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   OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87 (391)   

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OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87 (391) (https://dejure.org/1987,2293)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.10.1987 - Ss 236/87 (391) (https://dejure.org/1987,2293)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 1987 - Ss 236/87 (391) (https://dejure.org/1987,2293)
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Kießling-Affäre

§ 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, verfahrensfehlerhaft gewonnene falsche Aussage;

Zeuge in beschuldigtenähnlicher Stellung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit einer Aussage im Rahmen eines Verfahrens wegen einer Falschaussage; Unverwertbarkeit eines Aussage wegen eines Verfahrensverstoßes; Zeuge im parlamentarischen Untersuchungsverfahren; Verfahrensverstöße bei der Vernehmung eines Zeugen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kießling-Affäre

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2485
  • StV 1987, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Er muß spätestens während - d. h. vor Beendigung - des ersten Teilakts gefaßt (BGHSt 19, 323 = NJW 1964, 1810; BGH, StrVert 1981, 125; 1983, 104; BGH, bei Holtz, MDR 1984, 796; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26a) und kann, solange die Handlungsreihe noch nicht beendigt ist, auf weitere Teilakte erstreckt werden (BGHSt 23, 33 = NJW 1969, 2209; BGH, NStZ 1985, 407; OLG Köln, GA 1975, 123 [124]; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 53; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26b).

    Kann ein Gesamtvorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, sind mehrere selbständige Handlungen anzunehmen (BGHSt 23, 35 = NJW 1969, 2209; BGH, NJW 1984, 376).

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Beim Vorliegen mehrerer selbständiger Straftaten (§ 53 StGB) würde nämlich der Weg zu einer zusätzlichen Strafmilderung nach § 157 StGB eröffnet, weil ein Aussagenotstand nach dieser Bestimmung nur im Hinblick auf eine vor der falschen Aussage liegende Straftat in Betracht kommt (vgl. (BGHSt 8, 301 [316ff.] = NJW 1956, 191; Senat, Urt. v. 23.4. 1985 - Ss 87/85; OLG Stuttgart, NJW 1978, 711).
  • OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83

    Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Zwar besteht nach bisher herrschender Meinung (OLG Hamburg, MDR 1984, 335; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 55 Rdnr. 6; Pelchen, in: KK, § 55 Rdnr. 5; Paulus, in: KMR § 55 Rdnr. 7; Kleinknecht-Meyer, StPO, 38. Aufl., § 55 Rdnr. 5) ein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO dann nicht, wenn die Beantwortung der Frage für den Zeugen "nur" die Gefahr einer disziplinarrechtlichen Verfolgung mit sich brächte.
  • OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77

    Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Beim Vorliegen mehrerer selbständiger Straftaten (§ 53 StGB) würde nämlich der Weg zu einer zusätzlichen Strafmilderung nach § 157 StGB eröffnet, weil ein Aussagenotstand nach dieser Bestimmung nur im Hinblick auf eine vor der falschen Aussage liegende Straftat in Betracht kommt (vgl. (BGHSt 8, 301 [316ff.] = NJW 1956, 191; Senat, Urt. v. 23.4. 1985 - Ss 87/85; OLG Stuttgart, NJW 1978, 711).
  • BGH, 05.07.1961 - 2 StR 157/61

