Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5127
OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2004 - 16 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klauselerteilung zu einer niederländischen, zu Zwangsgeld verurteilenden Entscheidung auf dem Gebiet des Patentrechts

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 34; ; EuGVVO Art. 39; ; EuGVVO Art. 43

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 34, Art. 39, Art. 43
    Klauselerteilung zu einer niederländischen Entscheidung auf dem Gebiet des Patentrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 47 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 34
  • BB 2004, 868
  • K&R 2004, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 4 U 90/89
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Eine - analoge - Anwendung des § 143 Abs. 2 PatG in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1998, wonach für Patentstreitsachen aus allen Landgerichtsbezirken des Landes Nordrhein-Westfalen das Landgericht Düsseldorf sachlich (vgl. BGHZ 14, 72, 75; OLG Hamm, Urteil vom 07.11.1989 - 4 U 90/89 -, zitiert nach Juris) ausschließlich zuständig ist, kommt nicht in Betracht, da die EuGVVO gegenüber nationalem Recht, mithin auch dem PatG, vorrangig ist (vgl. Kropholler, a.a.O., Einl. Rdnr. 19).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Eine - analoge - Anwendung des § 143 Abs. 2 PatG in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1998, wonach für Patentstreitsachen aus allen Landgerichtsbezirken des Landes Nordrhein-Westfalen das Landgericht Düsseldorf sachlich (vgl. BGHZ 14, 72, 75; OLG Hamm, Urteil vom 07.11.1989 - 4 U 90/89 -, zitiert nach Juris) ausschließlich zuständig ist, kommt nicht in Betracht, da die EuGVVO gegenüber nationalem Recht, mithin auch dem PatG, vorrangig ist (vgl. Kropholler, a.a.O., Einl. Rdnr. 19).
  • LG Bonn, 03.12.2003 - 1 O 488/03

    Berichtigung eines offensichtlichen Schreibfehlers im Urteilstenor

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 03.12.2003 - 1 O 488/03 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Vollstreckbarerklärung der der Schuldnerin durch Urteil des Arrondissementgerichts Den Haag vom 22.10.2003 -Geschäftsnummer 02/3065 - auferlegten Verpflichtung, an die Antragstellerin für jede Zuwiderhandlung gegen eines der in dem Urteil genannten Verbote ein nach Zustellung dieses Urteils fälliges Ordnungsgeld in Höhe von EUR 100.000, -- zu zahlen, aufgehoben wird.
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2004 - 16 W 2/04
    Das Meistbegünstigungsprinzip findet auch im Geltungsbereich der EuGVVO Anwendung (vgl. Schlosser, a.a.O., Art. 43 EuGVVO Rdnr. 2) und greift - über die Fälle der inkorrekten Entscheidungen hinaus - immer dann ein, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit besteht, welches Rechtsmittel er wo einlegen soll, sofern dies auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht ( vgl. BGH NZM 2004, 93, 94; Gummer in: Zöller, a.a.O., Vor § 511 Rdnr. 31).
  • OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04

    Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf

    Zwar ist die in erster Instanz von Amts wegen zu prüfende Zuständigkeit auch vom Beschwerdegericht nachprüfbar, wie der Senat mit Beschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 - auf eine entsprechende Rüge hin für die örtliche und sachliche Zuständigkeit entschieden hat.

    Vorliegend ist es bereits zweifelhaft, ob die Regelung in § 11 Abs. 2 AVAG, wonach die Zulässigkeit der Beschwerde nicht durch die Einlegung beim Landgericht berührt wird und dieses verpflichtet ist, die Sache unverzüglich an das Oberlandesgericht abzugeben, überhaupt mit Art. 43 Abs. 2 EuGVVO i. V. m. Anlage III zur EuGVVO, nach der die Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen ist, in Einklang zu bringen ist (vgl. die Nachweise zum Meinungsstand in dem Senatsbeschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 - ).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 26 W 9/20

    Antrag auf Feststellung, dass eine Entscheidung eines Gerichts eines anderen

    Die Vorschrift will verhindern, dass sich eine - etwaige - Unkenntnis des Beschwerdeführers davon, dass die Beschwerde in Abweichung von § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht auch bei dem Gericht des ersten Rechtszugs, dem ohnehin keine Abhilfebefugnis zukommt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450, 451; Dörner, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 4. Aufl. 2011, AVAG Vorbemerkungen, Rdnr. 10 m. w. N.), eingelegt werden kann, zu dessen Nachteil auswirkt (s. etwa OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2004 - 16 W 2/04 -, GRUR-RR 2005, 34).
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Diese ist von Amts wegen vorzunehmen (OLG Köln, OLGR 2004, 237 unter II 2 a; anders für bloßen Mangel funktioneller Zuständigkeit - nur auf Rüge - OLG Köln OLGR 2004, 396 bei Entscheidung durch Vorsitzenden einer Kammer für Handelssachen).
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05

    Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem

    Damit soll aber nur gewährleistet werden, dass der mit der Vollstreckbarerklärung befasste Richter des Zweitstaates, der mit dem erststaatlichen Prozessrecht nicht vertraut ist, aus der erststaatlichen Entscheidung selbst ersehen können soll, wozu der Schuldner verurteilt worden ist (vgl. Senat InVO 2004, 473 = RIW 2004, 868 mit Bspr. Mankowski RIW 2005, 561 [572]).
  • BPatG, 22.05.2007 - 33 W (pat) 53/05
    Berücksichtigt man ergänzend die äußerst niedrigen Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung GRUR 2005, 47 Nr. 48 - Vitafruit an eine nach Dauer und Umfang ernsthafte Benutzung gestellt hat (4800 EUR bzw. 293 Kisten à 12 Einheiten Fruchtsaftkonzentrat für Endverbraucher in 11 Monaten auf dem spanischen Markt, wenngleich offenbar durch einen Kleinstbetrieb), so können hier an der Ernsthaftigkeit der Benutzung keine Zweifel bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht