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   OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,68790
OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2016,68790)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2016 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2016,68790)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2016 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2016,68790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz aufrund eines Mangels konkret entstandener Aufwendungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 478 Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz aufrund eines Mangels konkret entstandener Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3.4.2014 - 14 O 1/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der dem Grunde nach festgestellte Anspruch auf Zahlung an die I GmbH & Co. KG (HRA 8369) gerichtet ist.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
    Die Verschmelzung führte dazu, dass die N2 GmbH & Co. KG ohne weiteres in das Verfahren eingetreten ist und das Rubrum gemäß § 319 ZPO entsprechend zu berichtigen war (vgl. BGH NJW 2004, 1528).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05

    Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
    Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von einer AGB-Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen der beteiligten Kreise zu beantworten (BGH, NJW-RR 2008, 818 f.).
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 142/95

    Umfang der Bindung eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
    Was erkannt worden ist, wird durch die Urteilsformel in Verbindung mit den Urteilsgründen festgelegt (BGH NJW-RR 1997, 188, 189 mwN.).
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