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   OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12   

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https://dejure.org/2012,3966
OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12 (https://dejure.org/2012,3966)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.03.2012 - 1 WF 144/12 (https://dejure.org/2012,3966)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. März 2012 - 1 WF 144/12 (https://dejure.org/2012,3966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    § 81 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 81 Abs 2 Nr 2 FamFG, § 81 Abs 2 Nr 3 FamFG, § 81 Abs 2 Nr 4 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Kostenentscheidung nach Einigung der Eltern in Ansehung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung in einem Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 81 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 4 FamFG
    Kostengrundentscheidung in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1898
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2010, 1403) sind eine Rechtsschutzmöglichkeit und eine Rechtsgrundlage für eine Entscheidung über den Antrag des nichtehelichen das gemeinsame Sorgerecht anstrebenden Kindesvaters gegeben.

    Das BVerfG (FamRZ 2010, 1403) hat ergänzend zu der Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

  • BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11

    Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
    Diese Auslegung entspricht dem in den Gesetzesmaterialien deutlich zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, der im Unterschied zur Bestimmung des § 20 a FGG a. F. in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den isolierten Beschwerderechtszug der §§ 58 f FamFG gegen erstinstanzliche Kostenentscheidungen eröffnen wollte (siehe hierzu BT-Drucks. 16/6308 S. 216, 272, 276), dabei aber bewusst auf die Schaffung einer Wertgrenze verzichtet hat, dies mit der Erwägung, dass es keinen wesentlichen Unterschied für die Beschwer eines Beteiligten ausmache, ob er sich gegen eine Kosten- oder Auslagenentscheidung oder aber gegen eine ihn wirtschaftlich belastende Entscheidung in der Hauptsache wende (vgl. BT-Drucks. aaO, S. 204, vgl. BGH, FamRZ 2011, 1933-1936; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 238-239).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
    Das BVerfG (a.a.O.) hat ausgeführt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat (vgl. BVerfGE 107, 150, 169).
  • OLG Zweibrücken, 18.07.2011 - 2 WF 92/11

    Isolierte Anfechtbarkeit von Kostengrundentscheidungen in Verfahren der

    Auszug aus OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
    Diese Auslegung entspricht dem in den Gesetzesmaterialien deutlich zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, der im Unterschied zur Bestimmung des § 20 a FGG a. F. in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den isolierten Beschwerderechtszug der §§ 58 f FamFG gegen erstinstanzliche Kostenentscheidungen eröffnen wollte (siehe hierzu BT-Drucks. 16/6308 S. 216, 272, 276), dabei aber bewusst auf die Schaffung einer Wertgrenze verzichtet hat, dies mit der Erwägung, dass es keinen wesentlichen Unterschied für die Beschwer eines Beteiligten ausmache, ob er sich gegen eine Kosten- oder Auslagenentscheidung oder aber gegen eine ihn wirtschaftlich belastende Entscheidung in der Hauptsache wende (vgl. BT-Drucks. aaO, S. 204, vgl. BGH, FamRZ 2011, 1933-1936; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 238-239).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 20 WF 37/19

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung eines Umgangsverfahrens:

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass durch die verspätete Rückmeldung der Antragsgegnerin erhebliche zusätzliche Auslagen für die Gutachtenerstellung entstanden sind (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Feskorn in: Prütting/Helms, aaO, § 81 FamFG, Rn. 25; OLG Jena FamRZ 2012, 1898).
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