    Richtlinien für die richterliche Vernehmung eines Zeugen - Verwertbarkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Zwar ist nach gefestigter Rechtsprechung und herrschender Lehre grundsätzlich anerkannt, daß die Verletzung von Verfahrensvorschriften die Anwendung der §§ 153 ff. StGB nicht ausschließt (vgl. RGSt 36, 278 [296] 62, 147; 70, 366, BGHSt 16, 232 = NJW 1961, 2168; BGH, LM § 154 StGB Nr. 5; Senat, Urt. v. 23.4.1985 - Ss 87/85; KG, JR 1978, 77; Willms, in: LK, 10. Aufl., Vorb.
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Er muß spätestens während - d. h. vor Beendigung - des ersten Teilakts gefaßt (BGHSt 19, 323 = NJW 1964, 1810; BGH, StrVert 1981, 125; 1983, 104; BGH, bei Holtz, MDR 1984, 796; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26a) und kann, solange die Handlungsreihe noch nicht beendigt ist, auf weitere Teilakte erstreckt werden (BGHSt 23, 33 = NJW 1969, 2209; BGH, NStZ 1985, 407; OLG Köln, GA 1975, 123 [124]; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 53; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26b).
  • BGH, 15.03.1961 - 4 StR 58/61
    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Das Wissen und Wollen muß den Verlauf der Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als es sich um das zu verletzende Rechtsgut, seinen Träger, den Umfang des Gesamterfolges sowie den ungefähren Tatrahmen nach Ort, Zeit und Art der Begehung handelt (BGHSt 16, 24 = NJW 1961, 1075; BGH, GA 1971, 83; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 49; Lackner, StGB, 17. Aufl., Vorb. § 52 Anm. 3 a cc).
  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Sollten die Ermittlungen des neuen Tatrichters dagegen ergeben, daß sich der Angekl. vor dem Untersuchungsausschuß tatsächlich in einer "beschuldigtenähnlichen Situation" befunden hat, weil er einer Straftat oder eines Dienstvergehens verdächtig war und das Untersuchungsverfahren im Rahmen des Untersuchungsauftrags (auch) mit dem Ziel geführt wurde, diesen Verdacht aufzuklären, wäre unter Beachtung der vom BGH (BGHSt 17, 128ff. = NJW 1960, 1960) dazu aufgestellten Grundsätze zu erörtern, ob der Angekl. nach den gesamten Umständen im Einzelfall einem Beschuldigten, dessen falsche Aussage sanktionslos bleibt, gleichgestellt werden kann, wobei auch die im Schrifttum (a.a.O.) angeführten Argumente in diese Erwägungen einzubeziehen sind.
  • BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Er muß spätestens während - d. h. vor Beendigung - des ersten Teilakts gefaßt (BGHSt 19, 323 = NJW 1964, 1810; BGH, StrVert 1981, 125; 1983, 104; BGH, bei Holtz, MDR 1984, 796; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26a) und kann, solange die Handlungsreihe noch nicht beendigt ist, auf weitere Teilakte erstreckt werden (BGHSt 23, 33 = NJW 1969, 2209; BGH, NStZ 1985, 407; OLG Köln, GA 1975, 123 [124]; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 53; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26b).
  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
    Kann ein Gesamtvorsatz nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, sind mehrere selbständige Handlungen anzunehmen (BGHSt 23, 35 = NJW 1969, 2209; BGH, NJW 1984, 376).
  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 624/82

    Annahme eines besonders schweren Falles des Handelstreibens mit Heroin - Annahme

  • RG, 26.11.1936 - 3 D 899/36

    Kann sich ein Zeuge des Meineides schuldig machen, dem der Richter aus Versehen

  • RG, 23.05.1903 - 5925/02

    Kann eine Person, welche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • RG, 30.04.1928 - II 1144/27

    1. Ist die Vorschrift in § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO. nur eine Ordnungsvorschrift? 2.

  • RG, 13.04.1931 - III 107/31

    1. Wann liegt im Sinne des § 154 StGB. ein Zeugnis vor? 2. Strafermäßigung nach §

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

    Fehler im Verfahren sind vielmehr, soweit ihnen schuldmindernde Bedeutung zukommt, bei der Ahndung der Tat als Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen (BGHSt 8, 186, 190; 10, 142; 17, 128, 136; BGH StV 1995, 249; BGH wistra 1999, 261; OLG Köln NJW 1988, 2485; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. Vorbem. zu §§ 153 ff Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Celle, 04.11.2003 - 22 Ss 142/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung; Unzutreffende Bewertungen der Angaben des

    Nach bisher herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur handelte es sich bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen um eine i. S. der §§ 153, 154 StGB zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle, sofern sie zur Vorbereitung von Handlungen des Parlaments eingesetzt werden, für die das Parlament zuständig ist und soweit sich die Ausschüsse bei ihren Ermittlungen im Rahmen des ihnen erteilten Untersuchungsauftrags halten (vgl. u. a. BVerfGE 67, 100, 131 = NJW 1984, 2271, 2273; BGHSt 17, 128; OLG Koblenz StV 1988, 531; OLG Köln NJW 1988, 2485; LK-Ruß StGB 11. Aufl., § 153 Rdnr. 6; Schönke/Schröder/Lenckner, 26. Aufl., § 154 Rdnr. 11; Wagner GA 1976, 257; Wiefelspütz ZRP 2002, 14).
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 9.10.1987, Ss 236/87, StV 1987, 537), wonach die "Zeugenvernehmung" durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss rechtlich unbeachtlich ist, wenn die Untersuchung lediglich unter dem Deckmantel eines nur der äußeren Form nach sachbezogenen Auftrags, in Wirklichkeit aber personenbezogen gegen die Auskunftsperson geführt werden soll.
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 9.10.1987, Ss 236/87, StV 1987, 537), wonach die "Zeugenvernehmung" durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss rechtlich unbeachtlich ist, wenn die Untersuchung lediglich unter dem Deckmantel eines nur der äußeren Form nach sachbezogenen Auftrags, in Wirklichkeit aber personenbezogen gegen die Auskunftsperson geführt werden soll.
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