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   OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18   

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OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18 (https://dejure.org/2019,659)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2019 - 6 U 61/18 (https://dejure.org/2019,659)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 6 U 61/18 (https://dejure.org/2019,659)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schutzes der geographischen Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma"

  • kanzlei.biz

    "Culatello di Parma" ist unzulässige Anspielung auf "Prosciutto di Parma"

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Schutzes der geographischen Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma"

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Culatello di Parma

  • rechtsportal.de

    Umfang des Schutzes der geographischen Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: "Culatello di Parma"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Culatello di Parma ist eine unzulässige Anspielung auf geschützte Ursprungsbezeichnung Prosciutto di Parma - Parmaschinken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Parmaschinken, mild und süß

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Parma-Schinken: Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Parma-Schinken: Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Italienischer Schinken-Krieg - "Prosciutto di Parma"-Hersteller ziehen gegen "Culatello di Parma" zu Felde

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Bezeichnung von (Parma-)schinken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Culatello di Parma" ist unzulässig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schinken aus Parma Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16

    Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Enthält eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe den als Gattungsbezeichnung angesehenen Namen eines Erzeugnisses, so gilt die Verwendung dieser Gattungsbezeichnung nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung nicht als Verstoß gegen Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a oder b der Grundverordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - I ZR 253/16, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Denn eine geschützte geografische Angabe, die aus mehreren Begriffen besteht, ist nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a oder b der Grundverordnung nicht nur gegen eine Verwendung der vollständigen Angabe, sondern auch gegen eine Verwendung einzelner Begriffe dieser Angabe geschützt, was sich aus Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt (vgl. BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Diese Bestimmung setzt demnach voraus, dass die Verwendung des in einer geschützten geografischen Angabe enthaltenen Begriffs (nämlich des Namens eines Erzeugnisses) gegen Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a oder b der Grundverordnung verstoßen kann (vgl. BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Auch der EuGH geht davon aus, dass sich der Schutz einer als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe eingetragenen Gesamtbezeichnung auf ihre einzelnen Bestandteile erstrecken kann (so ausdrücklich: BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Weiter geht der EuGH davon aus, dass die Frage, ob die geschützte geografische Angabe "Bayerisches Bier" durch die Verwendung einer Marke "Bavaria" verletzt wird, am Maßstab des Art. 13 der Grundverordnung zu prüfen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - C-343/07, Slg. 2009, I-5491 = GRUR 2009, 961 Rn. 125 - Bayerischer Brauerbund/Bavaria Italia, sowie insgesamt: BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Dementsprechend ist die Bezeichnung "Gouda Holland" mit der Einschränkung eingetragen, dass die Bezeichnung "Gouda" im Gebiet der Europäischen Union im Grundsatz weiter verwendet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).

    Diese Beschränkungen sind wirksam, sodass diese Angaben allein gegen eine Verwendung der Gesamtbezeichnung und nicht gegen eine Verwendung der Bestandteile "Gouda" und "Edam" geschützt sind (vgl. BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico, mwN und Beispielen).

    Weiter geht der EuGH davon aus, dass sich der Schutz einer zusammengesetzten Ursprungsbezeichnung nicht zwangsläufig auf alle ihre Bestandteile bezieht, wenn in der Eintragungsverordnung keine Fußnote vorhanden ist, der zufolge für einen Teil der Bezeichnung kein Schutz beantragt ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico, mwN).

  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (vgl. in diesem Sinne Urteile Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 60, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 49).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Der Gerichtshof hat überdies festgestellt, dass die Eintragung einer Marke, die eine geografische Angabe oder aber diese Angabe als Gattungsbezeichnung in einer Übersetzung enthält, für Spirituosen, die den für diese Angabe geltenden Spezifikationen nicht entsprechen, eine Anspielung im Sinne von Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 darstellt (Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 58).

    Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass nach Art. 16 Buchst. b der Verordnung Nr. 110/2008 selbst dann eine "Anspielung" vorliegen kann, wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 59).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine solche Ähnlichkeit offensichtlich vor, wenn der für die Bezeichnung des fraglichen Erzeugnisses verwendete Begriff auf die beiden gleichen Silben endet wie die geschützte Bezeichnung und die gleiche Silbenzahl wie diese umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27).

