Rechtsprechung
OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Datenspeicherung durch einen Telekommunikationsanbieter
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis eines Telekommunikationsdienstleisters zur Speicherung von Nutzerdaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Datenspeicherung bei DSL-Anschluss
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.09.2013 - 12 O 97/11
- OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10
Speicherung dynamischer IP-Adressen
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Das Internet als Ganzes stellt zum einen ein Telekommunikationsnetz gemäߠ § 3 Nr. 26 TKG, zum anderen aber auch eine Telekommunikationsanlage nach § 3 Nr. 23 TKG (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24;… Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 15), zumal es sich um ein System handelt, welches der Datenübermittlung oder -vermittlung dient und zwischen Netz und Anlage eine Beziehung des wechselseitig aufeinander Angewiesenseins besteht, da auch bei Störung des Netzes die von der Beklagten eingesetzte Technik die ihr zugedachten Funktionen nicht mehr richtig oder vollständig erfüllen kann (…BGH a.a.O.).Der Begriff der Störung im Sinne des § 100 TKG ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telekommunikationsangebot genutzten technischen Einrichtungen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24 unter Verweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes BT-Drs. 16/11967 S. 17; BGH…, Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 17).
Diese Sperrung wäre eine als Störung zu bewertende Veränderung der Telekommunikationsanlage, da diese sodann wegen der Sperrungen teilweise nicht mehr nutzbar wäre (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24;… Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 14-23).
Zur Rechtfertigung einer Speicherung bedarf es keiner bereits aufgetretenen Störung; ausreichend ist vielmehr eine abstrakte Gefahr, weswegen lediglich zu überprüfen ist, ob die Speicherung erforderlich ist, um einer später auftretenden Störung begegnen zu können (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 25-27;… Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 6, 19, 21; OLG Frankfurt…, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 65-75;… Mozek in Säcker, Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 3. Auflage 2013, § 100 TKG, Rn. 10).
Die mehrtätige Speicherung von IP-Adressen begegnet auf dieser Grundlage auch keinen durchgreifenden verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 27-29, 34, 35;… Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 18-24).
Die bloße Speicherung von IT Adressen stellt keinen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 28 m.w.N.), wobei der vorliegend zu bewertende Eingriff noch weniger schwer wiegt als derjenige, über den der Bundesgerichtshof und das OLG Frankfurt in den vorzitierten Entscheidungen vom 13.1.2011, 28.8.2013 und 3.7.2014 zu befinden hatten, wo eine 7-tägige Speicherung in Rede stand, während die Beklagte die IP-Adressen nur für 4 Tage speichert.
- BGH, 03.07.2014 - III ZR 391/13
Speicherung von IP-Adressen zur Vermeidung von Störungen
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Das Internet als Ganzes stellt zum einen ein Telekommunikationsnetz gemäߠ § 3 Nr. 26 TKG, zum anderen aber auch eine Telekommunikationsanlage nach § 3 Nr. 23 TKG (BGH…, Urteil vom 13. Januar 2011 III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 15), zumal es sich um ein System handelt, welches der Datenübermittlung oder -vermittlung dient und zwischen Netz und Anlage eine Beziehung des wechselseitig aufeinander Angewiesenseins besteht, da auch bei Störung des Netzes die von der Beklagten eingesetzte Technik die ihr zugedachten Funktionen nicht mehr richtig oder vollständig erfüllen kann (…BGH a.a.O.).Der Begriff der Störung im Sinne des § 100 TKG ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telekommunikationsangebot genutzten technischen Einrichtungen (BGH…, Urteil vom 13. Januar 2011 III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24 unter Verweis auf die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes BT-Drs. 16/11967 S. 17; BGH, Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 17).
Diese Sperrung wäre eine als Störung zu bewertende Veränderung der Telekommunikationsanlage, da diese sodann wegen der Sperrungen teilweise nicht mehr nutzbar wäre (BGH…, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 24; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 14-23).
Zur Rechtfertigung einer Speicherung bedarf es keiner bereits aufgetretenen Störung; ausreichend ist vielmehr eine abstrakte Gefahr, weswegen lediglich zu überprüfen ist, ob die Speicherung erforderlich ist, um einer später auftretenden Störung begegnen zu können (BGH…, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 25-27; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 6, 19, 21; OLG Frankfurt…, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 65-75;… Mozek in Säcker, Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 3. Auflage 2013, § 100 TKG, Rn. 10).
Die mehrtätige Speicherung von IP-Adressen begegnet auf dieser Grundlage auch keinen durchgreifenden verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken (BGH…, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 27-29, 34, 35; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 18-24).
