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   OLG Köln, 22.11.2019 - I-6 U 81/19   

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https://dejure.org/2019,41974
OLG Köln, 22.11.2019 - I-6 U 81/19 (https://dejure.org/2019,41974)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2019 - I-6 U 81/19 (https://dejure.org/2019,41974)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2019 - I-6 U 81/19 (https://dejure.org/2019,41974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Vorschriften über Fahrzeugzulassung und Pflichtversicherung regelmäßig keine Marktverhaltensregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 3a ; StVZO § 52 Abs. 3 ; StVZO § 55 Abs. 3
    Vermietung von als Polizeifahrzeuge und andere Einsatzfahrzeuge gestalteten Fahrzeugen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Requisitenfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 85
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Aus diesem Grund können Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG sind, nicht allein wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit nach § 3 UWG als unlauter angesehen werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 152/07, GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb, jeweils mwN).

    Allein der Umstand, das sich der Wettbewerber durch den Rechtsverstoß einen Vorsprung gegenüber seinem rechtstreuen Mitbewerber verschafft, ist nicht geeignet, sein Verhalten als unlauter zu qualifizieren (vgl. BGH, GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb; Hohlweck in Büscher aaO, § 3a Rn. 45).

  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Die Vorschrift muss jedoch - zumindest auch - den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer bezwecken; lediglich reflexartige Auswirkungen zu deren Gunsten genügen daher nicht (vgl. BGH, Urteil vom 08.10.2015 - I ZR 225/13, GRUR 2016, 513 - Eizellspende, mwN).

    Aus diesem Grund können Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG sind, nicht allein wegen ihrer Gesetzeswidrigkeit nach § 3 UWG als unlauter angesehen werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 513 - Eizellspende, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 152/07, GRUR 2010, 654 - Zweckbetrieb, jeweils mwN).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Diese Irreführung kann auch im Verhältnis zu sonstigen Marktteilnehmern unionsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2017 - I ZR 160/16, GRUR 2018, 429 - Knochenzement II).

    Macht sich der Marktteilnehmer über den fraglichen Umstand gar keine Gedanken, weil er für seine geschäftliche Entscheidung nicht von Bedeutung ist, liegt eine Irreführung durch Unterlassen nicht vor (vgl. BGH, GRUR 2018, 429 - Knochenzement II, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Denn auch solche können Marktverhaltensregelungen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016 - I ZR 61/14, GRUR 2016, 516 - Wir helfen im Trauerfall; Hohlweck in Büscher, UWG, 1. Aufl., § 3a Rn. 87).
  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15

    Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Dies ist dann der Fall, wenn das Gesetz ein in sich geschlossenes Sanktionssystem vorsieht, das nicht mit Hilfe des Lauterkeitsrechts umgangen oder "ausgehebelt" werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2016 - I ZR 71/15, GRUR 2017, 95 - Arbeitnehmerüberlassung).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33/01, NZV 2002, 426, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Das korrespondierende Verbraucherinteresse wird gerade durch die Marktteilnahme, also durch den Abschluss von Austauschverträgen und den nachfolgenden Verbrauch oder Gebrauch der erworbenen Ware berührt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2015 - 15 U 138/14, WRP 2016, 503, mwN).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZR 250/03

    Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Vor diesem Hintergrund hat der BGH angenommen, dass Vorschriften im Bereich des Straßenrechts, die das Ziel haben, Gefahren für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs möglichst auszuschließen oder doch in erheblichem Maße zu mindern, um die Straße für ihren widmungsmäßigen Gemeingebrauch freizuhalten, nicht der Kontrolle des Marktgeschehens dienen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - I ZR 250/03, GRUR 2006, 872 - Kraftfahrzeuganhänger mit Werbeschildern).
  • KG, 12.09.2006 - 5 U 100/06

    Wettbewerbsrecht - Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Allerdings können Vorschriften aus dem Bereich des Straßenverkehrszulassungsrechts als Marktverhaltensregelungen angesehen werden, wenn diese - wie etwa die Pflicht zur häufigeren Hauptuntersuchung bei Mietfahrzeugen - dazu dienen sollen, auch den einzelnen Marktteilnehmer (im Beispiel den Mieter des jeweiligen Fahrzeuges) zu schützen (vgl. KG, Beschluss vom 12.09.2006 - BeckRS 2007, 13325; Hohlweck in Büscher aaO, § 3a Rn. 115).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 28.13

    Blaulicht; blaues Rundumlicht; blaues Blinklicht; Blaulichtberechtigung;

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2019 - 6 U 81/19
    Dies wiederum ist nur zulässig, wenn höchste Eile geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28/13, BVerwGE 151, 313).
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