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OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 10 Berufsordnung (BORA) als Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Keine Pflicht zur Kenntlichmachung einer Zweigstelle durch § 10 BORA
- BRAK-Mitteilungen
Kennzeichnung weiterer Kanzleistandorte bzw. Zweigstellen auf dem Briefbogen
- brak-mitteilungen.de , S. 60
§§ 27, 31 Abs. 3 BRAO; § 10 BORA; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG
Kennzeichnung weiterer Kanzleistandorte bzw. Zweigstellen auf dem Briefbogen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.06.2010 - 7 O 2036/09
- OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
- BGH, 10.12.2012 - I ZR 74/11
Papierfundstellen
- EuZW 2011, 528
- GRUR-RR 2012, 29
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08
Gewährleistungsausschluss im Internet
Auszug aus OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Zwar ist zu beachten, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet) die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat. - BGH, 25.03.2010 - I ZR 68/09
Freier Architekt
Auszug aus OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist aber wegen Art. 3 Abs. 8 der UGP-Richtlinie nicht eröffnet, weil danach unionsrechtskonforme berufsständische Regelungen unberührt bleiben (so auch BGH GRUR 2010, 1115 - Freier Architekt). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04
Fachanwälte
Auszug aus OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Jedoch verschweigt der Beklagte nicht, dass er an drei verschiedenen Standorten tätig ist, so dass der Durchschnittsverbraucher (zum Maßstab insoweit vergleichbar BGH GRUR 2007, 807 - Fachanwälte) erkennen kann, dass die Präsenz des Beklagten in E (oder einem seiner anderen Kanzleiorte) naturgemäß eingeschränkt ist. - BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00
Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät …
Auszug aus OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beklagte Angaben zu weiteren Kanzleien irreführend unterlassen hat, ist die Rückseite des Briefkopfes in die Betrachtung mit einzubeziehen (so auch BGH NJW 2002, 1419 Tz. 32). - BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90
Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen …
Auszug aus OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10
Durch sie soll aber keine nach außen deutlich werdende Differenzierung zwischen "Hauptkanzlei" und "Zweigstellen" begründet werden, weil und solange beides - wie im vorliegenden Falle unstreitig - voll- und gleichwertige Kanzleien sind (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1992, 114 ).
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Das Berufungsgericht (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 29 = WRP 2011, 784) hat das Urteil des Landgerichts auf die Berufung des Beklagten abgeändert und auf den von der Klägerin gestellten ersten Hilfsantrag dahin neu gefasst, dass es den Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt hat,. - BGH, 10.12.2012 - I ZR 74/11 Das Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - wird dahin berichtigt, dass es in der ersten Zeile der Randnummer 7 statt "... (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 21 = WRP 2011, 784)..." richtig heißen muss "... (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 29 = WRP 2011, 784)...".