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   OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08   

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OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08 (https://dejure.org/2008,27739)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 Ws 415/08 (https://dejure.org/2008,27739)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 Ws 415/08 (https://dejure.org/2008,27739)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 200
  • NStZ-RR 2009, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09

    Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen

    Die Begründung des Haftfortdauerbeschlusses dient - neben der Information des Angeklagten sowie der übrigen Verfahrensbeteiligten - vor allem der Gewährleistung einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. Senatsbeschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws 515/08 = BeckRS 2009, 04530; Senat NStZ 2008, 649 jew. m.w.N.; OLG Jena Beschl. v. 04.09.2006 - 1 Ws 304/06 = BeckRS 2007, 05413; OLG Jena NStZ-RR 2009, 123 LS; vgl. auch BGH NStZ 2006, 297).
  • KG, 08.01.2018 - 4 Ws 147/17

    Anforderungen an die Haftfortdauerentscheidung bei Urteilsfällung:

    Hingegen ist bei wesentlichen Abweichungen der Haftbefehl in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung anzupassen; dies gilt insbesondere, wenn es zu einer veränderten rechtlichen Würdigung, zu Teilfreisprüchen, Teileinstellungen oder Verfahrensbeschränkungen gekommen ist (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 415/08 -, bei juris, Rdn. 10, 12; Moldenhauer aaO; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 268b Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit

    Greift indes - wie hier - der Angeklagte die anlässlich einer Urteilsverkündung ergangene Haftentscheidung mit der Beschwerde an und liegen noch keine schriftlichen Urteilsgründe vor, auf die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung zurückgreifen könnte (vgl. Senat, a.a.O., m.w.N.), muss das erkennende Gericht - gegebenenfalls in der Nichtabhilfeentscheidung - zumindest knapp darlegen, weshalb und wie sich in der Hauptverhandlung der dringende Tatverdacht bestätigt hat, um dem Beschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung zu ermöglichen, auch wenn die Beweiswürdigung dabei nicht ihrer Tiefe im Urteil entsprechen muss (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 30.09.2008 - 1 Ws 415/08 - m.w.N., juris; Graf in: KK-StPO, 8. Aufl., § 112 Rn. 7a; Kuckein/Bartel in: KK-StPO, a.a.O., § 268b Rn. 4; Peglau in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2020, § 268b Rn. 4ff.; Stuckenberg in: LR-StPO, a.a.O., § 268b Rn. 7, jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21

    Invollzugsetzung eines Haftbefehls; Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung;

    Dieser eingeschränkte Prüfungsmaßstab gilt auch bei abgelaufener Hauptverhandlung fort ( OLG Jena, Beschluss vom 30.09.2008 - 1 Ws 415/08 , BeckRS 2009, 94).
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