Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24223
OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2002,24223)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2002 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2002,24223)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2002 - 3 U 88/01 (https://dejure.org/2002,24223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch hinsichtlich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen; Auskunft über den Inhalt eines Anteilsübertragungsvertrages; Notarieller Schenkungsvertrag zum Abschluss eines Konsortialvertrages; Entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 2/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01
    Der Senat verkennt aber nicht, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte im weiteren Sinne bejaht wird (vgl. RG, Urt. v. 05.11.1929 - VIII 184/29 - in: RGZ 126, 123; BGH, Urt. v. 14.01.1958 - VIII ZR 2/57 - in: MDR 1958, 234), dies gilt jedoch nur, soweit eine dem Vorkaufsrecht vergleichbare Situation vorliegt wie beim Eintritt in einen anderen Vertrag als einen Kaufvertrag und deshalb eine entsprechende Anwendung des § 510 BGB geboten ist.
  • RG, 05.11.1929 - VII 184/29

    Zur Frage der Auskunftspflicht.

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01
    Der Senat verkennt aber nicht, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte im weiteren Sinne bejaht wird (vgl. RG, Urt. v. 05.11.1929 - VIII 184/29 - in: RGZ 126, 123; BGH, Urt. v. 14.01.1958 - VIII ZR 2/57 - in: MDR 1958, 234), dies gilt jedoch nur, soweit eine dem Vorkaufsrecht vergleichbare Situation vorliegt wie beim Eintritt in einen anderen Vertrag als einen Kaufvertrag und deshalb eine entsprechende Anwendung des § 510 BGB geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht