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   OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03   

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OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03 (https://dejure.org/2004,10044)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.06.2004 - 8 U 1153/03 (https://dejure.org/2004,10044)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 8 U 1153/03 (https://dejure.org/2004,10044)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Insbesondere musste kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art vorliegen oder die Eingliederung des Verletzten in den Unfallbetrieb von dauerhafter Natur sein (VersR 1983, 31; NJW 1987, 1022 und 1643; VersR 1994, 579 ; MDR 1998, 1166 ).

    Eine solche Hilfeleistung gehört zum klassischen Betätigungsfeld gewerblicher Abschlepp- und Pannenhilfeunternehmen (für das Anschieben eines liegengebliebenen Fahrzeuges sowie das Freischleppen eines festgefahrenen Fahrzeuges als Arbeitsleistung ebenso BGH NJW 1987, 1022 sowie BSG BKK 1975, 105).

    Sie muss vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der dem geltenden Recht entsprechenden Regelung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO fremdnützig geprägt sein (VersR 1985, 1082; NJW 1987, 1022 und 1643; MDR 1998, 1166 ).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof unter dem Az.: VI ZR 181/85 (NJW 1987, 1022) entschiedenem Sachverhalt hat der Kläger sein Fahrzeug nicht (auch) deshalb aus Eigeninteresse zu Bergung des Beklagtenfahrzeugs zur Verfügung gestellt, weil dieses seine eigene Weiterfahrt behindert hat.

    Auch in Ansehung und Würdigung des Umstands, dass der Haftungsausschluss für Personenschäden eine Ausnahmeregelung zur allgemeinen zivilrechtlichen Haftungslage darstellt und daher im Zweifelsfall restriktiv anzuwenden ist und vom Bundesgerichtshof auch restriktiv angewandt wird (was die Vorstehend zitierte Entscheidung vom 28.10.1986, NJW 1987, 1022 zeigt), vermag der Senat eine Geltung des Haftungsprivilegs des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII zu Gunsten der Beklagten nicht zu verneinen.

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Insbesondere musste kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art vorliegen oder die Eingliederung des Verletzten in den Unfallbetrieb von dauerhafter Natur sein (VersR 1983, 31; NJW 1987, 1022 und 1643; VersR 1994, 579 ; MDR 1998, 1166 ).

    Nur in solchen Fällen besteht Unfallversicherungsschutz unter dem Aspekt eines Tätigwerdens "wie" ein im Unfallbetrieb beschäftigter Versicherter (BGH MDR 1998, 1166 ; NJW 1987, 1647 zu der § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII entsprechenden Regelung nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO .).

    Sie muss vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der dem geltenden Recht entsprechenden Regelung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO fremdnützig geprägt sein (VersR 1985, 1082; NJW 1987, 1022 und 1643; MDR 1998, 1166 ).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Mit der Bescheidung lediglich des bezifferten Leistungsantrages zu 1. dem Grunde nach hat das Landgericht zwar berücksichtigt, dass bei einem nicht bezifferten Feststellungsantrag ein Grundurteil nach § 304 ZPO wesensmäßig ausscheidet (BGH NJW 1997, 3177 ; 2000, 1572 ; 2001, 155) und daher ein auch den Feststellungsantrag zu 2. umfassendes umfängliches Grundurteil nicht ergehen konnte.

    Mit der ungeschriebenen Voraussetzung der Widerspruchsfreiheit zum Schlussurteil unvereinbar ist daher ein Teilurteil im Haftungsprozess, wenn die verschiedenen (Teil -) Ansprüche auf Leistung und Feststellung aus dem gleichen tatsächlichen Vorgang abgeleitet werden und solchermaßen einen einheitlichen Klagegrund im Sinne der §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 260 ZPO bilden (BGH NJW 2000, 1405 ; 2001, 155 und 760).

