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   OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17   

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OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17 (https://dejure.org/2019,16038)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.2019 - 12 U 376/17 (https://dejure.org/2019,16038)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 12 U 376/17 (https://dejure.org/2019,16038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages, Zulässigkeit von Feststellungsanträgen, Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Darlehensvertrages bei differenzierenden Regelungen zu Darlehensteilbeträgen; Erteilung von Pflichtangaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von Feststellungsanträgen; Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Darlehensvertrages bei differenzierenden Regelungen zu Darlehensteilbeträgen; Erteilung von Pflichtangaben

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung eines sich aus dem Widerruf eines Darlehensvertrages ergebenden Negativsaldos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Musterschutz einer Widerrufsinformation

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Musterschutz einer Widerrufsinformation

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (52)

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Sie sind auch inhaltlich nicht geeignet, beim Darlehensnehmer falsche Vorstellungen über den Lauf der gesondert geregelten Widerrufsfrist zu erwecken (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16; Beschluss vom 27.04.2016, 13 U 186/15; Beschluss vom 06.03.2017, 12 U 182/16; Beschluss vom 30.09.2015, 13 W 33/15, zitiert nach juris, Rn. 7; Hinweisbeschluss vom 30.03.2017, 12 U 134/16).

    Dies entspricht auch der Begründung der Bundesregierung zum Fernabsatzgesetz vom 9. Februar 2000 (BT-Drucks. 14/2658 S. 30 zu § 1 Abs. 1): "Werden andere Vertriebstechniken eingesetzt, etwa Vertreterbesuche oder die Vermittlung durch einen Dritten, der selbst im Verhältnis zum Verbraucher nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel nutzt, so liegt kein Fernabsatz mehr vor." Auf dieser Grundlage kann ein Fernabsatzgeschäft im Bereich von Verbraucherdarlehensverträgen nicht angenommen werden, wenn ein Finanzierungsvermittler eingeschaltet ist, der persönlichen Kontakt zum Verbraucher hat (ebenso: OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2017, 13 U 246/15; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16, n.v.).

    Dies ist bezogen auf den Einsatz von Finanzberatern bei der Vermittlung von Krediten als typische Erwartung des Geschäftsverkehrs zu bejahen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2017, 12 U 26/16; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Eine Form der Antragstellung, bei der einem Zahlungsanspruch mittels der Verknüpfung "Zug um Zug" ein gegenläufiger Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages derselben Währung gegenübergestellt wird, ist dahin zu bewerten, dass er eine Aufrechnung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, zitiert nach juris, Rn. 19), weshalb die Tatsache, dass bei Benennung eines den klägerischen Anspruch der Höhe nach übersteigenden Gegenanspruchs kein im Wege der Leistungsklage einforderbarer Anspruch verbleibt, dazu führen kann, dass der Antrag nur als auf Feststellung des sich nach Aufrechnung ergebenden Negativsaldos gerichtet ausgelegt werden kann, welchem wiederum das Feststellungsinteresse fehlen kann, wenn die sich auf Unwirksamkeit des Widerrufs berufende Bank sich eines solchen Saldos nicht berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018, XI ZR 417/17, Rn. 12).

    Das ergibt sich daraus, dass eine Form der Antragstellung, bei der einem Zahlungsanspruch mittels der Verknüpfung "Zug um Zug" ein gegenläufiger Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages derselben Währung gegenübergestellt wird, dahin zu bewerten ist, dass er eine Aufrechnung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, zitiert nach juris, Rn. 19).

    Der BGH hat demgemäß der Problematik, dass die Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis von einem Widerruf abhalten könnte, dadurch Rechnung getragen, dass das Aufrechnungsverbot unter Umständen als unwirksam zu bewerten ist, ohne aber eine diesbezügliche Belehrungspflicht zu postulieren bzw. bei einem unterlassenen Hinweis auf die Unwirksamkeit eines Aufrechnungsverbotes einen Belehrungsfehler anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, zitiert nach juris, Rn. 20-22), was allerdings bei Zugrundelegung der Rechtsansicht des Klägers die Konsequenz hätte sein müssen (OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 17; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.07.2018, 6 O 44/18, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Einem Antrag auf Feststellung eines sich aus einem Widerruf eines Darlehensvertrages ergebenden Negativsaldos zulasten des Klägers fehlt das Feststellungsinteresse, wenn die beklagte Bank sich eines solchen Anspruchs nicht berühmt, weil sie sich auf die Unwirksamkeit des Widerrufs und den Fortbestand des Vertragsverhältnisses beruft (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, Rn. 13).