Stand eine Speicherung der IP-Adressen zwingend erforderlich ist, die Gefahr von Störungen noch steigen würde, sondern das Abuse- Management der Beklagten als insgesamt "noch vorbildlicher" als das der Telekom bewertet, das Gegenstand der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. I im Rechtsstreit OLG Frankfurt, 13 U 105/07 = BGH, III ZR 391/13, gewesen ist (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2015 in der Sache 12 U 16/13, Anlagenheft).
- OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 16/13
Datenspeicherung bei DSL-Anschluss
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Der Senat hat mit Beschluss vom 12.3.2014 (429,430) darauf hingewiesen, dass er beabsichtigt, die Beweisergebnisse aus der Begutachtung im Verfahren OLG Köln 12 U 16/13 gemäß § 411 ZPO im hiesigen Verfahren zu verwerten.Die Akten des Verfahrens 12 U 16/13 wurden zu Informationszwecken beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Stand eine Speicherung der IP-Adressen zwingend erforderlich ist, die Gefahr von Störungen noch steigen würde, sondern das Abuse- Management der Beklagten als insgesamt "noch vorbildlicher" als das der Telekom bewertet, das Gegenstand der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. I im Rechtsstreit OLG Frankfurt, 13 U 105/07 = BGH, III ZR 391/13, gewesen ist (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2015 in der Sache 12 U 16/13, Anlagenheft).
Hiervon ist spätestens aufgrund der im Verfahren 12 U 16/13 im Termin vom 29.10.2015 abgegebenen Erklärung der Beklagten auszugehen, wonach aufgrund der in Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen erfolgenden Datenlöschung im Geschäftsbetrieb der Beklagten keine weiteren abrufbaren Informationen zu den zu beauskunftenden Fragestellungen existieren (Protokoll aus 12 U 16/13 im Anlagenband), was die Parteien auch zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemacht haben (Protokoll vom 29.10.2015, Bl. 569, 569 R d. A.).
- OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
Speicherung von IP-Adressen durch Provider
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Bei "Denial of Service"-Attacken, "Spam"-Versand, dem Versand von "Trojanern" und "Hacker"-Angriffen handelt es sich um Störungen i. S. d. § 100 TKG (…BGH a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 64).Zur Rechtfertigung einer Speicherung bedarf es keiner bereits aufgetretenen Störung; ausreichend ist vielmehr eine abstrakte Gefahr, weswegen lediglich zu überprüfen ist, ob die Speicherung erforderlich ist, um einer später auftretenden Störung begegnen zu können (BGH…, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 25-27;… Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 6, 19, 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 65-75;… Mozek in Säcker, Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 3. Auflage 2013, § 100 TKG, Rn. 10).
Stand eine Speicherung der IP-Adressen zwingend erforderlich ist, die Gefahr von Störungen noch steigen würde, sondern das Abuse- Management der Beklagten als insgesamt "noch vorbildlicher" als das der Telekom bewertet, das Gegenstand der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. I im Rechtsstreit OLG Frankfurt, 13 U 105/07 = BGH, III ZR 391/13, gewesen ist (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2015 in der Sache 12 U 16/13, Anlagenheft).
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Das Landgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 101 Abs. 1, 2, 9 UrhG auf der Grundlage der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere zum "gewerblichen Ausmaß" (BGH, Urteil vom 19.4.2012, I ZB 80/11, NJW 2012, 2958, zitiert nach juris, Rn. 10 ff.; bestätigt durch BGH…, Beschluss vom 16.5.2013, I ZB 44/12, zitiert nach juris, Rn. 16) zutreffend bejaht. - BGH, 16.05.2013 - I ZB 44/12
Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch auf Mitteilung von Verkehrsdaten …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Das Landgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 101 Abs. 1, 2, 9 UrhG auf der Grundlage der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere zum "gewerblichen Ausmaß" (BGH…, Urteil vom 19.4.2012, I ZB 80/11, NJW 2012, 2958, zitiert nach juris, Rn. 10 ff.; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 16.5.2013, I ZB 44/12, zitiert nach juris, Rn. 16) zutreffend bejaht. - BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13
Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter …
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Im Hinblick auf das Bestreiten der Löschung durch den Kläger ist klarzustellen, dass es für die Frage der Erfüllung des Auskunftsanspruch grundsätzlich nicht auf die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen ankommt, es sei denn die Auskunft wäre offensichtlich unrichtig (BGH, Beschluss vom 2.7.2014, XII ZB 201/13, NJW 2014, 2571, zitiert nach juris, Rn. 23), wofür vorliegend indes nichts ersichtlich ist. - EuGH, 06.10.2015 - C-362/14
Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig
Auszug aus OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14
Insbesondere lässt sich auch den Ausführungen des EUGH im Rahmen der "Safe-Harbour"- Entscheidung (Urteil vom 6.10.2015, C-362/14, NJW 2015, 3151-3158, zitiert nach juris) keine Abweichung gegenüber dem vorliegend vom Senat eingenommenen Rechtsstandpunkt entnehmen.