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   OLG Köln, 23.09.2014 - I-6 U 115/14   

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https://dejure.org/2014,32449
OLG Köln, 23.09.2014 - I-6 U 115/14 (https://dejure.org/2014,32449)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.09.2014 - I-6 U 115/14 (https://dejure.org/2014,32449)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. September 2014 - I-6 U 115/14 (https://dejure.org/2014,32449)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • webshoprecht.de

    Haftung des Marketplace-Händlers für Rechtsverletzungen von Amazon

  • damm-legal.de

    Abmahner muss nicht Auskunft über eigene Umsätze erteilen, damit der Abgemahnte die Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Abmahnung nachweisen kann

  • aufrecht.de

    Haftung von Amazon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Waren unter Angabe einer unrichtigen UVP; Begriff des Teledienstleisters i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 TDG

  • online-und-recht.de

    Marketplace-Händler haftet für Rechtsverletzungen die durch Amazon begangen wurden

  • ra.de
  • rewis.io
  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF
  • wbs-law.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Waren unter Angabe einer unrichtigen UVP; Begriff des Teledienstleisters i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 TDG

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Waren unter Angabe einer unrichtigen UVP

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler haftet für Wettbewerbsverstöße von Amazon

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss nicht Auskunft über eigene Umsätze erteilen, damit der Abgemahnte die Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Abmahnung nachweisen kann

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Händler haften für Wettbewerbsverstöße von Amazon

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet für Rechtsverletzungen durch Amazon

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Marketplace-Händer haftet für Amazon-Wettbewerbsverstöße

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Amazon: Müssen die Händler für Fehler von Amazon haften?

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Händler aufgepasst: Evtl. Haftung für Preisangaben durch Plattformberteiber

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Online-Händler haften auch für von Amazon verursachte Wettbewerbsverstöße

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler für Amazons Wettbewerbsverstöße verantwortlich oder nicht?

Besprechungen u.ä.

  • paloubis.com (Kurzanmerkung)

    Rechtliches Tretminenfeld für Online-Händler - Amazon Marketplace

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 817
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2014 (33 O 21/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 20 U 17/07

    Diensteanbieter nach § 2 Nr. 1 TMG bei Internetpräsentation gewerblicher

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14
    Regelmäßig ist dies der Homepage-Inhaber, d.h. das für die Website insgesamt verantwortliche Unternehmen; bei Internetportalen kommt daneben der einzelne Anbieter als Dienstanbieter in Betracht, sofern er geschäftsmäßig Teledienste, etwa auf untergeordneten Seiten anbietet (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2008, 682 f, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 6 U 115/06

    Wettbewerbsverstoß im Internet durch Verstoß gegen die Impressumspflicht:

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14
    Der Umstand, dass auf der Verkaufsplattform des Betreibers b ein Warenangebot der Antragsgegnerin beworben wird, genügt ersichtlich nicht, um diese auch als Teledienstanbieter ansehen zu können, denn der Produktanbieter ist jedenfalls dann nicht zugleich Anbieter des Teledienstes, wenn mithilfe des Teledienstes für den Produktanbieter geworben wird (vgl. OLG Frankfurt, MMR 2007, 379 f, zitiert nach juris Tz. 27).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2014 - 6 U 115/14
    Der Senat hält das Vorgehen der Antragstellerin aus den Gründen seines - den Verfahrensbeteiligten bekannten und durch das Landgericht in Bezug genommenen - Urteils vom 28.05.2014 (6 U 178/13) nicht für rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG; nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage hält der Senat an der Auffassung fest, dass auch im vorliegenden Verfahren die von der Antragsgegnerin in ihren Schriftsätzen vom 19.05.2014 und 10.06.2014 genannten Umstände - unabhängig von der Frage prozessualer Verspätung nach Maßgabe der §§ 529 ff ZPO - weder einzeln noch in ihrer Gesamtschau die Annahme rechtfertigen, dass die Vorgehensweise der Antragstellerin rechtsmissbräuchlich ist.
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 23.09.2014 (Az. 6 U 115/14) zu dem auf § 10 TMG gestützten Einwand ausgeführt, dass der dort in Anspruch genommene Online-Händler, der sein Angebot ebenfalls auf dem Forum von Amazon platziert hatte, nicht Diensteanbieter im Sinne des TMG ist, da das Angebot nicht Inhalt eines eigenen Internetauftritts unter einer individualisierten Adresse war.
  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14
    Anmerkung Hinweis: Im Rahmen der Berufung hat das OLG Köln darauf hingewiesen, dass die Ansicht des LG Köln zutreffend ist (OLG Köln, Besch. v. 23.09.2014 - Az.: 6 U 115/14).
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