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   OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00   

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OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00 (https://dejure.org/2000,2149)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2000 - 2 W 65/00 (https://dejure.org/2000,2149)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2000 - 2 W 65/00 (https://dejure.org/2000,2149)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    InsO § 26 Abs. 1; ; InsO § ... 4; ; InsO § 7 Abs. 3; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 99; ; ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO §§ 91 ff; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; GKG § 58 Abs. 2; ; GKG § 50; ; GKG § 54; ; KO § 107 Abs. 1

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 4 § 6 § 26; ZPO § 99 Abs. 1
    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung auch im Insolvenzverfahren nicht statthaft; Kostentragung bei Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1168
  • NZI 2000, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Das Beschwerdegericht müßte dann nämlich auch feststellen, ob der Eröffnungsgrund gegeben war, was gegebenenfalls - unter besonderen Umständen - auch die Feststellung des Bestehens der Forderung des Gläubigers erforderlich machen kann (vgl. Senat, NZI 2000, 130 [132]; Kirchhof in: Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 14, Rdn. 12), und ob der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst das Fehlen einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse entgegen stand, weil nur dann eine Belastung des Schuldners mit den Kosten des im Ergebnis erfolglosen Eröffnungsantrages eines Gläubigers überhaupt in Betracht kommt.

    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41 [43]; BGH NJW 1997, 3318; Senat, NZI 1999, 415 [416]; Senat, NZI 2000, 130 [132]).

  • OLG Hamm, 28.02.1985 - 4 W 30/85
    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Durch den Ausschluß der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung soll verhindert werden, daß das Rechtsmittelgericht bei ihrer Nachprüfung inzidenter auch die Grundlagen der - nicht angefochtenen und daher auch nicht abänderbaren - Entscheidung in der Hauptsache überprüfen müßte und so in einem Verfahren widersprüchliche Beurteilungen und Entscheidungen derselben Frage Bestand haben könnten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 707; OLG Hamm, MDR 1985, 590; Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000, § 99, Rdn. 3; Belz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, § 99, Rdn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 99, Rdn. 1).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41 [43]; BGH NJW 1997, 3318; Senat, NZI 1999, 415 [416]; Senat, NZI 2000, 130 [132]).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41 [43]; BGH NJW 1997, 3318; Senat, NZI 1999, 415 [416]; Senat, NZI 2000, 130 [132]).
  • LG Essen, 09.11.1999 - 2 T 73/99

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen;

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Gemäß § 4 Abs. 1 InsO sind daher die Bestimmungen der §§ 91 ff ZPO entsprechend anzuwenden (vgl. Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, 1999, § 4, Rdn. 27; Goetsch in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO, 1998, § 4, Rdn. 12; Kirchhof in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 1999, § 4, Rdn. 8; Prütting in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: Nov. 1999, § 4, Rdn. 9; Schmerbach in: Frankfurter Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 1999, § 4, Rdn. 9; Smid, InsO, 1999, § 4, Rdn. 9; vgl. auch LG Essen, ZInsO 2000, 47 [48]).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41 [43]; BGH NJW 1997, 3318; Senat, NZI 1999, 415 [416]; Senat, NZI 2000, 130 [132]).
  • OLG Köln, 23.05.1996 - 14 WF 88/96
    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 2 W 65/00
    Durch den Ausschluß der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung soll verhindert werden, daß das Rechtsmittelgericht bei ihrer Nachprüfung inzidenter auch die Grundlagen der - nicht angefochtenen und daher auch nicht abänderbaren - Entscheidung in der Hauptsache überprüfen müßte und so in einem Verfahren widersprüchliche Beurteilungen und Entscheidungen derselben Frage Bestand haben könnten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, 707; OLG Hamm, MDR 1985, 590; Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000, § 99, Rdn. 3; Belz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, § 99, Rdn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 99, Rdn. 1).
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Zwar bestimmt diese Vorschrift, die über § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung findet (Senat, Beschluß vom 23. April 2001, 2 W 65/01; Senat, NZI 2000, 374; OLG Celle, NZI 2001, 150; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 475), daß die Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt dann unzulässig ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

    Es soll wegen des engen Sachzusammenhangs, der zwischen der Entscheidung in der Hauptsache und der Kostenentscheidung regelmäßig besteht, verhindert werden, daß das Rechtsmittelgericht bei der Überprüfung der Kostenentscheidung erneut inzidenter die Grundlagen der - nicht angefochtenen und daher auch nicht abänderbaren - Entscheidung in der Hauptsache nachprüfen müßte und so in einem Verfahren widersprüchliche Beurteilungen und Entscheidungen derselben Fragen Bestand haben könnten (Senat, NZI 2000, 374; OLG Köln [14. Senat], NJW-RR 1997, 707 jeweils mit weiteren Nachweisen; BayObLG, Rpfleger 1972, 101 für die entsprechende Regelung in § 20a Abs. 1 FGG).

