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   OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91   

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https://dejure.org/1992,9484
OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91 (https://dejure.org/1992,9484)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.1992 - 7 U 69/91 (https://dejure.org/1992,9484)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 1992 - 7 U 69/91 (https://dejure.org/1992,9484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Übertragung Erteil genehmigungsbedürftig

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Geltung einer gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Grundstückverkehrsgesetz (GrStVG) genehmigungsbedürftigen Übertragung eines Erbteils als entsprechend§ 7 Abs. 3 GrStVG genehmigt; Erforderlichkeit einer aufgrund einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Die Umdeutung in die Übertragung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens hält der Senat mit der herrschenden Meinung für rechtlich ausgeschlossen (RGZ 60, 126 ff.; RG Recht 1914 Nr. 2542; Dütz in Münchener Kommentar zum BGB § 2033 Rdnr. 10; Werner in Staudinger, BGB § 2033 Rdnr. 12; Erman-Schlüter a.a.O. § 2033 Rdnr. 10. Anders eventuell RGZ 137, 171, 176; 146, 314, 316; Kregel in RGRK zum BGB § 2033 Rdnr. 2).

    Ein späterer Erwerber eines solchen wirtschaftlich weitgehend wertlosen Erbteils müßte für Nachlaßverbindlichkeiten haften, ohne Erbschaftsgegenstände zu erwerben (RGZ 60, 126 ff.; Dütz a.a.O.).

    Rechtlich zulässig ist dagegen die Verpflichtung zur Übereignung desjenigen, was dem die Verpflichtung eingehenden Miterben bei der Auseinandersetzung zukommt (Werner a.a.O.; Dütz a.a.O. § 2033 Rdnr. 10; Kregel a.a.O. Rdnr. 13; wohl auch RGZ 60, 126, 133 und Recht 1914 Nr. 2542).

  • RG, 22.05.1930 - IV 397/29

    1. Ist § 140 BGB. anwendbar, wenn das nichtige Rechtsgeschäft den Erfordernissen

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 1967, 465, 468; WM 1969, 592, 593 und 1970, 1319, 1320; RGZ 129, 122 ff.; RG HRR 1934 Nr. 1035) kann das formnichtige Verpflichtungsgeschäft nicht in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 2 BGB durch die formwirksame Übertragung des Erbanteils nach § 2033 BGB geheilt werden.

    Die Umdeutung in einen zwar zunächst ebenfalls formungültigen, aber nach § 313 Satz 2 BGB heilbaren Erbauseinandersetzungsvertrag (vgl. RGZ 129, 122 ff.) scheidet aus, da die Beklagte nicht Miterbin war.

    Zwar ist die Umdeutung eines nichtigen Geschäfts in ein ebenfalls nichtiges, aber heilbares, grundsätzlich nicht ausgeschlossen (RGZ 129, 122).

  • BGH, 05.02.1980 - KZR 13/79

    Wirksamkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlen einer schriftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Eine Umdeutung erfordert die Feststellung, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragschlusses bei Kenntnis der Ungültigkeit des tatsächlich abgeschlossenen Geschäfts vereinbart hätten (BGH NJW 1974, 43, 45; 1980, 2517).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob unter Berücksichtigung insbesondere des letztgenannten Gesichtspunkts die Umdeutung auch daran scheitert, daߠ durch sie der Zweck der Formvorschrift, der hier auch in der beweiskräftigen Dokumentation des wirklich Gewollten besteht, nicht vereitelt werden darf (siehe hierzu BGH NJW 1980, 2517).

  • BGH, 24.10.1973 - IV ZR 3/72

    Ergänzung der Voranmeldung nach Ablauf der Zweimonatsfrist - Prioritätsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Eine Umdeutung erfordert die Feststellung, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragschlusses bei Kenntnis der Ungültigkeit des tatsächlich abgeschlossenen Geschäfts vereinbart hätten (BGH NJW 1974, 43, 45; 1980, 2517).
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 208/63

    Erbschaftskauf - Haftung des Erbschaftskäufers gegenüber Nachlassgläubigern -

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Es kann nur seine Ausübung einem anderen unter den Voraussetzungen der gewillkürten Prozeßstandschaft überlassen werden (BGH FamRZ 1965, 267, 270; RG Recht 1914 Nr. 2542; Dütz a.a.O. § 2042 Rdnr. 4; Werner a.a.O.).
  • RG, 30.06.1932 - IV 62/32

    1. Muß der Verkauf eines Erbteils auch dann nach § 2371 BGB. beurkundet werden,

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Die Umdeutung in die Übertragung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens hält der Senat mit der herrschenden Meinung für rechtlich ausgeschlossen (RGZ 60, 126 ff.; RG Recht 1914 Nr. 2542; Dütz in Münchener Kommentar zum BGB § 2033 Rdnr. 10; Werner in Staudinger, BGB § 2033 Rdnr. 12; Erman-Schlüter a.a.O. § 2033 Rdnr. 10. Anders eventuell RGZ 137, 171, 176; 146, 314, 316; Kregel in RGRK zum BGB § 2033 Rdnr. 2).
  • RG, 17.01.1935 - IV 236/34

    Wird die von einem Miterben vorgenommene Kündigung einer gestundeten

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Die Umdeutung in die Übertragung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens hält der Senat mit der herrschenden Meinung für rechtlich ausgeschlossen (RGZ 60, 126 ff.; RG Recht 1914 Nr. 2542; Dütz in Münchener Kommentar zum BGB § 2033 Rdnr. 10; Werner in Staudinger, BGB § 2033 Rdnr. 12; Erman-Schlüter a.a.O. § 2033 Rdnr. 10. Anders eventuell RGZ 137, 171, 176; 146, 314, 316; Kregel in RGRK zum BGB § 2033 Rdnr. 2).
  • RG, 02.01.1926 - V 479/25

    Dinglicher und schuldrechtlicher Berichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.1992 - 7 U 69/91
    Der Kläger hat die von ihm in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung RGZ 112, 260 ff. mißverstanden.
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