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   OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16   

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OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16 (https://dejure.org/2017,73320)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16 (https://dejure.org/2017,73320)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2017 - 2 VA (Not) 5/16 (https://dejure.org/2017,73320)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Die erhöhten Anforderungen rechtfertigen sich daraus, dass die Leistungsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege wesentlich vom Vertrauen der Rechtsuchenden in die Rechtspflegeorgane abhängt und dafür unbedingte Integrität der Amtspersonen gefordert ist (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

    Dabei können Verhaltensweisen und Auffälligkeiten, die jeweils für sich betrachtet eine negative Bewertung nicht tragen, in ihrem Zusammentreffen ausreichen, um nicht ausräumbare Zweifel an der persönlichen Eignung zu begründen (vgl. BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt sowie ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 194, 165; BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Ihm verbleibt jedoch bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum (vgl. BGHZ 194, 165; 134, 137).

    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt sowie ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 194, 165; BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - 2 B 10840/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsanspruch für die Bewerbung auf die

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Gegenüber den ausgewählten Bewerbern stellt dies (noch) keinen Verwaltungsakt mit unmittelbarer Wirkung nach außen dar bzw. fehlt es gegenüber ihnen an der erforderlichen Regelungswirkung (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.2005 - NotZ 16/05 -, ZNotP 2006, 114; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109).

    Die Mitteilung an den Kläger, dass nicht er, sondern andere Bewerber ausgewählt wurden, beinhaltet jedoch eine Ablehnung seiner Bewerbung und ist daher für ihn ein belastender Verwaltungsakt mit Regelungswirkung (vgl. BVerwGE 80, 127; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109), auch wenn die Ablehnung nicht ausdrücklich erklärt worden ist; dementsprechend ergeht seitens des Beklagten nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch einen Bewerber gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern auch kein weiterer ausdrücklicher Ablehnungsbescheid.

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 10/13

    Eignungsmangel eines Notarbewerbers: Beurkundungen des Notariatsverwalters unter

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2013 (- NotZ (Brfg) 10/13 -, DNotZ 2014, 311) legt allerdings nahe, dass die Verwaltung eines Anwaltsnotariats grundsätzlich auf die bloße Abwicklung bereits begonnener Amtsgeschäfte des Notars gerichtet ist und daher Beurkundungen nach Ablauf der Frist § 56 Abs. 2 Satz 3 BNotO nur dann zulässig sind, wenn es sich um ein "Folgegeschäft" im Sinne der Fortführung eines bereits vom Notar begonnenen Amtsgeschäfts handelt, wobei insoweit die Erteilung eines Auftrags für den Notar genügt (vgl. auch KG Berlin, Urt. v. 20.02.2013 - Not 12/12 -, n.v., m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03

    Zulässige Mitwirkung des Sozius bei Ausführungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Dabei kann dahin stehen, ob das entsprechende Mitwirkungsverbot einfach-rechtlich (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.04.2004 - 2 X (Not) 17/03 -, NJW 2005, 2092) oder aus den vom Beklagten in dessen Schriftsatz vom 23.01.2017 unter Verweis auf diesbezügliche Literaturauffassungen genannten Gründen verfassungsrechtlich einzuschränken ist.
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Ihm verbleibt jedoch bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum (vgl. BGHZ 194, 165; 134, 137).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 16/05

    Zurückweisung eines Notarbewerbers wegen Nichteignung

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Gegenüber den ausgewählten Bewerbern stellt dies (noch) keinen Verwaltungsakt mit unmittelbarer Wirkung nach außen dar bzw. fehlt es gegenüber ihnen an der erforderlichen Regelungswirkung (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.2005 - NotZ 16/05 -, ZNotP 2006, 114; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Die Mitteilung an den Kläger, dass nicht er, sondern andere Bewerber ausgewählt wurden, beinhaltet jedoch eine Ablehnung seiner Bewerbung und ist daher für ihn ein belastender Verwaltungsakt mit Regelungswirkung (vgl. BVerwGE 80, 127; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2006 - 2 B 10840/06 -, NVwZ 2007, 109), auch wenn die Ablehnung nicht ausdrücklich erklärt worden ist; dementsprechend ergeht seitens des Beklagten nach der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch einen Bewerber gegenüber den unterlegenen Mitbewerbern auch kein weiterer ausdrücklicher Ablehnungsbescheid.
  • OLG Frankfurt, 12.04.2012 - 1 Not 7/11

    Notarrecht: Verfassungsgemäßheit der Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F.

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Gegen die Zulässigkeit der gemäß § 111b BNotO i.V.m. § 40, § 42 Abs. 1, § 68 VwGO statthaften Klage (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.04.2012 - 1 Not 7/11, juris), mit der der Kläger ein zulässiges Klageziel, nämlich die Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung verfolgt (vgl. BGHZ 208, 39), bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Gegen die Zulässigkeit der gemäß § 111b BNotO i.V.m. § 40, § 42 Abs. 1, § 68 VwGO statthaften Klage (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.04.2012 - 1 Not 7/11, juris), mit der der Kläger ein zulässiges Klageziel, nämlich die Verpflichtung des Beklagten zur Neubescheidung verfolgt (vgl. BGHZ 208, 39), bestehen keine durchgreifenden Bedenken.
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