    Das vorlegende Gericht hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch etwaige Umstände zu berücksichtigen, die möglicherweise darauf hinweisen, dass die visuelle und klangliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Bezeichnungen nicht auf Zufall beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 28).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Denn nach einer Entscheidung des EuGH kann die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" durch die Verwendung des Wortes "Parmesan" beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 - Parmigiano Reggiano).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Weiter hat der Gerichtshof entschieden, dass gegebenenfalls auch die "inhaltliche Nähe" zwischen Begriffen aus verschiedenen Sprachen zu berücksichtigen ist, wobei eine solche Nähe sowie die oben in Rn. 33 des vorliegenden Urteils genannte klangliche und visuelle Ähnlichkeit beim Verbraucher gedanklich einen Bezug zu dem Erzeugnis wachrufen können, dessen geografische Angabe geschützt ist, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis vor sich hat, das die streitige Bezeichnung trägt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 47 und 48).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Weiter geht der EuGH davon aus, dass die Frage, ob die geschützte geografische Angabe "Bayerisches Bier" durch die Verwendung einer Marke "Bavaria" verletzt wird, am Maßstab des Art. 13 der Grundverordnung zu prüfen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - C-343/07, Slg. 2009, I-5491 = GRUR 2009, 961 Rn. 125 - Bayerischer Brauerbund/Bavaria Italia, sowie insgesamt: BGH, GRUR 2018, 848 - Deutscher Balsamico).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (vgl. in diesem Sinne Urteile Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 60, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 49).
  • BGH, 19.12.2012 - VII ZR 186/11

    Zuständigkeit des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs unter dem Gesichtspunkt

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Dabei kann der Senat die Kartellrechtswidrigkeit selbst prüfen, weil die Beantwortung der kartellrechtliche Vorfrage unzweifelhaft erfolgt und sich aus der Anwendung des Gesetzes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VII ZR 186/11, juris; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Aufl., § 91 Rn. 11).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Diese Grundsätze hat der EuGH in der Entscheidung "Glen Buchenbach" (C-44-17, GRUR 2018, 843) bestätigt und die Voraussetzungen für die Annahme einer Anspielung im Rahmen der Auslegung von Art. 16 der VO (EG)110/2008 (Spirituosen-VO), die in den hier wesentlichen Punkten gleichlautend ist mit der hier entscheidenden VO, wie folgt zusammengefasst:.
  • BGH, 19.07.2018 - I ZR 268/14

    Ausnutzen des Ansehens der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagne" bei der

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Soweit der BGH selbst in ähnlichen Fällen deutsches Recht angewandt hat (vgl. Urteil vom 19.07.2018 - I ZR 268/14, juris - Champagner Sorbet II), erfolgte auch die Produktion der dort angebotenen Lebensmittel in Deutschland.
  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18
    Das Landgericht habe in nicht zutreffender Weise auf die Entscheidung des LG Mannheim vom 15.09.2015 (Az. 2 O 187/14) abgestellt, die vom OLG Karlsruhe aufgehoben worden sei.
  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Denn die begriffliche und/oder bildliche Bezeichnung, die auf das Vorliegen einer Anspielung zu prüfen ist, ist unter Berücksichtigung aller situationsbedingten Begleitumstände in den Blick zu nehmen, unter denen sie dem Verbraucher gegenübertritt und die daher beeinflussen können, ob der Verbraucher veranlasst wird, eine hinreichend enge Verbindung der Bezeichnung mit dem geschützten Namen herzustellen (siehe OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251, 255 f).

    Im Übrigen ist zumindest ein in der Produktdarbietung erkennbares Erscheinungsbild Teil der gesamten Umstände, die dem Verbraucher bei der Wahrnehmung der beanstandeten und auf ihre Qualifikation als Anspielung zu prüfenden (begrifflichen und bildlichen) Bezeichnung gegenübertreten und daher bei deren Auffassung durch den Verbraucher berücksichtigt werden (siehe OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251, 255 f).

  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19

    Culatello di Parma

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251 = WRP 2019, 362).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251) hat den Kern des Vortrags der Beklagten, der sich auf die Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma" sowie auf die Koexistenz der Bezeichnungen "Culatello di Parma" und "Prosciutto di Parma" bezieht, im Tatbestand seines Urteils wiedergegeben (juris Rn. 38).
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