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   OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11   

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OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,79888)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.07.2011 - 1 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,79888)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 1 Ss 42/11 (https://dejure.org/2011,79888)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f. [= BA 2008, 386]; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55a; § 81a Rn. 32).

    Das Gewicht des (unterstellten) Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern um einen sogenannten einfach gesetzlichen Richtervorbehalt handelt (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Demgegenüber steht die Blutentnahme als verhältnismäßig geringfügiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die heute als Standardmaßnahme bei vielen medizinischen Untersuchungen und Behandlungen regelmäßig und ohne weitere körperliche Beeinträchtigungen und Risiken vorgenommen wird (OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149 [= BA 2009, 217]).

    Das Gewicht des (unterstellten) Verstoßes in Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens wird auch dadurch geprägt, dass es sich hier nicht um einen verfassungsrechtlich geregelten, sondern um einen sogenannten einfach gesetzlichen Richtervorbehalt handelt (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.11 f.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2148, 2149).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f. [= BA 2008, 386]; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55a; § 81a Rn. 32).

    Ein Eingriff „fern jeder Rechtsgrundlage“, wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenden Sachverhalten angenommen hat (vgl. BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch den Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Ein Eingriff „fern jeder Rechtsgrundlage“, wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenden Sachverhalten angenommen hat (vgl. BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch den Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 [= BA 2008, 71]).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m. w. N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598 [= BA 2008, 198]; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08 [BA 2009, 214]).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Zwar wäre der die Blutentnahme anordnende Polizeibeamte grundsätzlich gehalten gewesen, die Gründe, die ihm zu der Eilmaßnahme veranlasst haben, zeitnah in den Akten niederzulegen (OLG Celle NJW 2009, 3524, 3525 [= BA 2009, 416]).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Zudem kann nach Lage des Falles kein Zweifel daran bestehen, dass auch eine richterliche Anordnung hätte ergehen müssen; auch dies setzt das Gewicht eines etwaigen Verstoßes herab (OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2009, Az.: 2 Ss 117/09, bei juris).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 9 f. [= BA 2008, 386]; BGH NJW 2007, 2269, Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn. 55a; § 81a Rn. 32).
  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346 m. w. N.; BVerfGE 103, 142 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, NJW 2008, 2597, 2598 [= BA 2008, 198]; Senatsbeschluss vom 25. November 2008, Az: 1 Ss 230/08 [BA 2009, 214]).
  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

    Auszug aus OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
    Dabei kommt der möglichst tatzeitnahen Ermittlung einer Beeinflussung durch Alkohol und/oder insbesondere auch Drogen besondere Bedeutung zu, weil Rückrechnungen über eine längere Zeitspanne in aller Regel mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sind (KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2009, Az.: 2 Ss 312/09 bei juris).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • OLG Jena, 03.06.2014 - 1 SsRs 129/13

    Bußgeldverfahren wegen Drogen im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot für das

    Aus diesem Grund stellt ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme dar, die nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGH NStZ 2013, Seite 242 ff. unter Hinweis auf BVerG NJW 2012, 907; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.06.2013, 2 Ss OWi 1505/12, bei juris; Senatsbeschluss vom 28.07.2011, 1 Ss 42/11, StraFo 2011, 351).

    Ein Eingriff "fern jeder Rechtsgrundlage" liegt auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81a Abs. 2 StPO eine grundsätzliche Eilzuständigkeit der Beamten des Polizeidienstes vorsieht (Senatsbeschluss vom 28.07.2011, a. a. O.).

  • KG, 25.07.2012 - 161 Ss 149/12

    Bestimmung des eingelegten Rechtsmittels durch das Revisionsgericht

    a) Die für eine Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO bedeutsame Vorfrage, ob das zur Rede stehende Rechtsmittel überhaupt zweifelsfrei als Revision gedeutet werden kann, hat das Revisionsgericht im Verfahren gemäß § 346 Abs. 2 StPO von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsansicht des Tatrichters zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2011 - (4) 1 Ss 42/11 (26/11) - OLG Hamm VRS 93, 113, 114 und NJW 2003, 1469; OLG Düsseldorf JMBl NW 2001, 47; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 St OLG Ss 39/10 - [juris]).
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