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   OLG Köln, 26.02.2019 - III-1 RBs 69/19   

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https://dejure.org/2019,3767
OLG Köln, 26.02.2019 - III-1 RBs 69/19 (https://dejure.org/2019,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2019 - III-1 RBs 69/19 (https://dejure.org/2019,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - III-1 RBs 69/19 (https://dejure.org/2019,3767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de PDF (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Nachgang zu SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18: unzulässige Aufklärungsrüge zum Geschwindigkeitsmessverfahren mit dem Messgerät LEIVTEC XV3.

    Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf die Gründe der Senatsentscheidung vom 20.04.2018 - III - 1 RBs 115/18 - Bezug genommen (Bl. 293 ff. d. A.).

    Das gilt namentlich für die Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren ermittelten Geschwindigkeit, auch insbesondere solche mit dem hier gegenständlichen Messgerät Leivtec XV 3 (SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 - KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris m. w. N.).

  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Diese dringt jedoch nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob sie in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Art und Weise geltend gemacht wurde (zu vgl. ständige Senatsrechtsprechung: U.a. Senat VRS 96, 451, 453; Senat VRS 97, 187, 189; Senat VRS 100, 189, 199; Senat VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55, 56; OLG Hamm VRS 98, 117), denn jedenfalls liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht vor.
  • OLG Köln, 11.01.2001 - Ss 532/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei defektem "Tacho"

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Diese dringt jedoch nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob sie in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Art und Weise geltend gemacht wurde (zu vgl. ständige Senatsrechtsprechung: U.a. Senat VRS 96, 451, 453; Senat VRS 97, 187, 189; Senat VRS 100, 189, 199; Senat VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55, 56; OLG Hamm VRS 98, 117), denn jedenfalls liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht vor.
  • OLG Köln, 08.01.2001 - Ss 545/00

    Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Diese dringt jedoch nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob sie in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Art und Weise geltend gemacht wurde (zu vgl. ständige Senatsrechtsprechung: U.a. Senat VRS 96, 451, 453; Senat VRS 97, 187, 189; Senat VRS 100, 189, 199; Senat VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55, 56; OLG Hamm VRS 98, 117), denn jedenfalls liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht vor.
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; Senat NZV 1998, 476).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Diese dringt jedoch nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob sie in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Art und Weise geltend gemacht wurde (zu vgl. ständige Senatsrechtsprechung: U.a. Senat VRS 96, 451, 453; Senat VRS 97, 187, 189; Senat VRS 100, 189, 199; Senat VRS 100, 204; OLG Düsseldorf VRS 97, 55, 56; OLG Hamm VRS 98, 117), denn jedenfalls liegt eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht vor.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen bietet, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BverfGE 21, 191).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also die Ablehnung ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; Senat NZV 1998, 476).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Eine lediglich prozessordnungswidrige Behandlung von Beweisanträgen stellt daher noch keine Verweigerung rechtlichen Gehörs dar (Senat VRS 83, 446).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2019 - 1 RBs 69/19
    Das gilt namentlich für die Beweiswürdigung zur Feststellung einer in einem standardisierten Messverfahren ermittelten Geschwindigkeit, auch insbesondere solche mit dem hier gegenständlichen Messgerät Leivtec XV 3 (SenE v. 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18 - KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 -, juris m. w. N.).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

  • AG Jülich, 02.11.2018 - 12 OWi 122/16

    Feststehen der Fahrereigenschaft des Betroffenen zum Tatzeitpunkt aufgrund der

  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des

    Gleichwohl hat die Behörde die Ergebnisse des betroffenen standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät "LEIVTEC XV 3" (vgl. zuletzt Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2019, SsRs 32/2019 (65/19)) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Obergerichte (vergl. u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017, 3 Ws (B) 166/17; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 RBs 69/19 = DAR 2019, 399) weiterhin als verwertbar angesehen und die Sachbearbeiter gerade nicht dahingehend instruiert, solche Verfahren nicht mehr zu verfolgen.
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