Rechtsprechung
OLG Köln, 15.10.2015 - I-18 U 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch den vorläufig abberufenen Geschäftsführer
- ra.de
- rewis.io
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Anfechtungsklage, Beschlussanfechtungsklage, Beschlussmängel, Beschlussmängelklage, Beschlussmängelrecht, Beschlussmängelstreit, Beschlussmängelstreitigkeiten, Beschlussnichtigkeitsklage, Einberufung, Einberufung aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch den vorläufig abberufenen Geschäftsführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.12.2014 - 90 O 97/14
- OLG Köln, 15.10.2015 - I-18 U 4/15
- BGH, 08.11.2016 - II ZR 304/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Köln, 09.12.2014 - 90 O 97/14
Einberufung der Gesellschafterversammlung bei vorheriger Abberufung als …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 - 90 O 97/14 - wird teilweise abgeändert und insgesamt - wie folgt - neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 - 90 O 97/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- OLG Köln, 28.05.2015 - 18 U 181/14
Wirksamkeit der Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
Die weiteren Einzelheiten sind dem Tatbestand der Senatsentscheidung vom 28. Mai 2015 in dem unter dem Az. 18 U 181/14 beim Oberlandesgericht Köln geführten Verfahren in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29. Juli 2015 sowie dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 7. März 2014 (vgl. Anlage K 4) zu entnehmen.Das Amtsgericht setzte das Eintragungsverfahren daraufhin bis zum rechtskräftigen Abschluss des von C M angestrengten Nichtigkeits- und Anfechtungsverfahrens, über das der Senat am 28. Mai 2015 unter dem Az. 18 U 181/14 entschied, aus.
- LG Mannheim, 08.03.2007 - 23 O 10/06
GmbH: Wirksamkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung bei Einladung …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
(3.) Ebensowenig steht der vorstehend ausgeführten rechtlichen Würdigung die vom Landgericht Mannheim vertretene Auffassung entgegen, dass bereits eine faktische Geschäftsführung die Einberufungsbefugnis gemäß § 49 Abs. 1 GmbHG begründe (vgl. LG Mannheim, Urt. v. 8. März 2007 - 23 O 10/06 - NZG 2008, S. 111 ).
- OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98
Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
(2.) Entgegen einer insbesondere vom Oberlandesgericht Düsseldorf vertretenen Auffassung ergibt sich die Einberufungsbefugnis einer (vorläufig) wirksam abberufenen, aber im Handelsregister noch als Geschäftsführer eingetragenen Person auch nicht aus einer Analogie zu § 121 Abs. 2 S. 2 AktG (so aber OLG Düsseldorf, Urt. v. 14. November 2003 - 16 U 95/98 -, NZG, 2004, S. 916 ). - BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96
Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
Denn der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage liegt ein einheitlicher Streitgegenstand zugrunde (vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - II ZR 41/96 -, NJW 1997, S. 1519 ), so dass bei einer Nichtigerklärung anstelle einer Nichtigkeitsfeststellung weder eine Teilabweisung der Klage erfolgt, noch darin grundsätzlich eine eigenständige Beschwer liegt. - OLG München, 29.01.2004 - 23 U 3875/03
Vertretung der GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer in einem von diesem …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine von einem Geschäftsführer-Gesellschafter erhobene Nichtigkeits- und Anfechtungsklage an die GmbH als Beklagte durch Übergabe an ihn selbst nicht wirksam zugestellt werden kann (vgl. OLG München, Urt. v. 29. Januar 2004 - 23 U 3875/03 -, NZG 2004, S. 422 ;… Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh. § 47 Rn. 165 a.E.), so dass eine Übergabe an den im Rubrum bezeichneten Kläger nicht genügt hätte. - BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80
Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen …
Auszug aus OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15
Denn mag es auch zutreffen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Streit um wechselseitige Abberufungen derjenige Gesellschafter-Geschäftsführer zur Geschäftsführung der Gesellschaft und gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft im Prozess berufen ist, der beim Obsiegen der Gesellschaft zur Geschäftsführung bestellt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, NJW 1981, S. 1041), mag die Abberufung von C M als Geschäftsführer auch Gegenstand eines (anderen) Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesses sein und mag die Beklagte selbst bis zum Senatshinweis vom 16. Juni 2015 (vgl. Bl. 223 ff. GA) auch davon ausgegangen sein, dass sie durch Herrn C M als Geschäftsführer gesetzlich vertreten werde, so führt dies doch nicht zur gesetzlichen Vertretung der Beklagten durch Herrn C M, sondern vielmehr zur gesetzlichen Vertretung durch Herrn Q M, um dessen wirksame Bestellung die Parteien im vorliegenden Verfahren streiten.