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   OLG Köln, 22.06.2011 - I-6 U 46/11   

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OLG Köln, 22.06.2011 - I-6 U 46/11 (https://dejure.org/2011,12671)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2011 - I-6 U 46/11 (https://dejure.org/2011,12671)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - I-6 U 46/11 (https://dejure.org/2011,12671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Frage, wann ein Kosmetiktiegel "wettbewerbliche Eigenart” und "die für ein urheberrechtlich geschütztes Werk erforderliche Schöpfungshöhe” besitzt / Die Verpackung als angewandte bildende Kunst

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GeschmMG § 11 Abs. 2 Nr. 3;; UWG § 4 Nr. 9;; UrhG § 2 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstrecken des Schutzes eines eingetragenen Geschmacksmusters auf ästhetische Gestaltungsmerkmale der bildlichen Musterwiedergabe bzgl. Herstellung von Kosmetikbehältnissen "Ice Cube"

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der "wettbewerblichen Eigenart" und "Schöpfungshöhe" eines Kosmetikbehälters (hier: Cremetiegel bei QVC)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cremetiegel bei QVC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine unlautere Nachahmung bei fehlender Herkunftstäuschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 215
  • ZUM 2012, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    bb) Um davon ausgehen zu können, müsste das nachgeahmte Erzeugnis über wettbewerbliche Eigenart verfügen und das Hinzutreten besonderer Umstände festgestellt werden können, welche die Nachahmung unlauter erscheinen lassen, wobei eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1509 [Rn. 12] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 19] - Femur-Teil).

    (1) Wettbewerbliche Eigenart hat ein Erzeugnis, das durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 16] - Gartenliege; GRUR 2009, 1073 = WRP 2009, 1372 [Rn. 10] - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 21] - Femur-Teil).

    Nur vorsorglich sei angemerkt, dass aus Sicht der unmittelbaren gewerblichen Abnehmer der Klägerin nichts anderes gelten würde, weil eine Täuschung der Abfüller von Kosmetikprodukten und ihrer fachkundigen Mitarbeiter über die betriebliche Herkunft der von ihnen typischerweise auf Grund sorgfältiger Auswahl eingekauften Primärverpackungen fern liegt (vgl. BGH, GRUR 2010, 1125 = WRP 2010, 1465 [Rn. 28 ff.] - Femur-Teil; Senat, WRP 2011, 109 - Joghurtbecher).

  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Selbst wenn nach dem bestrittenen Vorbringen der Klägerin ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen ihr und Frau I. anzunehmen sein sollte, das mit der Auflage verbunden war, ihr im Rahmen der Akquise überlassene, der Allgemeinheit sonst unzugängliche Informationen und Unterlagen nur im Interesse oder nach Weisungen der Klägerin zu verwenden (vgl. BGH, GRUR 2009, 416 = WRP 2009, 432 [Rn. 18 ff.] - Küchentiefstpreis-Garantie m.w.N.), folgt aus der treuwidrigen Verwendung solcher Unterlagen durch Frau I. oder die Streithelferin zur Plagiierung des "Ice Cube" noch keine Unredlichkeit der Beklagten, zumal das bloße Ausnutzen fremden Vertragsbruchs - selbst wenn es bewusst erfolgt - für sich genommen kein relevantes Unlauterkeitsmerkmal darstellt (BGH, GRUR 2004, 941 [943] = WRP 2004, 1498 - Metallbett).

