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   OLG Köln, 19.03.2014 - I-2 Wx 73/14   

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OLG Köln, 19.03.2014 - I-2 Wx 73/14 (https://dejure.org/2014,13212)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2014 - I-2 Wx 73/14 (https://dejure.org/2014,13212)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2014 - I-2 Wx 73/14 (https://dejure.org/2014,13212)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im Grundbuch; Gebühren für die Eigentumseintragung des verbliebenen Erben

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog. Abschichtung im Grundbuch

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Abschichtung Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Abschichtung Voreintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 840
  • FGPrax 2014, 129
  • FamRZ 2015, 437
  • Rpfleger 2014, 451
  • Rpfleger 2014, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05

    Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Zum Teil wurde hier die die Auffassung vertreten, dass nur die berichtigende Eintragung von Erben begünstigt ist (so zuletzt etwa OLG Celle, FGPrax 2012, 179; Rohs/Wedewer/Waldner, Kostenordnung, Stand Dezember 2012, § 60 Rdn. 16c m.w.Nachw.), während nach der Gegenauffassung die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; OLG München, NJW-RR 2006, 648; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 60 Rdn. 60 ff. m.w.Nachw.).

    Wurde hingegen zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, so ist die danach folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer einzelner Erben nach entsprechender Erbauseinandersetzung keine Eintragung "von Erben des eingetragenen Eigentümers" mehr; vielmehr ist mit der Voreintragung der Erbengemeinschaft die gebührenbefreite Tätigkeit des Grundbuchamtes abgeschlossen (Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, a.a.O., § 60 Rdn. 63; auch aus der Entscheidung des OLG München vom 02.02.2006 - 32 Wx 142/05 [= Rpfleger 2006, 288 f.] ergibt sich entgegen der Darstellung bei Hartmann, Kostengesetzte, 43. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 19, nichts anderes).

    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.

  • OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03

    Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Zum Teil wurde hier die die Auffassung vertreten, dass nur die berichtigende Eintragung von Erben begünstigt ist (so zuletzt etwa OLG Celle, FGPrax 2012, 179; Rohs/Wedewer/Waldner, Kostenordnung, Stand Dezember 2012, § 60 Rdn. 16c m.w.Nachw.), während nach der Gegenauffassung die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; OLG München, NJW-RR 2006, 648; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 60 Rdn. 60 ff. m.w.Nachw.).

    Wurde hingegen zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, so ist die danach folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer einzelner Erben nach entsprechender Erbauseinandersetzung keine Eintragung "von Erben des eingetragenen Eigentümers" mehr; vielmehr ist mit der Voreintragung der Erbengemeinschaft die gebührenbefreite Tätigkeit des Grundbuchamtes abgeschlossen (Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, a.a.O., § 60 Rdn. 63; auch aus der Entscheidung des OLG München vom 02.02.2006 - 32 Wx 142/05 [= Rpfleger 2006, 288 f.] ergibt sich entgegen der Darstellung bei Hartmann, Kostengesetzte, 43. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 19, nichts anderes).

  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Nach hergebrachter und verbreiteter Auffassung bedarf es deshalb auch dann der Voreintragung der Erbengemeinschaft, wenn nach erfolgter Erbteilsübertragung oder Abschichtung nur noch ein Erbe verbleibt (vgl. hierzu etwa BayObLG, NJW-RR 1995, 272; OLG Hamm; OLGR 1999, 27; Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl. 2014, § 40 Rdn. 3; Meikel/Böttcher, Grundbuchordnung, 10. Aufl. 2009, § 40 Rdn. 6; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rdn. 142 Bestelmeyer, Rpfleger 2008, 552, 563).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.2012 - 3 W 50/11

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Gebührenfreiheit bei Eintragung des Erben als

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
  • OLG Nürnberg, 25.09.2013 - 15 W 1799/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung einer Erbanteilsübertragung auf ein anderes

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
  • OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13

    Grundbuchsache: Sammelbuchung eines an mehreren Grundstücken bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne liegt aber hier - wie auch sonst - nur dann vor, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg, MDR 2013, 424 [zu den inhaltsgeleichen Regelungen in § 8 GKG a.F. bzw. § 21 GKG]; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013; § 21 GNotKG Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12

    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei einem Verstoß gegen das Gebot der

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Eine unrichtige Sachbehandlung in diesem Sinne liegt aber hier - wie auch sonst - nur dann vor, wenn das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH NJW-RR 2003, 1294; OLG Hamburg, MDR 2013, 424 [zu den inhaltsgeleichen Regelungen in § 8 GKG a.F. bzw. § 21 GKG]; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013; § 21 GNotKG Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 T 7087/07

    Voreintragung bei Anteilserwerb

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
  • OLG Celle, 24.04.2012 - 4 W 26/12

    Grundsätze zur Gebührenpflicht für die Umschreibung des Eigentums im Zuge der

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14
    Zum Teil wurde hier die die Auffassung vertreten, dass nur die berichtigende Eintragung von Erben begünstigt ist (so zuletzt etwa OLG Celle, FGPrax 2012, 179; Rohs/Wedewer/Waldner, Kostenordnung, Stand Dezember 2012, § 60 Rdn. 16c m.w.Nachw.), während nach der Gegenauffassung die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa Senat, NJW-RR 2003, 1726, 1727; OLG München, NJW-RR 2006, 648; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann/Lappe, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 60 Rdn. 60 ff. m.w.Nachw.).
  • LG Darmstadt, 07.09.2007 - 26 T 135/07

    Grundbuchverfahren: Eintragung des Insolvenzverwalters als Gläubiger einer

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15

    Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren nach zwischenzeitlicher Eintragung

    Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (Anschluss an OLG Köln FGPrax 2014, 129).

    Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).

    c) Dementsprechend verbleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die Gebührenbefreiung für die Eintragung des erwerbenden Miterben nicht mehr eingreift, wenn zuvor die Erbengemeinschaft eingetragen worden ist (so auch OLG Köln FGPrax 2014, 129).

  • OLG Bamberg, 24.01.2017 - 5 W 1/17

    Keine Voreintragung der Erbengemeinschaft erforderlich bei Erbauseinandersetzung

    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus der vom Erstgericht zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 19.03.2014 (NotBZ 2014, 297).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2023 - 19 W 79/21

    Grundbuchsache: Gebührenprivilegierung bei Eintragung einer aus Erben bestehenden

    Satz 2 der Anmerkung ist hingegen neu und soll die bisher umstrittene Frage klären, ob Erben, die infolge einer Erbauseinandersetzung im Grundbuch eingetragen werden, noch an der Gebührenvergünstigung teilnehmen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19.3.2014 - 2 Wx 73/14, FGPrax 2014, 129, beck-online unter Hinweis auf den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drs.

    Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, so ist dementsprechend die danach folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer einzelner Erben nach entsprechender Erbauseinandersetzung keine Eintragung "von Erben des eingetragenen Eigentümers" mehr; vielmehr ist mit der Voreintragung der Erbengemeinschaft die gebührenbefreite Tätigkeit des Grundbuchamtes abgeschlossen (OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2014 - 2 Wx 73/14, BeckRS 2014, 10416, beck-online).

    Das Gepräge des vorliegenden Falles weist damit Parallelen zu dem "Zwischenerwerb" und der zwischenzeitlichen Eintragung einer Erbengemeinschaft auf, mit welcher sich das OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2014 - 2 Wx 73/14, BeckRS 2014, 10416, beck-online zu befassen hatte.

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