmer durch die Beklagte führt nach § 286 ZPO zu einer Umkehr zumindest der Beweislast entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verletzung von vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH NJW 1990, 1659, 1661; 1992, 228, 231).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Die unterlassene Aufklärung der Marktteilnehmer durch die Beklagte führt nach § 286 ZPO zu einer Umkehr zumindest der Beweislast entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Verletzung von vertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflichten (vgl. BGH NJW 1990, 1659, 1661; 1992, 228, 231).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1988 - 20 W 199/88
    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Umsätze so gering sind, dass sich kein feststellbarer Marktwert herausbildet (vgl. LG Hamburg WM 1989, 336, 337).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
    Sie besteht unverändert auch zu Gunsten der Aktionäre, die sich dem Verfahren nicht angeschlossen haben, fort (vgl. BGH NJW 1997, 2242, 2243; BVerfG NJW 1999, 1701).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    b) Aus dem Wortlaut des Gesetzes und des gleichlautenden Unternehmensvertrages wie auch insbesondere aus dem Vertrags- bzw. Gesetzeszweck der Sicherung des außenstehenden Aktionärs gegen die Beeinträchtigung seiner aus der Mitgliedschaft abgeleiteten Herrschaftsrechte (BGHZ 135, 374, 379; 138, 136, 139) folgt zugleich, dass während der Dauer des Unternehmensvertrages in der Person eines jeden Aktienerwerbers, der nicht dem anderen Vertragsteil zuzuordnen und damit außenstehender Aktionär ist, mit dem Erwerb der Aktie - unabhängig vom Erwerbszeitpunkt, der Person des Veräußerers und insbesondere auch der dogmatischen Konstruktion - zugleich das Abfindungsrecht entsteht (so zutreffend Bayer, ZIP 2005, 1053, 1058; Bilda, NZG 2005, 375, 378).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Der abweichenden Ansicht, die einen Fortbestand der Anteilsinhaberschaft bis zur Beendigung des Spruchverfahrens für erforderlich hält, andernfalls der Antragsteller ersatzlos ausscheidet (so KG WM 1971, 764; OLG Frankfurt NJW 1972, 641, 642; für das neue Recht wohl auch Bilda NZG 2005, 375, 378), ist nicht zu folgen.
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