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   OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06   

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https://dejure.org/2006,27894
OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06 (https://dejure.org/2006,27894)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06 (https://dejure.org/2006,27894)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2006 - 2 VA (Not) 3/06 (https://dejure.org/2006,27894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notarbestellung; Voraussetzungen; Notariatsverwaltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BNotO § 6
    Notarbestellung; Voraussetzungen; Notariatsverwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Notariatsverwalter oder Notarvertreter durch die Vergabe von Sonderpunkten; Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Bewerber um eine Notarstelle; Beachtung des Prinzips der Bestenauslese; ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06
    Diese Bestimmung ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2004, 1935, 1936f.).

    Diese Konkretisierung entspricht den verfassungsrechtliche Anforderungen, denn danach kommt es für die Vergabe einer Notarstelle entscheidend darauf an, dass die Grundsätze der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG gewahrt werden (BVerfG NJW 2004, 1935, 1940f.).

    Es wäre sachwidrig, die aus der Tätigkeit als Notarvertreter bzw. Notariatsverwaltergewonnene praktische Erfahrung bei der Beurteilung der fachlichen Eignung zu vernachlässigen, denn hierdurch würde "die fachliche Berufserfahrung, also ein wesentliches Merkmal für die Eignungsprognose, fast vollständig entwertet" (BVerfG NJW 2004, 1935, 1941).

  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06
    Es gibt Aufschluss über die allgemeine juristische Befähigung des Bewerbers (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2005 - NotZ 27/04 -, NJW-RR 2006, 55, 56) .

    Dies liegt jedoch in der Natur der Sache und ist auch sachgerecht (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 55, 56), denn wenn das Examensergebnis überhaupt berücksichtigt wird, muss es zwingend auch den Ausschlag geben können, wenn alle anderen Faktoren gleich bewertet sind.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06
    Die unbewerteten Teilnahmenachweise müssen aber gegenwärtig schon deshalb weiterhin bei der Bewertung mit berücksichtigt werden, weil insoweit aufgrund der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 948, 949; 1998, 637) ein Vertrauensschutztatbestand entstanden ist.
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06
    Während in § 17 Abs. 2 Nr. 2 AVNot 2004 die reine Zeit der Anwaltszulassung im Hinblick auf die dabei erworbenen Fähigkeiten im Umgang mit Mandanten und die Organisation einer Kanzlei berücksichtigt wird, kann sich aus der konkreten anwaltlichen Tätigkeit eine berufsspezifische Qualifikation für das Amt des Notars ergeben (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 781 Rdnr. 17).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06
    Die unbewerteten Teilnahmenachweise müssen aber gegenwärtig schon deshalb weiterhin bei der Bewertung mit berücksichtigt werden, weil insoweit aufgrund der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1997, 948, 949; 1998, 637) ein Vertrauensschutztatbestand entstanden ist.
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
    Anders als in dem Fall, der Gegenstand der vom Antragsteller zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des Senats vom 07.09.2006 in den Verfahren 2 VA (Not) 3/06 OLG Köln war, geht es hier nämlich nicht um die Einbeziehung von Geschehnissen, die sich erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist ereignet haben, sondern darum, dass nach § 6b Abs. 4 Satz 1 BNotO bei der Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist vorlagen und nachgewiesen waren.
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