Rechtsprechung
OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93 Abs. 1
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis von Ansprüchen aufgrund des sog. Enkeltricks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsverzug!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klage bei Zahlungsverzug
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klage bei Zahlungsverzug
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsverzug des Beklagten
- Jurion (Kurzinformation)
Kein sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsverzug des Beklagten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsverzug! (IBR 2019, 297)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.12.2018 - 7 O 376/18
- OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 697
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (…BGH, Urt. v. 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999; BGH, Beschl. v. 08.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005 (1006)). - BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (…BGH, Urt. v. 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999; BGH, Beschl. v. 08.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005 (1006)). - BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Der Beklagte hat sich weiter trotz strafrechtlicher Verurteilung wegen nur zweier einschlägiger Delikte - und somit einer überschaubaren Zahl an Geschädigten (insoweit liegt der Fall vorliegend anders als in der Entscheidung des BGH vom 30.05.2006 - VI ZB 64/05, NJW 2006, 2490, in welcher bei 835 Taten und 41 Geschädigten aus dem reinen Verzug und dem Untätigbleiben des dortigen Beklagten nicht schon auf Klageveranlassung geschlossen werden konnte) - in keiner Weise um Erfüllung der Zahlungspflicht bemüht, mit welcher er im Verzug war, so dass der Kläger zu Recht davon ausgehen durfte, eine Zahlungsaufforderung werde sich als folgenlose und daher unnötige Förmelei darstellen.
- BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78
Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urt. v. 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040; BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999; BGH, Beschl. v. 08.03.2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005 (1006)). - OLG Köln, 03.03.1982 - 2 W 13/82
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Der Beklagte, der - nachdem dem Kläger durch fingierte Anrufe vorgegaukelt worden war, die Kriminalpolizei komme bei ihm vorbei, weil er in das Visier einer Diebesbande geraten sei, worauf der Kläger nachfolgend dem ihn aufsuchenden Gehilfen des Beklagten insgesamt 15.700,00 EUR übergeben hatte - solcherart dem Kläger mittels einer Straftat das Geld entzogen hat, ist indes nach §§ 848, 849 BGB bereits seit dieser Entziehung im Verzug (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.1982 - 2 W 13/82, MDR 1982, 584), ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Zahlungsaufforderung bedurft hätte. - BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden …
Auszug aus OLG Köln, 25.01.2019 - 10 W 19/18
Wer schon im Zahlungsverzug ist, hat bereits Anlass zur Klageerhebung gegeben, so dass die Kostenfolge des § 93 ZPO nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urt. v. 10.02.2011 - VII ZR 53/10, WM 2011, 541).
- OLG Koblenz, 20.11.2019 - 10 U 731/19
Argument der "exorbitanten Kumulation von Schadensersatzansprüchen" im …
Zwar ist anerkannt, dass auch Geld als Sache im Sinne der Norm anzusehen sein kann, wenn die Entziehung darin besteht, dass Geldscheine unterschlagen werden (BGH…, Urteil vom 14. Januar 1953 - VI ZR 9/52 -, BGHZ 8, 288, Rn. 21, juris) oder der Inhaber deliktisch zur Überlassung des Geldes zu Investitionszwecken (BGH, Versäumnisurteil vom 26. November 2007 - II ZR 167/06 -, MDR 2008, 387) oder zur sonstigen Weggabe ohne Gegenleistung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 10 W 19/18 -, juris) bewegt wird.