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   OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07   

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https://dejure.org/2008,6918
OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07 (https://dejure.org/2008,6918)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 U 428/07 (https://dejure.org/2008,6918)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 U 428/07 (https://dejure.org/2008,6918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 29 c ZPO, 312 BGB (früher §§ 6, 7 HWiG)
    § 29 c ZPO (Verbrauchergerichtsstand für Haustürgeschäfte) gilt nicht für Klagen aus Versicherungsverträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines besonderen Gerichtsstandes für Haustürgeschäfte bei Klagen aus Versicherungsverträgen; Begründung eines Verbrauchergerichtsstandes für Klagen aus Versicherungsverträgen durch die Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes; Fehlen einer Haustürsituation ...

  • Judicialis

    ZPO § 29 c; ; BGB § 312

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312; ZPO § 29c
    Gerichtsstand für Klagen aus Versicherungsverträgen; Zulässigkeit der Verweisung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 29 c ZPO, 312 BGB (früher §§ 6, 7 HWiG)
    § 29 c ZPO (Verbrauchergerichtsstand für Haustürgeschäfte) gilt nicht für Klagen aus Versicherungsverträgen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Versicherungvertrag als Haustürgeschäft, Vermittlung über VM, Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    Kein besonderer Gerichtsstand für Klagen aus Versicherungsverträgen nach § 29 c ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 719
  • MDR 2009, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 21 AR 150/04

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    In diesem Sinne führt auch das OLG Frankfurt in seinem Beschluss v. 03.02.2005 (Az: 21 AR 150/04) lediglich aus: "Dass § 1 Abs. 2 HWiG a.F: das Widerrufsrecht des Verbrauchers für bestimmte Fälle ausschließt, ändert nichts daran, dass es sich um ein von § 1 Abs. 1 HWiG a.F. definiertes Haustürgeschäft handelt, für das § 29 c ZPO unabhängig von seinem sachlich-rechtlichen Widerrufsrecht gilt.".
  • LG Landshut, 10.01.2003 - 74 O 1269/02

    Gerichtsstand für Haustürgeschäfte bei Sturmschäden; Ausschluss des

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Die gegenteiligen landgerichtlichen Entscheidungen, die der Klägervertreter ins Feld führt (LG Landshut NJW 2003, 1197 und LG Traunstein r + s 2005, 139; 2006, 88), überzeugen nicht.
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Geht in einer - ansonsten gegebenen - Haustürsituation die Einwirkung auf den Verbraucher (hier Versicherungsnehmer) nicht von dem Vertragspartner aus - der Makler ist nicht wie ein Versicherungsagent des Versicherers dem Lager des Versicherungsunternehmens zuzurechnen - ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH WM 2003, 61; BGH NJW 2004, 2731; BGH NJW-RR 2004, 1126).
  • LG Berlin, 23.12.2004 - 7 O 353/04

    Kein besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte bei Klagen aus

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Das Gleiche gilt für § 29 c ZPO, der für "Klagen aus Haustürgeschäften" (§ 312 BGB) den Gerichtsstand des Verbrauchers zulässt (so auch und ausf. OLG München v. 30.05.2006; zit. nach juris; ebenso LG Berlin VersR 2005, 1259).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Geht in einer - ansonsten gegebenen - Haustürsituation die Einwirkung auf den Verbraucher (hier Versicherungsnehmer) nicht von dem Vertragspartner aus - der Makler ist nicht wie ein Versicherungsagent des Versicherers dem Lager des Versicherungsunternehmens zuzurechnen - ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH WM 2003, 61; BGH NJW 2004, 2731; BGH NJW-RR 2004, 1126).
  • BGH, 08.07.1953 - II ZR 127/52

    DM-Eröffnungsbilanz. Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Rechtsmittelverfahren eine - die gleichzeitige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfordernde - Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht des ersten Rechtszuges nur möglich, sofern die Unzuständigkeit des Erstgerichts noch geltend gemacht werden kann (Vgl. BGHZ 10, 155, 163; BGH MDR 1989, 41 = NJW-RR 1988, 1405; BGH MDR 2005, 265, 266; ebenso Zöller-Greger, 26. Aufl. § 281 Rz 9).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Rechtsmittelverfahren eine - die gleichzeitige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfordernde - Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht des ersten Rechtszuges nur möglich, sofern die Unzuständigkeit des Erstgerichts noch geltend gemacht werden kann (Vgl. BGHZ 10, 155, 163; BGH MDR 1989, 41 = NJW-RR 1988, 1405; BGH MDR 2005, 265, 266; ebenso Zöller-Greger, 26. Aufl. § 281 Rz 9).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Geht in einer - ansonsten gegebenen - Haustürsituation die Einwirkung auf den Verbraucher (hier Versicherungsnehmer) nicht von dem Vertragspartner aus - der Makler ist nicht wie ein Versicherungsagent des Versicherers dem Lager des Versicherungsunternehmens zuzurechnen - ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH WM 2003, 61; BGH NJW 2004, 2731; BGH NJW-RR 2004, 1126).
  • BGH, 15.06.1988 - I ARZ 331/88

    Bindungswirkung einer Abgabe oder Verweisung in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Jena, 26.11.2008 - 4 U 428/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Rechtsmittelverfahren eine - die gleichzeitige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfordernde - Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich oder sachlich zuständige Gericht des ersten Rechtszuges nur möglich, sofern die Unzuständigkeit des Erstgerichts noch geltend gemacht werden kann (Vgl. BGHZ 10, 155, 163; BGH MDR 1989, 41 = NJW-RR 1988, 1405; BGH MDR 2005, 265, 266; ebenso Zöller-Greger, 26. Aufl. § 281 Rz 9).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung

    Mit dem Oberlandesgericht wird die Verweisungsmöglichkeit vereinzelt abgelehnt, weil kein Fall des § 513 Abs. 1 ZPO vorliege (OLG Jena NJW-RR 2009, 719, 720; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 281 Rn. 58; wohl auch Musielak/Voit/Foerste ZPO 14. Aufl. § 281 Rn. 6).
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