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   OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04   

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OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04 (https://dejure.org/2005,7310)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.03.2005 - 8 U 910/04 (https://dejure.org/2005,7310)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. März 2005 - 8 U 910/04 (https://dejure.org/2005,7310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2, 6 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstmord aus Liebeskummer - Boulevardblatt berichtet - Eltern klagen auf Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1566
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1998 - 15 U 232/97

    Ansprüche der Ehefrau eines unter Verletzung des Rechtes am Bild abgebildeten

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    In seinem Urteil vom 21.10.1998 (AfP 2000, 574 ) hatte es über das Entschädigungsverlangen der Ehefrau eines auf einer Baustelle tödlich Verunfallten zu befinden.

    Im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.10.1998 (aaO.) heißt es insoweit: "In Übereinstimmung mit der Klägerin ist der Senat der Auffassung, dass durch die beanstandete Veröffentlichung, insbesondere durch den Abdruck der Fotografie des toten Ehemannes der Klägerin, die Schamgrenze in nicht mehr hinnehmbarer Weise verletzt worden ist.

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Nach der in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die grundlegende "Soraya-Entscheidung" aus dem Jahr 1973, BVerfGE 34, 269 ) stehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 861 ; 1996, 984 ; 2000, 2195; 2005, 215) steht dem Opfer einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 Abs. 1 GG herzuleitender Anspruch auf eine Geldentschädigung zu, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGH VersR 1988, 405 ; NJW 1995, 861 ; NJW 1996, 985 und 1131; NJW 2005, 215 ; BverfG NJW 2004, 591 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er begründetermaßen und objektiv erkennbar für sich allein sein will, d.h. zu sich kommen, sich entspannen oder auch gehen lassen will (BVerfGE 27, 1; 101, 361; BGH NJW 1996, 1128 ).

    Im familiären Umgang mit und in der spezifischen elterlichen Hinwendung zu den Kindern wird der Persönlichkeitsschutz noch verstärkt durch Art. 6 Abs. 1, 2 GG (BVerfGE 101, 361).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Nach der in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die grundlegende "Soraya-Entscheidung" aus dem Jahr 1973, BVerfGE 34, 269 ) stehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 861 ; 1996, 984 ; 2000, 2195; 2005, 215) steht dem Opfer einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 Abs. 1 GG herzuleitender Anspruch auf eine Geldentschädigung zu, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, welche die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner auch von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens ab (BGH VersR 1988, 405 ; NJW 1995, 861 ; NJW 1996, 985 und 1131; NJW 2005, 215 ; BverfG NJW 2004, 591 ).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Nach der in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. die grundlegende "Soraya-Entscheidung" aus dem Jahr 1973, BVerfGE 34, 269 ) stehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 861 ; 1996, 984 ; 2000, 2195; 2005, 215) steht dem Opfer einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 Abs. 1 GG herzuleitender Anspruch auf eine Geldentschädigung zu, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Ob in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1974 1371 - "Fiete Schulze" -, NJW 2000, 2195 - "Marlene Dietrich" -) eine die Würde und Achtung des Verstorbenen tangierende Presseveröffentlichung einen Geldentschädigungsanspruch der hinterbliebenen Angehörigen zu rechtfertigen vermag, bedarf im Entscheidungsfall keiner Stellungnahme.

  • OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95

    Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • OLG Hamm, 01.06.1992 - 3 U 25/92
    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 34/96

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer schwer wiegenden Persönlichkeitsverletzung ;

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • OLG Hamburg, 01.06.1995 - 3 U 148/94

    RTL aktuell

    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.1992 - 3 U 37/92
    Auszug aus OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
    Dieser dem Gedanken verpflichteten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ohne die Zubilligung einer Geldentschädigung schwere Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen mit der Folge einer Verkümmerung des Persönlichkeitsrechtsschutzes häufig sanktionslos blieben, folgen zu Recht auch die Oberlandesgerichte einhellig (vgl. nur: OLG Brandenburg NJW 1995, 886; OLG Celle AfP 1997, 819 ; OLG Frankfurt AfP 1987, 526; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 90 ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 735; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 732; OLG München NJW 1997, 62 ).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

  • OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und

  • OLG Frankfurt, 11.09.1986 - 6 U 171/85

    Foto der Freundin / Freundin von Leonard Cohen

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • OLG Hamburg, 28.09.2004 - 7 U 33/04

    Bildberichterstattung: Unterlassungsanspruch der Mutter einer bei einer

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Selbst dann bestünden wertungsmäßig unter Umständen Bedenken, wenn für persönlichkeitsverletzende Fotos kurz vor dem Tod des Betroffenen auf diesem Weg eine (ausnahmsweise vererbliche) Geldentschädigung angenommen würde, für persönlichkeitsverletztende Fotos kurz nach dem Tod aber nicht mehr (vgl. nur den Fall der Bismarck-Photographien bei RG v. 28.12.1899 - VI 259/99, RGZ 45, 170 ff.; Kohler , GRUR 1900, 196 ff. oder den Fall der Fotos des toten Ministerpräsidenten in einer Badewanne, dazu einerseits Puttfarcken , ZUM 1988, 133 für Zulässigkeit der Veröffentlichung und kritisch - für Zubilligung einer Geldentschädigung wegen "journalistischer Leichenfledderei" etwa Helle , Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, 1991, S. 62, 191; zu möglichen Lösungen über einen eigenen Anspruch der Angehörigen in solchen Fällen OLG Düsseldorf 21.10.1998 - 15 U 232/97, AfP 2000, 574; offen OLG Jena v. 31.03.2005 - 8 U 910/04, NJW-RR 2005, 1566, zum Problem allg. Schönberger , Postmortaler Persönlichkeitsschutz, 2011, S. 129 ff.).
  • BGH, 10.11.2020 - VI ZR 62/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bestimmung des

    Dazu gehören grundsätzlich auch - regelmäßig in Abhängigkeit von Detailreichtum und Tiefe der Information - Vorfälle aus dem Familienbereich, die Ausgestaltung familiärer Beziehungen (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17, NJW 2018, 3509 mwN), die Einleitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens (Senatsurteil vom 7. Juli 2020 - VI ZR 250/19, juris Rn. 34) wie auch Situationen großer emotionaler Belastung wie bei der Trauer um einen Angehörigen oder eine nahestehende Person (vgl. OLG Düsseldorf, AfP 2000, 574, juris Rn. 20; OLG Hamburg, AfP 2017, 442, juris Rn. 31; OLG Dresden, NJW 2012, 782, juris Rn. 24; Thüringer OLG, NJW-RR 2005, 1566, juris Rn. 13 f.; vgl. auch EGMR, NJOZ 2017, 346 Rn. 99: Gefühlsleben grundsätzlich reine Privatsache), da sie Gefühlsäußerungen, persönliche Regungen und Handlungen auslösen können, die erkennbar nicht für die Augen Dritter bzw. Unbeteiligter bestimmt sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10

    Anspruch der Presse auf Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Berliner

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 6 Abs. 1 GG auch ein achtens- und schützenswertes Recht der Ehegatten und Kinder eines Verstorbenen anzuerkennen ist, in der Trauer um den Tod des Ehegatten bzw. des Elternteils für sich allein zu bleiben (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 1998 - 15 U 232/97 -, AfP 2000, 574; ThürOLG, Urteil vom 31. März 2005 - 8 U 910/04 -, NJW-RR 2005, 1566, beide in juris).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19

    Trauer als Teil der Privatsphäre

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch der Bereich der Trauerverarbeitung grundsätzlich dem Bereich der Privatsphäre zuzuordnen ist, selbst wenn diese teils in der Öffentlichkeit stattfindet (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.10.1998 - 15 U 232/97, BeckRS 2000, 12202; OLG Jena NJW-RR 2005, 1566; LG Düsseldorf ZUM-RD 2011, 247; zu Bildaufnahmen bei einer Trauerfeier LG Frankfurt/Oder AfP 2013, 438; LG Köln NJW 1992, 44).

    Besonders zu berücksichtigen sein kann insoweit auch der Schutz von Familie und Kindern aus Art. 6 GG (OLG Jena NJW-RR 2005, 1566).

