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OLG Köln, 13.03.1998 - 20 U 100/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Voraussetzung Haftung Tierhüter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 834
Voraussetzung Haftung Tierhüter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierhalterhaftung; Tierhüter; Voraussetzungen; Beherrschung der Tiergefahr ; Tieraufseherin ; Tatsächliche Gewalt
- Judicialis
BGB § 834
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.06.1997 - 4 O 220/97
- OLG Köln, 13.03.1998 - 20 U 100/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1986 - VI ZR 161/85
Begriff des Tierhalters; Begriff des Tierhüters
Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 20 U 100/97
Aufsichtsführender im Sinne des § 834 BGB ist danach u.a. der Hirte, dem die Aufsicht über die Herde für einen bestimmten Zeitraum überlassen worden ist, der Viehtreiber (RGZ 168, 333), der Viehkommissionär, dem das Tier zum Verkauf übergeben ist (München VersR 57, 31; 58, 461), der Mieter eines Pferdes, dem dieses für eine gewisse Dauer zum selbständigen Ausritt übergeben wurde (BGH NJW 87, 949). - OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 134/79
Auszug aus OLG Köln, 13.03.1998 - 20 U 100/97
Tierhüter und Aufsichtsführender im Sinne des Gesetzes sind dagegen nicht diejenigen, die, wie etwa der Stallbursche oder der angestellte Reitlehrer auf Anweisung handeln (Düsseldorf VersR 81, 82, Köln VersR 76, 197).