    1., mit dem die Feststellung des Erlöschens der Primärleistungspflichten durch den Widerruf begehrt wird, ist zulässig (vgl. BGH, Urteile vom 24.01.2017, XI ZR 183/15, Rn. 16; vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, Rn. 15, 16; vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, Rn. 15; vom 09.01.2018, XI ZR 402/16, Rn. 14).

    2.a), der sich auf die Feststellung richtet, die Kläger schuldeten einen bestimmten Saldo, fehlt das Feststellungsinteresse, weil die Beklagte sich auf die Unwirksamkeit des Widerrufs und den Fortbestand des Vertragsverhältnisses beruft und sich damit eines Anspruchs auf den errechneten oder einen höheren Saldo nicht berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, Rn. 13).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Sinn und Zweck der dem Verbraucherschutz dienenden Fernabsatzvorschriften ist der Ausgleich für Distanzgeschäfte typischen Defizite: Der Verbraucher kann vor Abschluss des Vertrages weder die Ware oder die Dienstleistung prüfen, noch kann er sich an eine natürliche Person wenden, um weitere Informationen zu erlangen (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 380/03, BGHZ 160, 393-400, zitiert nach juris, Rn. 21 mwN).

    An einem Fernabsatzgeschäft fehlt es deshalb, wenn der Vertrag unter Mitwirkung einer Person zustande kommt, die anders als ein Bote nicht darauf beschränkt ist, Willenserklärungen oder Waren zu überbringen oder entgegenzunehmen, sondern in der Lage und damit beauftragt ist, dem Verbraucher im persönlichen Gespräch Auskünfte über den Vertragsgegenstand zu geben, was insbesondere bei Vermittlern oder Verhandlungsgehilfen der Fall ist, die wegen des bevorstehenden Vertragsabschlusses dem Verbraucher Rede und Antwort stehen (BGH, Urteil vom 21.10.2004, III ZR 380/03, BGHZ 160, 393-400, zitiert nach juris, Rn. 22).

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Ob ein als einheitlich gewolltes Rechtsgeschäft oder mehrere Rechtsgeschäfte vorliegen, ist im Wege der Ermittlung und Auslegung des Parteiwillens festzustellen (BGH, Urteil vom 30.04.1976, V ZR 140/74, zitiert nach juris, Rn. 16; Versäumnisurteil vom 10.10.2006, XI ZR 265/05, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Bei Zusammenfassung der Teile in einer Urkunde wird die Einheitlichkeit des Rechtsgeschäfts vermutet (BGH, Urteil vom 22.05.1970, V ZR 130/67, BGHZ 54, 71-75, zitiert nach juris, Rn. 9; Urteil vom 30.04.1976, V ZR 140/74, zitiert nach juris, Rn. 16).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    1., mit dem die Feststellung des Erlöschens der Primärleistungspflichten durch den Widerruf begehrt wird, ist zulässig (vgl. BGH, Urteile vom 24.01.2017, XI ZR 183/15, Rn. 16; vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, Rn. 15, 16; vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, Rn. 15; vom 09.01.2018, XI ZR 402/16, Rn. 14).

    Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Berechnungsweise des Tageszinsbetrages, weswegen das Ergebnis der Anwendung einer anerkannten und verbreiteten Zinsberechnungsmethode wie der deutschen kaufmännischen Zinsberechnungsmethode als zur Information im Rahmen einer Widerrufsbelehrung genügend anzusehen ist, was auch weder zu Verwirrung noch zu mangelnder Deutlichkeit führen kann (BGH, Urteil vom 04.07.2017, XI ZR 741/16, zitiert nach juris, Rn. 23; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2017, 12 U 86/16, zitiert nach juris, Rn. 21).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 417/17

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Eine Form der Antragstellung, bei der einem Zahlungsanspruch mittels der Verknüpfung "Zug um Zug" ein gegenläufiger Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages derselben Währung gegenübergestellt wird, ist dahin zu bewerten, dass er eine Aufrechnung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, zitiert nach juris, Rn. 19), weshalb die Tatsache, dass bei Benennung eines den klägerischen Anspruch der Höhe nach übersteigenden Gegenanspruchs kein im Wege der Leistungsklage einforderbarer Anspruch verbleibt, dazu führen kann, dass der Antrag nur als auf Feststellung des sich nach Aufrechnung ergebenden Negativsaldos gerichtet ausgelegt werden kann, welchem wiederum das Feststellungsinteresse fehlen kann, wenn die sich auf Unwirksamkeit des Widerrufs berufende Bank sich eines solchen Saldos nicht berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018, XI ZR 417/17, Rn. 12).

