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   OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14   

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https://dejure.org/2015,37210
OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14 (https://dejure.org/2015,37210)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.01.2015 - 15 U 162/14 (https://dejure.org/2015,37210)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 15 U 162/14 (https://dejure.org/2015,37210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes gegen einen Rechtsanwalt wegen Anrufung eines unzuständigen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14
    Diese Bewertung entspricht auch den vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesgerichthofs (vgl. auch BGHZ 100, 228 zur Möglichkeit der Erhebung eines Feststellungsklage).

    Der Schaden musste nur noch der Höhe nach beziffert werden, was indes nicht Voraussetzung für die Entstehung eines Schadensersatzanspruches im Sinne von § 51b 1. Alt. BRAO a.F. ist (vgl. BGHZ 100, 228).

  • LG Köln, 07.08.2014 - 27 O 392/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Anwaltsregress

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14
    Die Berufung des Klägers gegen das am 07.08.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (27 O 392/13) wird zurückgewiesen.

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen, der in erster Instanz gestellten Anträge sowie deren Begründung wird auf die angefochtene Entscheidung und den Beschluss des Landgerichts Köln vom 16.09.2014 (27 O 392/13) über die Berichtigung des Tatbestands Bezug genommen.

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14
    Ob er - als Rechtslaie - hieraus auch den Schluss auf die Unwirksamkeit des Vertrags und das Fehlen des Rechtsgrundes gezogen hat, ist für die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nicht erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.2008 - XI ZR 160/07 -, NJW 2008, 1729).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 197/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung des Primär- und des Sekundäranspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2015 - 15 U 162/14
    b) Die Verjährung eines - in der (früheren) Rechtsprechung entwickelten - sekundären Schadensersatzanspruches begann mit der Verjährung des vorstehenden primären Schadensersatzanspruchs (vgl. nur BGH, Urt. v. 24.03.2011 - IX ZR 197/09 -, NJW-RR 2011, 858; Rinsche, VersR 1987, 239) und damit Ende 2003, so dass dieser wiederum nach § 51b 1. Alt. BRAO a.F. Ende 2006 verjährte.
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