Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.2014 - I-2 Wx 30/14, I-2 Wx 43/14, 2 Wx 30/14, 2 Wx 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14869
OLG Köln, 21.02.2014 - I-2 Wx 30/14, I-2 Wx 43/14, 2 Wx 30/14, 2 Wx 43/14 (https://dejure.org/2014,14869)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.2014 - I-2 Wx 30/14, I-2 Wx 43/14, 2 Wx 30/14, 2 Wx 43/14 (https://dejure.org/2014,14869)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - I-2 Wx 30/14, I-2 Wx 43/14, 2 Wx 30/14, 2 Wx 43/14 (https://dejure.org/2014,14869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem Wohnsitz in Deutschland; Auswirkungen des vor dem Tod des Erblasser eingeleiteten Scheidungsverfahrens auf das anzuwendende Erbrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem Wohnsitz in Deutschland

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 728
  • FGPrax 2014, 124
  • FamRZ 2014, 1585
  • Rpfleger 2014, 513
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.03.2003 - 11 UF 244/02

    Rechtsmißbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts gegen einen Scheidungsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
    Insoweit entspricht es obergerichtlicher Auffassung, dass ein solches (Mit-)Verschulden an der Zerrüttung der Ehe auch darin liegen kann, dass ein Ehegatte einen zunächst gestellten eigenen Scheidungsantrag allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus zurücknimmt, eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft aber selbst ernsthaft und endgültig ablehnt (OLG Hamm NJW-RR 2004, 583 ff,).

    Welche schützenswerten Kindesinteressen unter diesen Umständen für einen Fortbestand der Ehe sprachen, ist nicht zu erkennen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 583, 585).

    ZGB ist auch dann auszugehen, wenn weder der widersprechende Ehegatte noch die gemeinsamen Kinder ein schutzwürdiges Interesse an der Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft haben (vgl. OlG Hamm NJW-RR 2004, 583, 584, auch zum Folgenden).

    Die Norm dient dem Schutz des schwächeren gegenüber dem die Scheidung begehrenden anderen Ehegatten im Interesse einer denkbaren Versöhnung beider (OLG Hamm NJW-RR 2004, 583, 585).

  • OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 17 UF 352/11

    Scheidung nach türkischem Recht: Scheidungsgrund der Zerrüttung;

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
    Allerdings ist der Scheidungsgrund der Zerrüttung nur gegeben, wenn neben der objektiven Zerrüttung der Ehe festgestellt werden kann, dass dem nicht scheidungswilligen Ehegatten wenigstens in geringfügigem Umfang ein Verschulden an der Zerrüttung trifft; dabei obliegen dem scheidungswilligen Ehegatten nicht nur die Darlegung und der Beweis der Zerrüttung, sondern auch eines mindestens geringfügigen Mitverschuldens des anderen Ehegatten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2012, 17 UF 352/11, FamRZ 2012, 1497, 1498).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2011 - 3 Wx 21/11

    Erbscheinsverfahren: Inlands- und Auslandsvermögen als Voraussetzung eines

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für diese Einschränkung ist daher anzunehmen (vgl. hierzu: Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 109; OLG Brandenburg NJW-RR 2012, 10, Rn. 8, juris).
  • OLG Köln, 05.08.2011 - 2 Wx 115/11

    Pauschale Erhöhung des Ehegattenerbteils um das güterrechtliche Viertel bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14
    Es sind Erbscheine bezüglich des unbeweglichen Nachlasses nach deutschem und bezüglich des beweglichen Nachlasses nach türkischem Recht zu erteilen, die in einen Doppel- oder Mehrfacherbschein zusammengefasst werden können (Senat FGPrax 2011, 302; MüKo-BGB/Mayer, 6. Aufl. 2013, § 2369 Rn. 50; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2353 Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2022 - 8 W 320/21

    Nachlasssache: Erbteil des überlebenden türkischen Ehegatten beim türkischen

    Es kommt daher in diesen Fällen zu einer Nachlassspaltung (OLG Köln FamRZ 2014, 1585).

    Lebte der türkische Erblasser mit seinem Ehegatten im türkischen gesetzlichen Güterstand, so kommt es nach herrschender Meinung nicht zu einer Erbteilserhöhung nach § 1371 Abs. 1 BGB (OLG Köln FamRZ 2014, 1585; OLG Köln FamRZ 2015, 172; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1871).

    Da beide Eheleute die türkische Staatsangehörigkeit hatten, kommt türkisches Güterrecht zur Anwendung (vgl. OLG Köln FamRZ 2014, 1585).

    Führt die Anwendung des Konsularvertrages wie hier zur Nachlassspaltung, so sind zwei Erbscheine zu erteilen (OLG Köln FamRZ 2014, 1585).

  • KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15

    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der

    Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2014 - (3) 141 HEs 43/14 (21-28/14) - nach § 122 Abs. 1 StPO die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • OLG Hamburg, 04.12.2014 - 2 W 58/14

    Nachlassverfahren: Verstoß der nach iranischem Recht unterschiedlichen Erbquoten

    Der Senat folgt zwar nicht der Auffassung des OLG Köln ( FamRZ 2014, 1585 ff, 1586 für den deutsch-türkischen Konsularvertrag ), wonach es sich bei der Frage, ob § 1371 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt, um eine Vorfrage des IPR handelt.
  • KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20

    Zuständigkeit des (erweiterten) Schöffengerichts oder des Landgerichts bei

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (KG, Beschluss vom 19.Mai 2014 - 4 Ws 43/14 -, BeckRS 2014, 19424, Rn. 19, m. w. N.).
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