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   OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99   

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OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99 (https://dejure.org/1999,3016)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.1999 - 16 U 44/99 (https://dejure.org/1999,3016)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 16 U 44/99 (https://dejure.org/1999,3016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ehrverletzende Werturteile

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 823 Abs. 1, GG Art. 2, 5
    Ehrverletzende Werturteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eingriff; Rechtswidrigkeit; Vorbeugender Rechtsschutz; Ehrverletzende Äußerungen; Ehre; Tatsachenbehauptung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 829
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).

    Bewußt unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen ( BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441 ).

    Wenn aber mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich sind, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassung in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeintächtigt (vgl. BverfG NJW 1996, 1529; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).

    Auch eine überspitzte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden ( BVerfGE 82, 272, 282; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; OLG Brandenburg a.a.O.).

    Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muß, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile ( BVerfGE 94, 1; BVerfG, NJW 1992, 1439 und 1442; BVerfG AfP 1999, 57 und 159; BGHZ 132, 13; OLG Koblenz OLGR 1997, 295; Hager AcP 1996, 168 ff).

    Bei nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen muß eine Abwägung zwischen den Interessen des Äußernden und den Interessen des Betroffenen vorgenommen werden: Beruht die Behauptung auf einer sorgfältigen Recherche und besteht ein sachliches Interesse des Äußernden an der Weiterverbreitung oder ein Interesse der Allgemeinheit an einer Information, überwiegt außerhalb von Bereichen, die die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre des Betroffenen berühren, regelmäßig das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG den Ehrenschutz des Betroffenen ( BVerfG AfP 1999, 57, 60; BGH NJW 1993, 527 ; Soehring NJW 1997, 360, 364).

    Wahre Tatsachen schließlich dürfen - mit im vorliegenden Fall nicht interessierenden Ausnahmen - grundsätzlich verbreitet werden (vgl. BVerfG NJW 1993, 1464; BVerfG AfP 1999, 57, 59; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 71; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 191 ; OLG Brandenburg a.a.O. S. 3342; Soehring, NJW 1997 a.a.O. S. 367).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Auch eine überspitzte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden ( BVerfGE 82, 272, 282; BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; OLG Brandenburg a.a.O.).

    Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160).

  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Bewußt unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen ( BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG NJW 1997, 1439, 1441 ).

    Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG NJW 1997, 1439, 1440).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241, 247; BGH NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Erst, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll ( sog. Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Falle von Formalbeleidigungen zu bejahen ist), muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1441; BVerfGE 82, 272, 284; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG AfP 1999, 159, 160).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Von einem unbefangenen Leser (vgl. zu diesem Auslegungsansatz z. B. BVerfG NJW 1989, 1789; BGHZ 128, 1, 6 = NJW 1995, 861; OLG Brandenburg a.a.O. S. 3340 m. w. N.), der die Aufgaben einerseits der Notarkammern (§§ 67, 74, 75 BNotO) und andererseits der Landesjustizverwaltungen (§§ 92 ff BNotO) in der Regel nicht kennt, ist der Begriff des "Ermittelns" nach dem gesamten Zusammenhang weiter dahingehend auszulegen, dass ein Verfahren anhängig ist, welches den Zweck hat, zu prüfen, ob ein Verhalten eines Notars Anlass gibt, disziplinarrechtlich oder sonst in berufsrechtlicher Weise etwas zu veranlassen.
  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Wahre Tatsachen schließlich dürfen - mit im vorliegenden Fall nicht interessierenden Ausnahmen - grundsätzlich verbreitet werden (vgl. BVerfG NJW 1993, 1464; BVerfG AfP 1999, 57, 59; OLG Düsseldorf, OLGR 1992, 71; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 191 ; OLG Brandenburg a.a.O. S. 3342; Soehring, NJW 1997 a.a.O. S. 367).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99
    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfGE 90, 241, 247; BGH NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz a.a.O.; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341 ).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85

    Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht

  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 18 U 88/96

    Pflicht des Notars zum Hinweis auf die lang andauernde Erledigungszeit eines

  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

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