  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen dem Wahrnehmungsberechtigten bei einer postmortalen Verletzung dieses Schutzbereichs nämlich lediglich Abwehransprüche, hingegen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Geldentschädigung zu (BGH NJW 2006, 605 - Mordkommission Köln; VersR 2000, 1160 - Der blaue Engel; VersR 1974, 758 - Todesgift; VersR 1974, 1080 - Fiete Schulze; ebenso OLG Düsseldorf, AfP 2000, 574; offen gelassen von OLG Jena NJW-RR 2005, 1566).
  • LG Düsseldorf, 27.10.2010 - 12 O 309/10

    Recht auf ungestörte Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen; Interesse der

    Das Recht auf ungestörte Trauer um den Tod eines nahen Angehörigen unterfällt dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1, 2 Abs. 1 GG (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.1998, 15 U 232/97, Juris, Rn. 17 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2005, 8 U 910/04, Juris, Rn. 14 ff.).
  • OLG Hamburg, 31.01.2017 - 7 U 94/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigungsanspruch bei wiederholter

    Der Unfall des Ehemannes der Klägerin war zwar ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG und dem vom Bundesgerichtshof entwickelten abgestuften Schutzkonzept grundsätzlich auch unter Bildnisbeigabe berichtet werden durfte; der Umstand, dass die Klägerin sich zu dieser Zeit indessen in einer schweren Krise befand und evident ist, dass das Anfertigen und Veröffentlichen von Aufnahmen von Personen, die diese in einem Moment zeigen, in dem sie sich als Angehörige eines Menschen, der sich in akuter Lebensgefahr befindet, schwerste Sorgen machen, einen nicht unerheblichen Eingriff in besonders geschützte Sphären ihrer Persönlichkeit darstellen, konnte bei der Beklagten keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Veröffentlichung solcher Bilder jedenfalls berechtigte Interessen der abgebildete Person verletzen und damit gegen § 23 Abs. 2 KUG verstoßen würde; denn jedenfalls in der Zeit, die unmittelbar auf den Unfall folgt und in der dessen Folgen für das Opfer noch nicht absehbar sind, überwiegen die grundrechtlich geschützten Rechte der Angehörigen des Opfers die ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen von Medien und Öffentlichkeit, über alle Aspekte des Geschehens durch Bildveröffentlichungen informiert zu werden, deutlich (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 12.7. 2011, NJW 2012, S. 782 ff., 784 f.; OLG Jena, Urt. v. 31.3. 2005, NJW-RR 2005, S. 1566, 1567 f.).
  • LG Berlin, 03.12.2015 - 27 O 430/15

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presserechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Der Schutz der Privatsphäre gewährt insbesondere Eltern das Recht, mit der Trauer um ihr verstorbenes Kind allein zu bleiben und insoweit in Ruhe gelassen zu werden (vgl. mit Blick auf die Berichterstattung über den Suizid des Sohnes einer ehemaligen Landesministerin OLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, 4 U 188/11, juris Rn. 24; s. auch OLG Jena, Urteil vom 31.03.2005, 8 U 910/04, juris Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 15.12.2009 - 4 U 1546/08

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Medienberichterstattung:

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Berichterstattung im Kern wahre Tatsachen wiedergibt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 1115 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, OLG-NL 2005, 171 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2001, 335 ff.).
  • OLG Hamburg, 11.07.2017 - 7 U 72/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung von Fotos der Beerdigung eines

    Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 21.10.1998 - 15 U 232/97, juris) und das OLG Jena (Urt. v. 31.3.2005 - 8 U 910/04) haben bei Abbildungen verstorbener Angehöriger einen Eingriff in die Privatsphäre der Ehefrau bzw. der Eltern bejaht und auf ein im Lichte der Art. 1, 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2 GG zu achtendes und zu schützendes Recht der Ehegatten bzw. Eltern abgestellt, in der Trauer um den Tod des Angehörigen für sich allein zu bleiben.
  • KG, 01.04.2021 - 10 U 1058/20

    Zulässigkeit der Berichterstattung über vergebliche Rettungsbemühungen

  • LG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - 3 O 214/20

    Zur Zulässigkeit der bildlichen Darstellung beim Tragen des Sargs eines

  • LG Hamburg, 05.02.2016 - 324 O 341/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch der Witwe

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