    Diesem fehlt indes das Feststellungsinteresse, weil die Beklagte sich eines solchen Saldos nicht berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018, XI ZR 417/17, Rn. 12).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Bei der Frage, ob eine Partei in Annahmeverzug geraten ist, handelt es sich nicht um ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (BGH, Urteil vom 31.05.2000, XII ZR 41/98, zitiert nach juris, Rn. 22).

    Bei der Frage, ob eine Partei in Annahmeverzug geraten ist, handelt es sich nicht um ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (BGH, Urteil vom 31.05.2000, XII ZR 41/98, zitiert nach juris, Rn. 22).

  • LG Bonn, 18.10.2017 - 2 O 67/17
    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn vom 18.10.2017, Az. 2 O 67/17 wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.10.2017 - 2 O 67/17 - aufzuheben und.

  • LG Hamburg, 19.09.2016 - 325 O 42/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17
    Soweit vertreten wird, die Wahrnehmung dieser Regelungskompetenz sei verwirrend (so LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2016, 325 O 42/16, zitiert nach juris, Rn. 23-26), wird hierbei übersehen, dass dies darauf hinausliefe, dass in Verbraucherverträgen mit dem Erfordernis der Erteilung einer Widerrufsbelehrung/ -information keine Möglichkeit bestünde, von der nach §§ 145, 148, 149 BGB eingeräumten Befugnis einer Bindungsfristvereinbarung Gebrauch zu machen, was ersichtlich nach Wortlaut, Systematik und Gesetzesziel kein vertretbares Auslegungsergebnis darstellen kann (im Ergebnis wie hier daher auch LG Hamburg, Urteil vom 21.04.2017, 330 O 69/16, zitiert nach juris, Rn. 20 und Urteil vom 21.06.2017, 329 O 264/16, zitiert nach juris, Rn. 21).
  • OLG Köln, 02.03.2017 - 12 U 26/16
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 6 U 64/12

    Rückabwicklung eines seitens des Darlehensnehmers widerrufenen Darlehensvertrages

  • OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Unwirksamkeit einer Widerrufsinformation

  • OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 86/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 10.01.2019 - 12 U 90/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Musterschutz; Verwirkung

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • OLG Stuttgart, 18.12.2018 - 6 U 189/16

    Immobiliardarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

  • OLG Köln, 09.01.2017 - 13 U 246/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • OLG Köln, 30.09.2015 - 13 W 33/15

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen die

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 134/16

    Kapitallebensversicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Verjährung von

  • BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände

  • OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 4 U 163/16

    Widerruf von Altverträgen über Bauspardarlehen: Ordnungsgemäßheit der

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

  • LG Hamburg, 21.04.2017 - 330 O 69/16

    Verfristung des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • BGH, 22.05.1970 - V ZR 130/67

    Grundstücksverkauf durch gesetzlichen Vertreter, der Miteigentümer zur Hälfte ist

  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

  • LG Hamburg, 21.06.2017 - 329 O 264/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 26.09.2017 - XI ZR 399/16

    Einheitliche Widerrufsbelehrung bei Zusammenfassung mehrerer Darlehensverträge in

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 U 151/14

    Anspruch der darlehensgewährenden Bank auf Zahlung einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Köln, 18.10.2018 - 4 U 90/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 674/16

    Umwandlung des Darlehensvertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis nach Widerruf

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

  • OLG Koblenz, 15.10.2015 - 8 U 241/15
  • BGH, 29.08.2017 - XI ZR 318/16

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Zustimmung des Gegners; Verwendung

  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 402/16

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

  • LG Dortmund, 03.07.2020 - 3 O 300/19
    Die Beklagte durfte daher diese in der Bundesrepublik Deutschland für Bankkredite übliche Methode anwenden (so auch: OLG Köln, Urt. v. 26.03.2019 - 4 U 102/18 - BeckRS 2019, 5593, Rn. 54; Urt. v. 21.02.2019 - 12 U 376/17 - BeckRS 2019, 11950, Rn. 55).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Rechtsstatut eines Forderungsübergangs, Ansprüche des Eigentümers eines