  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Übersehen hat das Landgericht jedoch, dass der Erlass eines Teilurteils nach § 301 ZPO zur Voraussetzung hat, dass die Entscheidung nur über einen Teil des Streitgegenstands unabhängig davon getroffen werden kann, wie das Schlussurteil über den Rest des noch anhängigen Streitgegenstands entscheidet (BGHZ 107, 242; BGH NJW 1997, 1710 ; 2000, 138 und 801; 2001, 79).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 240/79

    Anspruch auf Erstattung der an die Hinterbliebenen eines durch einen

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Insbesondere musste kein Abhängigkeitsverhältnis wirtschaftlicher oder persönlicher Art vorliegen oder die Eingliederung des Verletzten in den Unfallbetrieb von dauerhafter Natur sein (VersR 1983, 31; NJW 1987, 1022 und 1643; VersR 1994, 579 ; MDR 1998, 1166 ).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Ihr Vorliegen unterliegt in der Berufungsinstanz der Prüfung von Amts wegen (BGH NJW 1999, 1035 ; 2001, 156, Vollkommer aaO., Rdnr. 1 und 13).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Da im Unfallversicherungsrecht für den Unternehmensbegriff weder ein eingerichteter Gewerbebetrieb noch eine Verfolgung wirtschaftlicher Interessen verlangt wird, ist auch der Halter eines privaten Kraftfahrzeuges Unternehmer, sofern es mit dem Fahrzeugs zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall gekommen ist (BGH NJW 1987, 1643 für die alte Rechtslage nach § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO . Auf die Frage, ob es sich bei dem Fahrzeug des Beklagten zu 1) zum Unfallzeitpunkt um ein gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug gehandelt hat, kommt es daher nicht an.
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass es im Instanzenzug im Teil- und Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (BGHZ 107, 242; 120, 380; 139, 117; BGH NJW 1997, 455 ; 99, 1719 ; 2000, 958; 2001, 79 und 760).
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass es im Instanzenzug im Teil- und Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (BGHZ 107, 242; 120, 380; 139, 117; BGH NJW 1997, 455 ; 99, 1719 ; 2000, 958; 2001, 79 und 760).
  • BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auf Grundlage eines bestimmten Unfallereignisses sowohl Leistungs- als auch Feststellungsansprüche geltend gemacht werden (BGH NJW 1997, 3448; 2001, 760 sowie Vollkommer aaO.).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 402/98

    Zurechnung der Kenntnis des Abschlußvertreters

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines

  • BGH, 08.03.1994 - VI ZR 141/93

    Aufenthalt des Auftraggebers in einer Kfz-Werkstatt

  • OLG Frankfurt, 05.05.1982 - 17 U 178/81

    Pannenhilfe für fremdes Unternehmen; Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz;

  • OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15

    Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen

    Dementsprechend ist auch der private Halter eines Kraftfahrzeugs prinzipiell als Unternehmer anzusehen, sofern es mit dem Fahrzeug zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall kommt (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1643 mit Blick auf § 636 RVO a. F.; OLG Jena, NZV 2004, S. 466, 467; OLG München, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 24 U 346/08, Tz. 15, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NZV 2012, S. 581, 582 m. w. N.).

    Ihrer Art nach muss die Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem Betrieb des betroffenen Gewerbes üblicherweise beschäftigt werden; es darf also nicht etwa eine bloße Freizeitbeschäftigung vorliegen (vgl. BGH, NJW 1987, S. 1643 f. mit Blick auf § 539 RVO a. F.; OLG Düsseldorf, NZV 2012, S. 581, 583; OLG Jena, NZV 2004, S. 466, 467 f.; OLG München, Urteil vom 19.03.2009, Az.: 24 U 346/08, Tz. 15).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Damit im Einklang sieht die Rechtsprechung der Zivilgerichte den privaten Halter einer Kraftfahrzeugs grundsätzlich als Unternehmer an, sofern es mit dem Fahrzeug zu einem dem Unfallversicherungsrecht unterfallenden Arbeitsunfall kommt (vgl. etwa zu §§ 636, 539 RVO a. F. BGH, Urteil vom 16.12.1986, VI ZR 5/86, zitiert aus JURIS; OLG Köln, Urteil vom 09.11.1993, 3 U 34/93; zu § 104 SGB VII OLG Thüringen, Urteil vom 29.06.2004, 8 U 1153/03; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Die einzelnen, zur unfallbringenden Verrichtung gehörenden Tätigkeiten sind daher nicht isoliert zu betrachten, sondern das Gesamtbild des Vorhabens zu bewerten (ebenso OLG Thüringen, Urteil vom 29.06.2004, 8 U 1153/03, zitiert aus JURIS zum misslungen Versuch, ein Abschleppseil bei der Bergung eines Fahrzeugs zu lösen).

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