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   OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11   

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https://dejure.org/2011,12228
OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11 (https://dejure.org/2011,12228)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.07.2011 - 4 U 13/11 (https://dejure.org/2011,12228)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 4 U 13/11 (https://dejure.org/2011,12228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 513, 529, 546 ZPO
    Zur (vollen) Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts beim Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten im Arzthaftungsprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts im Hinblick auf die Zumessung von Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess erster Instanz

  • Justiz Thüringen

    § 513 Abs 1 ZPO, § 529 ZPO, § 546 ZPO, § 253 Abs 2 BGB
    Berufungsrechtszug: Prüfungskompetenz der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513; ZPO § 529; ZPO § 546
    Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 513, 529, 546 ZPO
    Zur (vollen) Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts beim Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten im Arzthaftungsprozess

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Ein - wie hier - auf eine künftige Schadensersatzpflicht bezogener Feststellungsantrag hat Erfolg, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH NJW 2001, 2167; VersR 2007, 708).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Mit Urteil vom 28.03.2006 (Az.: VI ZR 46/05, abgedruckt u.a. in NJW 2006, 1589) hat sich der Bundesgerichtshof der letztgenannten Auffassung angeschlossen; und zwar mit der - aus Sicht des erkennenden Senats zwingenden - Begründung, dass im Bereich der rechtlichen Bewertung festgestellter Tatsachen eine Bindung des Berufungsgerichts an eine lediglich mögliche, aber nicht überzeugende Wertung der Vorinstanz nicht bestünde.
  • OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03

    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 248/00

    Informationspflichten des Unternehmers bei schlüsselfertiger Errichtung eines

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Ein - wie hier - auf eine künftige Schadensersatzpflicht bezogener Feststellungsantrag hat Erfolg, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu möglichen künftigen Schäden führen kann (BGH NJW 2001, 2167; VersR 2007, 708).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2004 - 1 U 14/04

    Schmerzensgeldanspruch gegen den Krankenhausträger wegen fehlerhafter stationärer

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Die Gegenmeinung vertrat den Standpunkt, das Berufungsgericht dürfe und müsse ohne Bindung an die Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts - allerdings im Rahmen seiner Bindung an dessen Tatsachenfeststellung nach § 529 Abs. 1 ZPO - selbst über die Höhe des im Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldes befinden (OLG Brandenburg VersR 2005, 953).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2004 - 1 U 55/03

    Schmerzensgeldsanspruch des Kindes wegen schwerster Schädigung bei der Geburt;

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757).
  • OLG Hamm, 15.10.2004 - 9 U 116/04

    Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Bushaltestelle, Glätte

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 219/02

    Verschulden bei Körperverletzung; Kontrollumfang des Berufungsgerichts bei

    Auszug aus OLG Jena, 26.07.2011 - 4 U 13/11
    Lägen solche nicht vor, dürfe die Berufungsinstanz nicht eigenes Ermessen an die Stelle der Bestimmung durch die Vorinstanz setzen (OLG Braunschweig VersR 2004, 924; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 398; OLG München NJW 2004, 959; OLG Hamm VersR 2006, 134 und 757).
  • OLG München, 14.06.2012 - 1 U 160/12

    Arzthaftung: Abschluss eines Schuldbestätigungsvertrages zwischen dem

    Das OLG Jena (Urt. vom 26.7.2011 - BeckRS 2011, 21362) hat nicht nur wegen einer Oberschenkelnarbe der dortigen Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 EUR zugesprochen, sondern maß den physischen und psychischen Belastungen der komplikationsbehafteten und langwierigen ärztlichen Behandlung einer Refraktur und dem noch sehr jungen Lebensalter der Klägerin im Behandlungszeitraum besonderes Gewicht zu.
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