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   OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13   

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https://dejure.org/2014,41130
OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13 (https://dejure.org/2014,41130)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13 (https://dejure.org/2014,41130)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 2014 - 2 X (Not) 6/13 (https://dejure.org/2014,41130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tilgungsfrist von Disziplinarverfügungen und deren weitere Verwertung in späteren Disziplinarverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgungsfrist von Disziplinarverfügungen und deren weitere Verwertung in späteren Disziplinarverfahren

  • rechtsportal.de

    Tilgungsfrist von Disziplinarverfügungen und deren weitere Verwertung in späteren Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 56/06

    Weiterführung der Amtsbezeichnung als Notar nach Entlassung aus dem Amt auf

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13
    Zutreffend ist die Beklagte bei ihrer Entscheidung von der vom Senat geteilten gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 10.08.1987 - NotZ 6/87 - DNotZ 1988, 259 f.; vom 09.05.1988 - NotZ 9/87 - DNotZ 1989, 316, 317 f.; vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 7, und vom 18.11.2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72, 74, Rn. 24) ausgegangen, wonach die Justizverwaltung einem Notar die Weiterführung der Amtsbezeichnung nur verweigern darf, wenn besondere Gründe die Ausübung des Ermessens in diese Richtung rechtfertigen.

    Hierbei ist es nicht erforderlich, dass diese Verfehlungen ohne das Ausscheiden des Notars zu dessen Entfernung aus dem Amt geführt hätten (BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 6).

    Weiter hat die Beklagte zu Recht auch die Amtspflichtverletzungen berücksichtigt, die Gegenstand der mit Geldbußen geahndeten Disziplinarverfügungen vom 24.07.2007 und 03.11.2008 waren, obwohl diese nur zu einer weniger gewichtigen disziplinarrechtlichen Ahndung geführt haben (BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 109), und die gewonnenen Erkenntnisse aus dem mit Verfügung vom 06.04.2011 eingeleiteten weiteren Disziplinarverfahren verwertet, welches nach dem altersbedingten Ausscheiden des Klägers aus dem Notaramt mit Verfügung vom 18.02.2013 eingestellt worden ist.

    Das Verfahren nach § 52 Abs. 2 BNotO dient nicht dazu, die gegen den Kläger ursprünglich erhobenen Vorwürfe nunmehr im Einzelnen zu klären und damit das förmliche Disziplinarverfahren in anderem Gewand nachzuholen (BGH, Beschluss vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 9).

  • BGH, 18.11.2009 - NotZ 2/09

    Beachtung der persönlichen Eignung auch i.R.e. Bestellung eines nicht ständigen

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13
    Zutreffend ist die Beklagte bei ihrer Entscheidung von der vom Senat geteilten gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 10.08.1987 - NotZ 6/87 - DNotZ 1988, 259 f.; vom 09.05.1988 - NotZ 9/87 - DNotZ 1989, 316, 317 f.; vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 7, und vom 18.11.2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72, 74, Rn. 24) ausgegangen, wonach die Justizverwaltung einem Notar die Weiterführung der Amtsbezeichnung nur verweigern darf, wenn besondere Gründe die Ausübung des Ermessens in diese Richtung rechtfertigen.

    Leichte und mittlere Disziplinarverstöße genügen insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72, 74, Rn. 24).

  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 6/87

    Beurkundung - Fernbeglaubigung - Notar

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13
    Zutreffend ist die Beklagte bei ihrer Entscheidung von der vom Senat geteilten gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 10.08.1987 - NotZ 6/87 - DNotZ 1988, 259 f.; vom 09.05.1988 - NotZ 9/87 - DNotZ 1989, 316, 317 f.; vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 7, und vom 18.11.2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72, 74, Rn. 24) ausgegangen, wonach die Justizverwaltung einem Notar die Weiterführung der Amtsbezeichnung nur verweigern darf, wenn besondere Gründe die Ausübung des Ermessens in diese Richtung rechtfertigen.
  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 9/87

    Anspruch auf Führung der Dienstbezeichnung "Notar außer Dienst" nach Entlassung

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.2014 - 2 X (Not) 6/13
    Zutreffend ist die Beklagte bei ihrer Entscheidung von der vom Senat geteilten gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschlüsse vom 10.08.1987 - NotZ 6/87 - DNotZ 1988, 259 f.; vom 09.05.1988 - NotZ 9/87 - DNotZ 1989, 316, 317 f.; vom 23.07.2007 - NotZ 56/06 - ZNotP 2007, 428, 429, Rn. 7, und vom 18.11.2009 - NotZ 2/09 - ZNotP 2010, 72, 74, Rn. 24) ausgegangen, wonach die Justizverwaltung einem Notar die Weiterführung der Amtsbezeichnung nur verweigern darf, wenn besondere Gründe die Ausübung des Ermessens in diese Richtung rechtfertigen.
  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

    Auch in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung wird nach wie vor davon ausgegangen, dass bei einem aus mehreren selbständigen Handlungen (Pflichtverletzungen) bestehenden Dienstvergehen die Maßnahmeverbotsfrist erst mit Vollendung derjenigen letzten Verfehlung beginnt, die nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens von dessen "Klammerwirkung" erfasst wird (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 28.9.2015, 28 A 809/14.D, juris Rn. 327; ebenso OLG Köln, Senat für Notarsachen, Urt. v. 7.4.2014, 2 X (Not) 6/13, juris Rn. 76).
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