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   OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99   

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https://dejure.org/2000,7525
OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99 (https://dejure.org/2000,7525)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.01.2000 - 2 Wx 23/99 (https://dejure.org/2000,7525)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 2 Wx 23/99 (https://dejure.org/2000,7525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung der Bestellung Abschlußprüfer Registergericht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB § 318 ABS. 4; FGG § 27

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Aufhebung einer registergerichtlich verfügten Bestellung eines Abschlussprüfers; Erledigung der Hauptsache im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 844
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87

    Erledigung; Verfahren; Vorläufige Vormundschaft; Rücknahme; Entmündigungsantrag;

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99
    Die Erledigung der Hauptsache tritt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit dann ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (vgl. BGH NJW 1982, 2505 [2506]; BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1996, 155; Jansen, a.a.O., § 19, Rdn. 36; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a, Rdn. 44), ohne daß es auf Erledigungserklärungen der Beteiligten ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Jansen, a.a.O.).

    Da sich das Rechtsmittel gegen den Beschluß vom 21. Dezember 1998 somit - mit der Entscheidung des Amtsgerichts vom 8. März 1999 - erledigt hat, ehe es am 25. Mai 1999 eingelegt wurde, war die weitere Beschwerde bereits im Zeitpunkt ihrer Einlegung unzulässig (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 19, Rdn. 94 und § 27, Rdn. 54; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a, Rdn. 48).

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99
    Die Erledigung der Hauptsache tritt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit dann ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (vgl. BGH NJW 1982, 2505 [2506]; BayObLG NJW-RR 1988, 198 [199]; OLG Düsseldorf, FGPrax 1996, 155; Jansen, a.a.O., § 19, Rdn. 36; Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 13 a, Rdn. 44), ohne daß es auf Erledigungserklärungen der Beteiligten ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., Jansen, a.a.O.).
  • BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter;

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99
    Die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG hängt nicht davon ab, ob die Verfügung des Amtsgerichts beschwerdefähig war (vgl. BGH NJW 1992, 3305; BayObLGZ 1963, 1 [3]; BayObLGZ 1993, 253 [254 f] = NJW-RR 1994, 831; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 27, Rdn. 4; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 27, Rdn. 7).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99
    Die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG hängt nicht davon ab, ob die Verfügung des Amtsgerichts beschwerdefähig war (vgl. BGH NJW 1992, 3305; BayObLGZ 1963, 1 [3]; BayObLGZ 1993, 253 [254 f] = NJW-RR 1994, 831; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 27, Rdn. 4; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 27, Rdn. 7).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus OLG Köln, 03.01.2000 - 2 Wx 23/99
    Die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG hängt nicht davon ab, ob die Verfügung des Amtsgerichts beschwerdefähig war (vgl. BGH NJW 1992, 3305; BayObLGZ 1963, 1 [3]; BayObLGZ 1993, 253 [254 f] = NJW-RR 1994, 831; Jansen, FGG, 2. Aufl. 1969, § 27, Rdn. 4; Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 27, Rdn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Die Erledigung der Hauptsache tritt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505, 2506; BayObLG NJW-RR 1988, 198, 199; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 155; OLG Köln NJW-RR 2000, 844, 845; Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 15. Aufl., § 19 Rdnr. 85 und § 13 a Rdnr. 44); die Erledigung der Hauptsache als Wegfall einer Voraussetzung der Sachentscheidung ist dabei von Amts wegen zu berücksichtigen, ohne dass es auf Erledigungserklärungen der Beteiligten ankommt (OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler aaO, § 19 Rdnr. 88).

    Wegen der im ersten Rechtszug eingetretenen Erledigung der Hauptsache waren danach die Hauptbeschwerden bereits im Zeitpunkt ihrer Einlegung unzulässig (vgl. BGH NJW 1984, 54; OLG Köln NJW-RR 2000, 844, 845 m. w. N.; Keidel/Kuntze/Winkler aaO, § 19 Rdnr. 85).

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