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   OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20   

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OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20 (https://dejure.org/2021,7150)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2021 - 7 U 94/20 (https://dejure.org/2021,7150)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 7 U 94/20 (https://dejure.org/2021,7150)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1717/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Schmerzensgeld nach

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Es hat vielmehr gefordert (was in dem von ihm entschiedenen Falle nicht ausreichend erfolgt war), dass die Fachgerichte eine umfassende Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen hätten (BVerfG NVwZ 2017, 317 Rn. 16).

    Anders als in der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Entscheidung (BVerfG NVwZ 2017, 317 Rn. 19) war die Polizei auch zeitnah bemüht, Vorkehrungen zu treffen, um die mit der Identitätsfeststellung einhergehenden Beeinträchtigungen zu minimieren und den Ablauf zu beschleunigen.

    Dass gleichwohl einzelne Zedenten bis zu viereinhalb Stunden ausharren mussten, beruhte mithin auf einem reinen Abwicklungsproblem der Polizei (zu diesem Abwägungsgesichtspunkt BVerfG NVwZ 2017, 317 Rn. 19), das sich indes aus der Vielzahl der von dieser angetroffenen Gegendemonstranten ergab, die zudem durch ihr gleichzeitiges Erscheinen zu großer Zahl unmittelbar nach einer aufgelösten Sitzblockade selbst Anlass für einen Verdacht der Versammlungssprengung gegeben hatten, auch wenn dieser sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellt hat.

  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 3098/94

    Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Selbst die Staatsanwaltschaft Köln hat in ihrer Verfügung vom 13.02.2017, mit dem sie das u.a. gegen die eingekesselten Personen eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 45 Abs. 1 JGG eingestellt hat (Bl. 41 EA), die rechtliche Einordnung des Verhaltens dieser Personen als Verstoß gegen das VersG nicht in Frage gestellt, sondern lediglich das Gewicht des Verstoßes als gering bezeichnet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG München NJW-RR 1997, 279, 280).

    Es lässt sich insofern gerade nicht feststellen und deshalb auch nicht als für eine Geldentschädigung sprechend anführen, dass die Identitätsfeststellung durch die Polizei "verschleppt" (etwa durch Abwarten von Entwicklungen, die von diesem Zweck nicht mehr gedeckt waren, vgl. OLG München NJW-RR 1997, 279, 281) worden wäre.".

  • VG Köln, 16.05.2019 - 20 K 5133/17
    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Danach ist für die Beurteilung des Verschuldens nicht allein auf die bei den Betroffenen eingetretenen Folgen bzw. Einschränkungen abzustellen, sondern darauf, ob anhand des vorgetragenen Sachverhalts festgestellt werden kann, dass die vorgenommene Einkesselung einen vorsätzlichen Rechtsverstoß begründete, mithin sich die Polizeibeamten bewusst waren, dass die von ihnen getroffenen Maßnahmen nicht mehr von der von ihnen als einschlägig erachteten Ermächtigungsgrundlage des § 163b Abs. 1 S. 2 StPO (Festhalten zur Identitätsfeststellung) gedeckt waren, weil - worauf das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 16.05.2019 (20 K 5133/17) abgestellt hat - die Festgehaltenen keiner Straftat verdächtig waren.

    Eine solche Situation lag hier ausweislich der Ermittlungsakte (im Folgenden auch: EA, 121 Js 50/17 - StA Köln) und der darin enthaltenen Stellungnahmen der jeweiligen für die Einsatzplanung bzw. - durchführung zuständigen Polizeibeamten (Bl. 25 ff. EA) aus deren Sicht durchaus nahe: Denn hiernach strömte, unmittelbar nachdem die Sitzblockade aufgelöst worden war, eine Vielzahl von Personen aus dem Bereich zwischen Cstraße und Dstraße bzw. der Astraße in Richtung E-Platz (vgl. auch S. 3 des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln in der Sache 20 K 5133/17, dort Bl. 144), was die Annahme nahelegte, es handele sich um eine Unterstützung der vorangegangenen Sitzblockade durch die später von der Einkesselung betroffenen Personen, um den Zugweg der genehmigten Demonstration zu unterbrechen bzw. zu stören (vgl. Bl. 3, 26, 36 EA).

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, ist auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 2003, 3693, 3697 m.w.N.).

    Zwar hat jeder Inhaber eines öffentlichen Amts bei der Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung die Gesetzes- und Rechtslage unter Zuhilfenahme der ihm zu Gebote stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen und sich danach auf Grund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden (BGH NJW 2003, 3693, 3696), wozu insbesondere die Kenntnis einschlägiger versammlungsrechtlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört.

  • LG Braunschweig, 09.09.2015 - 13 Qs 171/15

    Versammlungsrecht: Teilnahme an einer Sitzblockade

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Zwar stellt eine bloße Sitzblockade nach einhelliger Auffassung noch keine Androhung oder Vornahme von Gewalt im Sinne des § 21 VersG dar, jedoch kann auch ein Verhalten, dass unterhalb der Schwelle zur Gewalttätigkeit bleibt, eine grobe Störung sein und damit § 21 VersG unterfallen, wenn etwa eine Sitzblockade zu einer Vereitelung des ("gegnerischen") Aufzugs dadurch führt, dass die geplante Strecke an zumindest einer Stelle vollständig oder überwiegend blockiert wird (vgl. MüKoStGB/Tölle, 3. Aufl. 2018 Rn. 20, VersammlG § 21 Rn. 20 m.w.N.; LG Braunschweig, Beschluss vom 09.09.2015, 13 Qs 171/15, BeckRS 2015, 16164).
  • BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Nicht genügend für den Verdacht ist die bloße Teilnahme an einer Versammlung, aus der heraus durch einzelne andere oder eine Minderheit Gewalttaten oder andere Rechtsverstöße begangen werden (vgl. BVerfG NVwZ 2017, 555 Rn. 15).
  • LG Köln, 09.06.2020 - 5 O 32/20

    Rechtswidrige Polizeimaßnahmen: Keine Entschädigung für Gegendemonstranten

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2021 - 7 U 94/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.06.2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 32/20 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Braunschweig, 28.02.2024 - 7 U 293/21

    EA 288; Differenzschadensersatz; unvermeidbarer Verbotsirrtum; Thermofenster;

    So nimmt denn auch die absolut herrschende Meinung der Oberlandesgerichte zur Fahrkurvenerkennung ebenso wie zum sog. "Thermofenster" (s. dazu noch unten) einen unvermeidbaren Verbotsirrtum des jeweiligen Fahrzeugherstellers auch ohne Fokussierung auf einen bestimmten Verantwortlichen oder Mitarbeiter an (so außer den soeben genannten auch OLG Bamberg 31.05.2023 - 10 U 123/22 , in Juris Rz. 11 - 31.07.2023 - 2 U 52/22 , in Juris Rz. 33-37 - 31.10.2023 - 1 U 321/22 e, in Juris Rz. 30-34 - OLG Celle 18.10.2023 - 7 U 67/23 , in Juris Rz. 78-117 - OLG Dresden 12.09.2023 - 4 U 1689/22 , in Juris Rz. 26-28 - OLG Frankfurt / M 23.12.2022 - 4 U 272/21 , in Juris Rz. 72f - 02.11.2023 - 5 U 102/22, in Juris Rz. 20-26 - OLG Hamm 02.08.2023 - 30 U 23/21 , in Juris Rz. 77, 92-96 - 01.09.2023 - 30 U 78/21 , in Juris Rz. 99-101 - 15.09.2023 - 7 U 94/20, in Juris Rz. 42f - OLG Koblenz 31.08.2023 - 1 U 316/23 , in Juris Rz. 65-79 - 29.09.2023 - 3 U 191/23, in Juris Rz. 22-24 - OLG Köln 10.01.2023 - 19 U 66/22, in Juris Rz. 12-19 - 26.07.2023 - 3 U 96/22, in Juris Rz. 16-28 - 31.08.2023 - 8 U 52/22, in Juris Rz. 25-31 - OLG Naumburg 10.12.2021 - 8 U 63/21 , in Juris Rz. 7-9 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung dieses Senats; Senatsurteil v. 11.10.2022 - 7 U 159/21 , in Juris Rz. 75 -, bestätigt durch BGH 08.05.2023 - VIa ZR 1561/22 , zit. n. Juris - OLG Schleswig 02.11.2023 - 10 U 8/23, in Juris Rz. 30-35 - im Ergebnis auch OLG Schleswig 14.12.2023 - 17 U 49/23 , in Juris Rz. 31-34 -: Keine Fahrlässigkeit).
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