    Da sich bereits die geschmacksmusterschutzfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen abheben muss, ist für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand, das heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung und ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden darf (BGH, GRUR 1972, 38 [39] - Vasenleuchter; GRUR 1995, 581 [582] = WRP 1995, 908 - Silberdistel; GRUR 2004, 941 [942] = WRP 2004, 1498 - Metallbett; Senat, GRUR-RR 2010, 89 - Kaminofen).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Selbst wenn nach dem bestrittenen Vorbringen der Klägerin ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zwischen ihr und Frau I. anzunehmen sein sollte, das mit der Auflage verbunden war, ihr im Rahmen der Akquise überlassene, der Allgemeinheit sonst unzugängliche Informationen und Unterlagen nur im Interesse oder nach Weisungen der Klägerin zu verwenden (vgl. BGH, GRUR 2009, 416 = WRP 2009, 432 [Rn. 18 ff.] - Küchentiefstpreis-Garantie m.w.N.), folgt aus der treuwidrigen Verwendung solcher Unterlagen durch Frau I. oder die Streithelferin zur Plagiierung des "Ice Cube" noch keine Unredlichkeit der Beklagten, zumal das bloße Ausnutzen fremden Vertragsbruchs - selbst wenn es bewusst erfolgt - für sich genommen kein relevantes Unlauterkeitsmerkmal darstellt (BGH, GRUR 2004, 941 [943] = WRP 2004, 1498 - Metallbett).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Im Übrigen enthält § 4 Nr. 9 UWG zwar keine abschließende Aufzählung möglicher Unlauterkeitsmerkmale, doch können nicht von den genannten Fallgruppen erfasste Produktnachahmungen mit Blick auf die grundsätzlich bestehende Nachahmungsfreiheit nur ganz ausnahmsweise als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 32] - ICON).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Im Übrigen enthält § 4 Nr. 9 UWG zwar keine abschließende Aufzählung möglicher Unlauterkeitsmerkmale, doch können nicht von den genannten Fallgruppen erfasste Produktnachahmungen mit Blick auf die grundsätzlich bestehende Nachahmungsfreiheit nur ganz ausnahmsweise als wettbewerbswidrig angesehen werden (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 50 f.] - Handtaschen; GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 32] - ICON).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 1 BvR 1571/02

    Zur Auslegung der Schöpfungshöhe

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    An dieser Auffassung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, GRUR 2005, 410 - Laufendes Auge), ist entgegen der daran im Schrifttum geübten Kritik (vgl. nur Fromm / Nordemann / A. Nordemann , UrhR, 10. Aufl., § 2 Rn. 146-150 m.w.N.) weiterhin festzuhalten (ebenso Wandtke / Bullinger , UrhR, 3. Aufl., § 2 Rn. 24, 97).
  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 42/67

    Vasenleuchter

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Da sich bereits die geschmacksmusterschutzfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen abheben muss, ist für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand, das heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung und ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden darf (BGH, GRUR 1972, 38 [39] - Vasenleuchter; GRUR 1995, 581 [582] = WRP 1995, 908 - Silberdistel; GRUR 2004, 941 [942] = WRP 2004, 1498 - Metallbett; Senat, GRUR-RR 2010, 89 - Kaminofen).
  • EuGH, 27.01.2011 - C-168/09

    Flos - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Das von der Klägerin angeführte EuGH-Urteil vom 27.01.2011 - C-168/09 (GRUR 2011, 216 = GRURInt 2011, 235 - Flos / Semeraro) betraf das Zusammentreffen von (mit der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen) vollharmonisiertem Geschmacksmusterrecht und (mit der Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte und der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) nur teilweise harmonisiertem Urheberrecht.
  • OLG Köln, 29.06.2009 - 6 U 199/08

    Voraussetzungen urheberrechtlicher Schutzfähigkeit im Bereich der angewandten

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    Da sich bereits die geschmacksmusterschutzfähige Gestaltung von der nicht geschützten Durchschnittsgestaltung, dem rein Handwerksmäßigen und Alltäglichen abheben muss, ist für die Urheberrechtsschutzfähigkeit ein noch weiterer Abstand, das heißt ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung und ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen, wobei die Grenze zwischen beiden nicht zu niedrig angesetzt werden darf (BGH, GRUR 1972, 38 [39] - Vasenleuchter; GRUR 1995, 581 [582] = WRP 1995, 908 - Silberdistel; GRUR 2004, 941 [942] = WRP 2004, 1498 - Metallbett; Senat, GRUR-RR 2010, 89 - Kaminofen).
  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
    bb) Die nach alledem von den nationalen Gerichten autonom zu bestimmende urheberrechtliche Schutzgrenze, nämlich jene von der deutschen Rechtsprechung geforderte, die Durchschnittsgestaltung deutlich überragende Gestaltungshöhe, "die es nach den im Leben herrschenden Anschauungen rechtfertigt, von Kunst zu sprechen" (vgl. BGH, GRUR 1987, 903 [904] - Le-Corbusier-Möbel), erreicht der Cremetiegel "Ice Cube" nicht.
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 6 U 119/10

    "Joghurtbecher"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines als Umverpackung für

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • OLG Düsseldorf, 03.06.1983 - 2 U 84/82

    HEWI-Beschlagprogramm

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

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