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   OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91   

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https://dejure.org/1992,9163
OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91 (https://dejure.org/1992,9163)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.1992 - 2 Wx 49/91 (https://dejure.org/1992,9163)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 1992 - 2 Wx 49/91 (https://dejure.org/1992,9163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 497
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1990 - 10 W 124/89
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    Der Bezirksrevisor bei dem AG ist dem in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Rspr. des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) entgegengetreten und hat weiter ausgeführt, der Geschäftswert der Eintragung des Rangvorbehalts betrage 500.000,- DM, so daß nach § 67KostG insoweit lediglich eine '/;Gebühr in Höhe von 215,- DM entstanden sei.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) vermag auch der Senat nicht beizupflichten.

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 252/90

    Kein Mieterkündigungsrecht bei Versetzung des hauptberuflichen Notars

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    12. Notarrecht- Kein außerordentliches Mietkündigungsrecht des Notars bei Verlegung seines Amtssitzes (BGH, Urteil vom 27.11.1991 - XII ZR 252/90) BGB § 570 1. Dem hauptberuflichen Notar, der nicht verbeamtet ist, steht bei Verlegung seines Amtssitzes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses über seine Büroräume gern.
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 120/53

    Zwangshypothek und Rangvorbehalt

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    Der Rangvorbehalt kann nach seiner Rechtsnatur keinem anderen als dem Eigentümer zustehen und ist daherweder isoliert pfändbar noch kann er durch eine Zwangshypothek ausgenutzt werden ( BGHZ 12, 238 ; Palandt/Bassenge, 51. Aufl. 1992, § 881 BGB , Rd.-Nr. 9; a. A. Staudinger/ Kutter, 12. Aufl. 1983, § 881 BGB , Rd.-Nr. 18).
  • LG Mainz, 15.11.1991 - 8 T 250/91
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    Die Eintragung eines solchen Rangvorbehaltes stellt nach der zutreffenden Ansicht des OLG Köln ein gebührenfreies Nebengeschäft zur Eintragung der Auflassungsvormerkung dar (a. A. OLG Düsseldorf RPfleger 1990, 315; LG Mainz RPfleger 1992, 248).
  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 103/88

    Gerichtsgebührenberechnung für Rechtshandlungen bei Pflegschaftssachen;

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    Für die Rangänderung fal4-Gebühr gem. §§ 64 Abs. 5, len Gerichtskosten in Höhe einer 11 67 Abs. 1 Nr. 1 KostO an (BayObLG JurBüro 1989, 406 ).
  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91
    Denn dies ergibt sich daraus, daß das Eigentum selbst zu den Belastungen des Grundstücks nicht in einem Rangverhältnis steht, also nicht "rangfähig" ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 567; Horber/Demharter, 19. Aufl. 1991, § 45 GBO , Anm. 5 b bb; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 879 BGB , Rd.-Nr. 7; MünchKomm/Wacke, a.a.O., § 879 BGB , Rd.-Nr. 3).
  • OLG Zweibrücken, 20.11.1995 - 3 W 213/95

    Gerichtsgebühr für Eintragung eines Rangvorbehalts

    § 62 Abs. 3 S. 1 KostG ist lediglich eine Konkretisierung der allgemeinen Regel des § 35 KostG, wonach die für ein Geschäft bestimmte Gebühr jeweils die gesamte auf das Geschäft verwandte Tätigkeit des Gerichts einschließlich der Nebengeschäfte erfaßt (OLG Köln Rpfleger 1992, 497 = MittRhNotK 1992, 122; Hartmann, 26. Aufl., § 62 KostG, Rn. 17).

    Neben der Gebühr des § 66 Abs. 1 KostO ist mithin keine weitere Gebühr für die gleichzeitige Eintragung des Rangvorbehalts bei der Auflassungsvormerkung zu erheben (ebenso OLG Köln Rpfleger 1992, 497 ; OLG Frankfurt/Main Rpfleger 1993, 109 ; Korintenberg/Lappe, 13. Aufl., § 64 KostO , Rn. 23; Hartmann, a.a.O., § 35 KostO , Rn. 4).

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 31/96

    Gebühr für Rangvorbehalt

    Dagegen tritt die übrige veröffentlichte Rechtsprechung der Literaturmeinung bei (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 497 f. = MittRhNotK 1992, 122 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 109 ; OLG Zweibrücken Rpfleger 1996, 217 = MittRhNotK 1996, 99 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 10 W 54/98

    Rangvorbehalt gebührenfreies Nebengeschäft

    Nach der herrschenden Auffassung in Judikatur und Schrifttum ist indes die Eintragung des Rangvorbehalts ein gebührenfreies Nebengeschäft, wenn eine Auflassungsvormerkung und bei ihr aufgrund gleichzeitigen Antrags ein Rangvorbehalt für noch einzutragende Grundpfandrechte eingetragen werden (OLG Köln Rpfleger 1992, 497; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 109; OLG Zweibrücken MittRhNotK 1996, 99; OLG Hamm FGPrax 1996, 238; KG Rpfleger 1996, 377; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung, 13. Aufl., § 64, Rdnr. 23; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Rangvorbehalt" Anmerkung 1.1; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 35 Kostenordnung Rdnr. 4 sowie § 62 KostO, Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1995 - 10 W 212/95

    Gebührenermäßigung für Kostenschuldner in den neuen Bundesländern

    § 62 Abs. 3 S. 1 KostG ist lediglich eine Konkretisierung der allgemeinen Regel des § 35 KostG, wonach die für ein Geschäft bestimmte Gebühr jeweils die gesamte auf das Geschäft verwandte Tätigkeit des Gerichts einschließlich der Nebengeschäfte erfaßt (OLG Köln Rpfleger 1992, 497 = MittRhNotK 1992, 122; Hartmann, 26. Aufl., § 62 KostG, Rn. 17).
  • LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91

    Nichtherausgabe eines Originaltestaments durch ausländisches Gericht

    11. Kostenrecht - Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der Auflassungsvormerkung (OLG Köln, Beschluß vom 1.4.1992-2 Wx 49/91 - mitgeteilt von Notar Dr. Günther Schotten, Köln) KostG § 35; 62; 66; 67 Die Eintragung eines Rangvorbehaltes für Grundpfandrechte bei der Auflassungsvormerkung stellt ein gebührenfreies Nebengeschäft zu der Eintragung der Vormerkung dar, wenn sie gleichzeitig mit dieser erfolgt (Abweichung von OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ).
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