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   OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00   

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https://dejure.org/2001,8339
OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00 (https://dejure.org/2001,8339)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.08.2001 - 1 U 52/00 (https://dejure.org/2001,8339)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. August 2001 - 1 U 52/00 (https://dejure.org/2001,8339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 539 ZPO; § 296 Abs. 1 ZPO
    Fehlerhafte Zurückweisung von Vorbringen als verspätet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wesentlicher Verfahrensmangel; Zurückweisung eines Prozessvortrags; Klageerwiderung; Verfahrensmangel

  • Judicialis

    ZPO § 539; ; ZPO § 296 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 539 § 296 Abs. 1
    Verspätetes Vorbringen - fehlerhafte Zurückweisung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 24.02.1998 - 14 U 716/97

    Zurückweisung eines Prozeßvortrags einer Partei als verspätet

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Die Gegenansicht beurteilt die Verzögerung relativ und verneint sie, wo trotz einer Fristüberschreitung das Verfahren aus anderen Gründen ohnedies noch nicht entscheidungsreif gewesen wäre (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, Seite 214 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffes grundsätzlich für mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar erklärt hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733), kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht in Betracht wenn - wie hier - offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733; BVerfG NJW 1995, 1417; OLG Dresden NJW-RR 1999, 214, m.w.N.).

    Darüber hinaus ist bei einer verlässlich gleich langen Verfahrensdauer im Falle rechtzeitigen Vorbringens die verspätete Einreichung des betreffenden Schriftsatzes auch nicht kausal für die längere Prozessdauer (vgl. hierzu OLG Dresden NJW-RR 1999, 214 f. m.w.N.).

    Stellt sich nach Ablehnung eines Fristverlängerungsgesuches nachträglich heraus, dass die Frist zur Klageerwiderung nicht ausreichend ist, weil sich aus der verspätet eingereichten Klageerwiderung ergibt, dass die Sachlage äußerst umstritten ist und von schwierigen rechtlichen und tatsächlichen Fragen abhängt, kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht mehr in Betracht (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214 f.).

  • BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1430/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffes grundsätzlich für mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar erklärt hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733), kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht in Betracht wenn - wie hier - offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733; BVerfG NJW 1995, 1417; OLG Dresden NJW-RR 1999, 214, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffes grundsätzlich für mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar erklärt hat (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733), kommt eine Zurückweisung als verspätet nicht in Betracht wenn - wie hier - offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre (vgl. BVerfG NJW 1987, 2733; BVerfG NJW 1995, 1417; OLG Dresden NJW-RR 1999, 214, m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 54/93

    Ausschluß von Verteidigungsvorbringen bei unangemessen kurzer

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Eine unangemessen kurze Klageerwiderungsfrist bringt den Beklagten in prozessordnungswidriger Weise in Zeitdruck und behindert ihn damit in seiner Verteidigung (vgl. BGH NJW 1994, 736).
  • BGH, 09.06.1971 - VIII ZR 25/70

    Anforderungen an die zügige Erledigung des Rechtsstreits durch Vorbereitung des

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Kann die Verspätung noch durch zumutbare Maßnahmen des Prozessgerichtes ausgeglichen werden, so ist das verspätete Vorbringen zuzulassen (vgl. BGH NJW 1971, 1564; BayVerfGH NJW 1977, 243).
  • VerfGH Bayern, 12.11.1976 - 21-VI-76
    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Kann die Verspätung noch durch zumutbare Maßnahmen des Prozessgerichtes ausgeglichen werden, so ist das verspätete Vorbringen zuzulassen (vgl. BGH NJW 1971, 1564; BayVerfGH NJW 1977, 243).
  • BVerfG, 09.12.1999 - 1 BvR 1287/99

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus OLG Jena, 31.08.2001 - 1 U 52/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 09.12.1999 - NJW 2000, 944) verstößt es gegen Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, wenn im Zivilprozess der zweite Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist (hier: Klageerwiderungsfrist) unter Hinweis auf § 225 Abs. 2 ZPO allein mit der Begründung abgelehnt wird, der Prozessgegner habe der erneuten Verlängerung nicht zugestimmt.
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