    2.3 Allerdings ist in der Rechtsbrechung anerkannt, dass in Fällen, in denen eine entsprechende Feststellung zur Vereinfachung der - insbesondere vollstreckungsrechtlichen - Umsetzung des Urteils führt, die Anforderungen an ein Rechtsschutzbedürfnis gering erachtet werden können (z.B. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 - [juris Rn. 22]), wenn schutzwürdige Interessen dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit rechtfertigen (vgl. zum Annahmeverzug BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - [juris Rn. 24]; Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 27/00 - [juris Rn. 22]; OLG Köln, Urteil vom 21. Februar 2019 - I-12 U 376/17 -, [juris Rn. 34]; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. März 2022 - 6 U 619/19 - [juris Rn. 30]).
  • OLG Köln, 14.04.2020 - 12 U 46/20
    Dementsprechend lassen Anpassungen, die den gemäß Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 5 EGBGB unschädlichen Abweichungen ihrer Qualität nach entsprechen, ohne die Deutlichkeit der Belehrung zu schmälern, die Gesetzlichkeitsfiktion unberührt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 23, juris; zum Ganzen Senat, Urteil vom 21. Februar 2019 - 12 U 376/17 -, juris).
  • OLG Köln, 24.03.2022 - 15 U 195/21

    Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung ohne

    bb) Das entsprach schon zu § 312b Abs. 1 BGB a.F. im Folgenden der zu Recht herrschenden Meinung (siehe etwa auch OLG Köln v. 21.02.2019 - 12 U 376/17, BeckRS 2019, 11950 Rn. 52 f. für Finanzvermittler) und wird folgerichtig auch bei § 312c Abs. 1 BGB fortgeschrieben (siehe nur BGH v. 16.04.2019 - XI ZR 755/17, juris Rn. 20 und dezidiert etwa Grüneberg/ Grüneberg , BGB, 81. Aufl. 2022, § 312c Rn. 4; BeckOGK-BGB/ Busch , Stand: 01.06.2021, § 312c Rn. 15; MüKo-BGB/ Wendehorst , 8. Aufl. 2019, § 312c Rn. 16; BeckOK-BGB/ Martens , Ed. 61, § 312c Rn. 12; Junker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 312c Rn. 14 (Stand: 13.01.2022); wohl auch Staudinger/ Thüsing , BGB, 2019, § 312c Rn. 26), wobei bisweilen betont wird, dass bei einer solcherart eher engen Auslegung der Regelung in § 312c BGB heute aber dann jedenfalls öfter als früher noch der zwischenzeitlich etwas weiter gefasste § 312b BGB den Verbraucher schützen wird und das Problem daher praktisch weniger virulent wird (vgl. Staudinger/ Thüsing , BGB, 2019, § 312c Rn. 26; MüKo-BGB/ Wendehorst , 8. Aufl. 2019, § 312c Rn. 16; BeckOK-BGB/ Martens , Ed. 61, § 312c Rn. 12; Erman/ Koch , BGB, 16. Aufl. 2020, § 312c Rn. 7).
  • LG Dortmund, 30.08.2019 - 3 O 433/18
    Die Beklagte durfte daher diese in der Bundesrepublik Deutschland für Bankkredite übliche Methode anwenden (so auch: OLG Köln, Urt. v. 26.03.2019 - 4 U 102/18 - BeckRS 2019, 5593, Rn. 54; Urt. v. 21.02.2019 - 12 U 376/17 - BeckRS 2019, 11950, Rn. 55).
  • OLG Köln, 11.08.2020 - 12 U 172/19

    Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen

    Dies ist bezogen auf den Einsatz von Finanzberatern bei der Vermittlung von Krediten als typische Erwartung des Geschäftsverkehrs zu bejahen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2017, 12 U 26/16; Urteil vom 09.03.2017, 12 U 98/16; Urteil vom 21.02.2019, 12 U 376/17, wobei die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das letztgenannte Urteil des Senats vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.06.2020, XI ZR 99/19, zurückgewiesen wurde).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2023 - 9 U 58/22
    Dass eine entsprechend hohe Tageszinslast häufig nicht zum Tragen kommt - wie hier im Falle des grundsätzlich möglichen Widerrufs nur eines Darlehens oder wenn bereits ein Teil des Darlehens zurückgeführt wurde -, wird dabei in Kauf genommen (so auch OLG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az. I-12 U 376/17, Rn. 68 zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 23.09.2021 - 19 O 212/20
    Unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Fernabsatzvorschriften ist dabei maßgeblich entscheidend, dass persönlicher Kontakt mit einer zur Auskunftserteilung beauftragten und befähigten Person bestand (OLG Köln, Urteil vom 21.02.2019 - 12 U 376/17, BeckRS 2019, 11950 Rn. 53).
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