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   OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15   

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https://dejure.org/2015,8445
OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. März 2015 - 2 Wx 44/15, 2 WX 47-49/15 (https://dejure.org/2015,8445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinsamer Wohnungserwerb eines Minderjährigen erfordert familiengerichtliche Genehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinsamer Wohnungserwerb eines Minderjährigen erfordert familiengerichtliche Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 595
  • FGPrax 2015, 155
  • FamRZ 2015, 1410
  • Rpfleger 2015, 541
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Dem steht auch die Rechtsprechung des BGH nicht entgegen, wonach bei der Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum auf das Mündel grundsätzlich keine familiengerichtliche Genehmigung der Auflassung erforderlich ist (BGH NJW 2010, 3643, 3644).
  • KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10

    Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte: Auflassung eines Bruchteils von

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Sekundärfolge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums im Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 16 Abs. 2 WEG (OLG München, Beschl. vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12, FamRZ 2013, 494; KG, Beschl. vom 15.07.2010 - 1 W 312/10, NZM 2011, 41; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 65).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.1993 - 4 U 148/92

    Auslegung von Unterhaltsvereinbarungen anlässlich der Trennung von Partnern einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Unter § 139 BGB fallen alle Arten der Unwirksamkeit, auch die wegen Fehlens einer Genehmigung des Familiengerichts (Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl. 2015, § 139 Rn. 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 1993, 1478).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72

    Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zu den anerkannten Fallgruppen, die unter § 1822 Nr. 10 BGB fallen, gehört neben der Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung für eine fremde Schuld, sei es durch Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB), auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gem. §§ 421, 427 BGB, z.B. beim Kauf einer Sache durch mehrere Käufer (BGHZ 60, 385, 389; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 64).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 592/12

    Ergänzungspflegerbestellung im Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Ob dies in jedem Fall zu geschehen hat oder gar nicht oder nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, oder ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes reicht, ist im Einzelnen umstritten und die Handhabung in der amtsgerichtlichen Praxis unterschiedlich (Überblick bei Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 41 Rn. 4, 4a m.w.N.; zuletzt: BGH ZEV 2014, 199, 200).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Eine solche Eintragung wäre unzulässig (BGHZ 36, 189; BayObLG Rpfleger 1991, 299; Demharter, GBO, 29. Aufl. 2014, Anhang zu § 44 Rn. 8 sowie § 53 Rn. 51).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Die Anordnung einer solchen Ergänzungspflegschaft beruht auf dem Gedanken, dass der gesetzliche Vertreter, der die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung beantragt, als Antragsteller in diesem Fall im eigenen Namen handelt und daher selbst Beteiligter des Genehmigungsverfahrens wird, er aber gleichzeitig als gesetzlicher Vertreter des Mündels dessen - unter Umständen widerstreitende - Interessen zu vertreten hat (BVerfG NJW 2000, 1709).
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Sekundärfolge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums im Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 16 Abs. 2 WEG (OLG München, Beschl. vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12, FamRZ 2013, 494; KG, Beschl. vom 15.07.2010 - 1 W 312/10, NZM 2011, 41; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 65).
  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93

    Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung

    Auszug aus OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
    Während das Prozessgericht bei der Auslegung einer Auflassung alle Umstände zu berücksichtigen hat und durch Beweiserhebung aufklären darf, ist dem Grundbuchamt eine über den Urkundeninhalt hinausgehende Ermittlung verwehrt (BayObLG Rpfleger 1994, 344, 345 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2016 - 20 W 26/16

    Grundbuch: Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers

    Danach wird verbreitet vertreten, dass in dem - auch hier vorliegenden - Fall, in dem zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk im Grundbuch zunächst eingetragen, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist, das Grundbuchamt sodann nicht ohne weiteres von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen kann, vielmehr ihm diese in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. etwa OLG Celle FGPrax 2015, 154, [OLG Celle 16.04.2015 - 4 W 57/15] zitiert nach juris, neben weiteren mit ablehnender Anm. von Kesseler DNotZ 2015, 773, und - ebenfalls ablehnend - von Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt Rpfleger 2014, 365, zitiert nach juris, mit ablehnender Anm. von Kreuzer MittBayNot 2015, 163; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.08.2013, 9 W 323/13, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG MittBayNot 2013, 76, zitiert nach juris, mit Anmerkung von Reul MittBayNot 2013, 16; vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 206; LG Köln ZInsO 2013, 198; LG Berlin Rpfleger 2004, 158, [LG Berlin 09.09.2003 - 86 T 856/03] je zitiert nach juris; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.09.2015, Sonderbereich "Insolvenzrecht und Grundbuchverfahren" Rz. 63; zweifelnd: Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 62).

    Eine Vermutung für eine fehlende Verfügungsbefugnis deshalb, weil diese in der Vergangenheit erkennbar gefehlt hat, gibt es nicht (vgl. Zimmer ZfIR 2014, 434; Weber NotBZ 2014, 419 [OLG Hamm 20.03.2014 - I-15 W 392/13] ; im Ergebnis auch Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] ).

    Es hat mithin gerade nicht etwa zu prüfen, ob eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter wirksam erfolgt ist (vgl. dazu Keller FGPrax 2015, 155 [OLG Köln 06.03.2015 - 2 Wx 44/15, 2 Wx 47-49/15] m. w. N.).

    Vielmehr hat das Insolvenzgericht das Löschungsersuchen zu stellen, wenn nach seinen Feststellungen (vgl. § 5 InsO) die Freigabe wirksam ist (vgl. Reul MittBayNot 2013, 16 unter VIII.1.; Haarmeyer/Mitter, InsO, 2. Aufl., § 32 Rz. 13; Deutsches Notarinstitut, DNotI-Report 2013, 145; Münchener Kommentar/Schmahl/Busch, InsO, 3. Aufl., § 32 Rz. 80; Keller FGPrax 2015, 155).

  • KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17

    Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers

    Die Verantwortlichkeiten für die Gesetzmäßigkeit des Ersuchens sind mithin zwischen der ersuchenden Behörde und dem Grundbuchamt geteilt (Krause, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 38, Rdn. 13; Keller, FGPrax 2015, 155; Zimmer, ZfIR 2014, 434, 436).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Hierzu gehört auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB (OLG Köln, FamRZ 2015, 1410).
  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
    Zu den anerkannten Fallgruppen, die unter § 1822 Nr. 10 BGB fallen, gehört auch die Eingehung einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß §§ 421, 427 BGB (vgl. OLG Köln MDR 2015, 595 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2016 - 17 W 1116/16
    Schließlich liegt der Sonderfall der Ubertragung eines Bruchteils von Wohnungseigentum nicht vor (hierzu und zu S 1822 Nr. 10 BGB KG Berlin, NZt/2011,78; vgl. fernerzur Übertragung von Wohnungseigentum an mehrere OLG Köln, Rpfleger 2015, 541).
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