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   OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12   

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https://dejure.org/2012,5627
OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei

  • Justiz Thüringen

    § 97 Abs 2 ZPO, § 276 Abs 2 BGB
    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostentragung durch die obsiegende Partei; grob fahrlässige Unkenntnis von einem Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 2
    Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Auch ist unerheblich, welche rechtliche Beurteilung der Verfügungskläger im November 2011 anstellte, solange er die erforderliche Tatsachenkenntnis dadurch hatte, dass er das Werbeprospekt zur Überprüfung in Händen hielt (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 302).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Auch ist die Printausgabe eines Werbeprospekts leicht zu erfassen (anders und nicht in jeder Hinsicht überzeugend für eine Internetpräsenz: OLG Hamm Urteil vom 21.1.2010, Az. 4 U 168/09, zit. bei juris).
  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Fehlende Impressumsangaben können bei Klagen von Mitbewerbern mit EUR 1.000,00 bewertet werden (Senat GRUR-RR 2011, 327).
  • OLG Jena, 20.07.2011 - 2 W 320/11

    tatsächliche Änderung - Unlauterer Wettbewerb: Veränderung einer

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
  • OLG Jena, 20.03.2013 - 2 W 137/13

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten bei einer

    Die Wertfestsetzung folgt aus § 3 ZPO und entspricht der Praxis des Senats bei der Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen auch durch einen klagebefugten Verband (vgl. Senat WRP 2012, 845).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
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