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   OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99   

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https://dejure.org/2000,11155
OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99 (https://dejure.org/2000,11155)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.05.2000 - 5 U 1433/99 (https://dejure.org/2000,11155)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 5 U 1433/99 (https://dejure.org/2000,11155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Überlassung einer (Gewährleistungs-)Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in AGB unwirksam: Inanspruchnahme rechtsmissbräuchlich? (IBR 2001, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 14.05.1999 - 8 U 35/99

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern?

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99
    (BGH, a. a. 0., S. 31/32; ebenso OLG Hamburg BauR 2000, 445, 446 f).

    So trägt die Verfügungsklägerin bei dem vereinbarten Sicherheitseinbehalt über die gesamte Laufzeit das Insolvenzrisiko der Verfügungsbeklagten, denn ein Sonderkonto ist kein Sperrkonto, verhindert also nicht den abredewidrigen Zugriff des Auftraggebers und eine zweckwidrige Verwendung des auf diesem Konto befindlichen Kapitals (so auch OLG Hamburg, Baurecht 2000, 445, 446/447).

    Im übrigen läßt die Verzinsungsregelung nicht erkennen, ob die für das Konto vereinbarte Verzinsung überhaupt nennenswert ist (vgl. OLG Hamburg, Baurecht 2000, 445, 447, wonach auch eine Verzinsung von 5 % p.a. das Liquiditätsrisiko nicht annähernd zu kompensieren vermag).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99
    Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 05. Juni 1997 (BGHZ 136, 27 ff.) ausgesprochen, dass die Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, derzufolge der Besteller nach Abnahme des Bauwerkes 5 % der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 9 W 8/98

    Zulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Auszahlung einbehaltener Sicherheit

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 5 U 1433/99
    Der vom Oberlandesgericht Frankfurt in einem vergleichbarem Fall vertretenen abweichenden Auffassung (Beschluss vom 07.05.1998, Baurecht 1998, 1280 f.) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 6 U 54/00

    Sicherheitsleistung nach Abnahme des Werks

    Sowohl das Hanseatische OLG Hamburg (Urteil vom 14. Mai 1999 - 8 U 35/99 - BauR 2000, 445 ) als auch das Thüringer OLG (Urteil vom 30. Mai 2000 - 5 U 1433/99 - OLG-NL 2000, 176) halten es im Hinblick auf die Liquiditätsnachteile und das Insolvenzrisiko für eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers, wenn er die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entweder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern oder durch einen 5 %igen Bareinbehalt für 5 Jahre sichern muss.
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