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte (OLG Brandenburg, Beschluß vom 18. April 2000, 8 W 52/00; OLG Celle, NZI 2001, 150; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 475) - wie auch der Senat - (NZI 2000, 374) in mehreren Entscheidungen ausgesprochen haben, daß auch im Verfahren nach der Insolvenzordnung eine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nicht möglich ist, bedarf es im Hinblick auf die vorliegende Entscheidung keiner Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO.

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Vielmehr bestimmen sich Inhalt und Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung im Insolvenzverfahren aufgrund der Verweisung des § 4 InsO nach § 91 ff ZPO (OLG Köln, ZIP 2000, 1168 f; ZIP 2001, 1209 f; HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 4 Rn. 7, § 6 Rn. 4; HmbKomm-InsO/Rüther, 2. Aufl. § 4 Rn. 22; Braun/Bußhardt, InsO 3. Aufl. § 4 Rn. 10).
  • LG Bonn, 08.01.2001 - 2 T 58/00

    Ausgestaltung der Feststellung der Erledigung des vom antragstellenden Finanzamt

    Anzunehmen ist, dass sie sich nach § 91 ZPO richten soll (so auch zur KO der Leitsatz von OLG Köln NJW-RR 94, 445; s. auch OLG Köln ZIP 00, 1168, 1169; undifferenziert für Anwendung der "§§ 91 ff. ZPO " im Fall der Erledigung Goetsch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 13 Rdz. 32).

    Jedenfalls wenn der Gläubiger zu Unrecht darauf beharrt, dass die Masse zur Eröffnung ausreiche, können die Kosten des Eröffnungsverfahrens nicht dem Schuldner mit der Begründung auferlegt werden, das Vorhandensein einer ausreichenden Masse falle in seinen Risikobereich (s. Kirchhof, a.a.O., § 26 Rdz. 19; anderer Ansicht Pape, a.a.O., § 26 Rdz. 29, 29 a der die Kosten in jedem Fall dem Schuldner auferlegen will; s. zum Streitstand OLG Köln, a.a.O., ZIP 00, 1168, 1170).

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Es kann offenbleiben, ob die sofortige weitere Beschwerde schon deshalb ausgeschlossen ist, weil gemäß §§ 4 InsO, 99 ZPO eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in Insolvenzsachen nicht stattfindet (OLG Köln ZIP 2000, 1168; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2000 - 8 W 52/00; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. März 2000 - 3 W 45/00, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.04.2001 - 2 W 65/01
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senat, NZI 2000, 374 = ZIP 2000, 1168 [1169]), ist nach der gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO die Anfechtung einer Kostenentscheidung nur statthaft, wenn auch in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.
  • AG Duisburg, 03.02.2004 - 62 IN 279/03

    Haftung des antragstellenden Gläubigers für die Verfahrenskosten neben dem

    Diese Entscheidung konnte mit einem Rechtsmittel nur unter den Voraussetzungen angefochten werden, die allgemein für die Anfechtung des Abweisungsbeschlusses gelten, nämlich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss insgesamt (§ 34 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 4 InsO, § 99 Abs. 1, §§ 567, 569 ZPO; vgl. OLG Zweibrücken NZI 2000, 271 und NJW 2002, 2722; OLG Köln NZI 2000, 374; OLG Brandenburg NZI 2001, 483).
  • OLG Köln, 05.12.2001 - 2 W 244/01
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senat, NZI 2000, 374 = ZIP 2000, 1168 [1169]), ist nach der gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren anzuwendenden Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO die Anfechtung einer Kostenentscheidung nur statthaft, wenn auch in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. auch Pfälz. OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 328).
  • LG Berlin, 01.03.2001 - 86 T 875/00

    Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;

    § 26 Rn. 19; a.A.: LG Münster NZI 2000, 383; LG Frankfurt Rpfleger 1986, 496; offen lassend: OLG Köln ZIP 2000, 1168).
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