Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5422
OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 6 U 163/06 (https://dejure.org/2007,5422)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 31 Abs. 5, 94, 97, 126, 128; Revidiertes Bernd Übereinkommen 1971 Art. 14 bis Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Vervielfältigung und des Vertriebs eines Filmwerks; Verletzung von Exklusivrechten an einer deutschen Synchron-Fassung oder Voice-over-Fassung; Übertragung des Rechts zur Untertitelung des Originalfilms; Versehen eines Films mit Untertiteln ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 14 bis Abs. 2 RBÜ (Revidierte Berner Übereinkommen von 1971)

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 5; ; UrhG § 94; ; UrhG § 97; ; UrhG § 126; ; UrhG § 128; ; Revidiertes Bernd Übereinkommen 1971 Art. 14 bis Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an untertitelter Originalfassung und Synchron- und Voice-over-Fassung für verschiedene Berechtigte - Videozweitverwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Recht zur Untertitelung eines Originalfilms umfasst nicht automatisch auch das Synchronisationsrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Filmwerk mit Untertiteln und Voice-Over unterschiedliche Nutzungsarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 47 (Ls.)
  • ZUM 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06
    Zwar mag der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen regelmäßig voraussetzen, dass keine gewichtigen Zweifel an einer Schutzrechtsverletzung bestehen (KG, NJW-RR 2003, 1126 [1127]; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 940, Rn. 8 s.v. Urheberrecht).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Grundgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, die Rechte tendenziell beim Urheber zu belassen, um diesem eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes zu sichern (BGH, GRUR 2012, 1031, Tz. 17 - Honorarbedingungen freie Journalisten; Senat, NJOZ 2008, 174, 178 - Videozweitverwertung), im Bereich der Open Content-Lizenzen, die im Gegenteil tendenziell eine möglichst weitgehende Verbreitung des Werks erlauben sollen, nicht uneingeschränkt Anwendung finden kann.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Denn die in Abs. 5 geregelte Zweckübertragungslehre besagt, dass der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte einräumt, als es der Zweck der Verfügung erfordert (OLG München GRUR-RR 2008, 37, 40; OLG Köln NJOZ 2008, 174, 178; Wiebe a.a.O. § 31 UrhG, 10).
  • OLG Köln, 23.09.2013 - 6 W 254/12

    Umfang des Verwertungsrecht an einem Film

    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
  • OLG Köln, 02.10.2013 - 6 W 39/13

    Umfang des Urheberrechts an einem Filmwerk

    Angesichts dessen ist das Nutzungsrecht der Antragstellerin nach dem Übertragungszweckgedanken (§ 31 Abs. 5 UrhG) nicht vor einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Vermarktung des Films in anderen Sprachversionen geschützt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Beschl. v. 23.09.2013 - 6 W 254/13; vom 02.10.2013 - 6 W 25/13; 6 W 31/13; 6 W 38/13).
  • VGH Hessen, 11.10.2019 - 7 A 1364/17

    Ablieferungspflicht an Deutsche Nationalbibliothek

    Die beiden vom Oberlandesgericht Köln zu beurteilenden Verträge enthielten ausdrückliche Regelungen zu der Frage, welche Rechte bei dem Urheber verbleiben (Urteil vom 21. Dezember 2011 - I 6 U 118/11-, juris Rdnr. 13 und Urteil vom 19. Januar 2007 - 6 U 163/06,beck-online).
  • AG Hamburg, 10.10.2014 - 36a C 4/14

    Filesharing: Aktivlegitimation des abmahnenden Nutzungsrechtsinhabers bei

    Danach hat das Urheberrecht generell die Tendenz, soweit wie möglich beim Urheber zurückzubleiben, woraus auch eine Spezifizierungslast folgt (vgl. Senat, ZUM 2007, 401 - Videozweitverwertung; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Auflage 2013, § 31, Rn. 110 f. m. w. N.): Wenn der Lizenznehmer sichergehen will, dass sein exklusives Verwertungsrecht von Auswertungen weiterer Sprachfassungen oder anderer Nutzungsarten im Vertragsgebiet verschont bleiben soll, muss er dies im Vertrag im einzelnen bezeichnen bzw. regeln.
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