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   OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14   

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OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14 (https://dejure.org/2015,61802)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.2015 - 2 U 127/14 (https://dejure.org/2015,61802)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 2015 - 2 U 127/14 (https://dejure.org/2015,61802)
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  • OLG Köln, 09.07.2015 - 3 U 58/12

    Kündigung einer Anleihe wegen Insolvenz des Anleiheschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Gegen das von den Klägern erstrittene Urteil, das gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden war, hat die Schuldnerin - ebenso wie gegen die weiteren stattgebenden Urteile - Berufung eingelegt, die beim dem Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichnen 3 U 58/12 geführt worden ist.

    Während des laufenden Berufungsverfahrens in der Sache 3 U 58/12 erwirkten die Kläger am 18.05.2012 im Wege der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO Pfändungsbeschlüsse jeweils vom 18.05.2012, wegen deren genauem Wortlaut auf die von den Klägern zur Akte gereichten Ablichtungen (Anlagen K 4 und K 5, Bl. 23 ff., 29 ff. d.A.), Bezug genommen wird.

    Ursprünglich haben die Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von 875.000,00 EUR nebst Zinsen von der freien Masse abzusondern und auf einem separaten Konto für die obsiegende Partei aus dem beim Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichen 3 U 58/12 anhängigen Rechtsstreit zu hinterlegen.

    Zuletzt haben die Kläger mit Schriftsatz vom 03.11.204 - dessen Zustellung an den Beklagten vor Urteilserlass nicht festgestellt werden kann - beantragt, 1. festzustellen, dass ihnen ein Absonderungsrecht in Höhe von 875.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2013 gegen die Masse zusteht, das zur Sicherung der Ansprüche aus dem beim Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50679 Köln, Gerichtszeichen 3 U 58/12 anhängigen Rechtsstreits dient, 2. den Beklagten zu verurteilen, an sie zur gesamten Hand außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 10.001,59 EUR zu zahlen.

    Das Pfandrecht dient der Sicherung der von den Klägern in dem Rechtsstreit 30 O 358/10 LG Köln = 3 U 58/12 OLG Köln verfolgten Zahlungsansprüche.

    Auch vor diesem Hintergrund besteht allerdings im Ergebnis kein Anlass, den vorliegende Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 30 O 358/10 - LG Köln => 3 U 58/12 - OLG Köln - auszusetzen.

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 144/05

    Anfechtbarkeit der Werthaltigmachung abgetretener künftiger Forderungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt im Allgemeinen vor, wenn die anzufechtende Rechtshandlung die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat (BGH, NZI 2008, 539, 540).

    Allerdings kann es - worauf beide Kläger im Ansatz zu Recht hinweisen - an der Gläubigerbenachteiligung fehlen, wenn sich die angefochtene Rechtshandlung auf einen bloßen Austausch gleichwertiger Sicherheiten am Schuldnervermögen beschränkt; hierdurch werden die Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger letztlich nicht verschlechtert (BGH, NJW-RR 2005, 1636, 1637; BGH, NZI 2008, 539, 540; MünchKomm/InsO-Kayser, 3. Aufl. 2013, § 129 Rdn. 108d).

    Auch in einem solchen Fall ist die Gläubigerbenachteiligung allerdings gegeben, soweit schon der Erwerb der ursprünglichen Sicherheit seinerseits der Anfechtung unterliegt (BGH, NZI 2008, 539, 540; MünchKomm/InsO-Kayser, a.a.O., § 129 Rdn. 108d).

  • LG Köln, 24.11.2014 - 20 O 428/13

    Bestehen eines Absonderungsrechts gegen die Masse in einem Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Der Kläger zu 1. beantragt nunmehr, das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass dem Kläger zu 1. wegen eines Betrages in Höhe von 746.678,48 EUR nebst weiterer Tageszinsen in Höhe von 97, 2335 EUR seit dem 10.05.2012 und dem Kläger zu 2. wegen eines Betrages in Höhe von 80.560,84 EUR nebst weiterer Tageszinsen in Höhe von 9, 9556 EUR seit dem 10. Mai 2012 ein Absonderungsrecht in Form eines Pfandrechts an dem vom Beklagten eingerichteten Sonderkonto bei der Sparkasse E2 zusteht.

    Mit seiner eigenen Berufung beantragt der Beklagte, das am 24.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 428/13 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 538/10

    Rückzahlung von Anleihen nach erklärter Kündigung aus wichtigem Grund i.R.e.

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Mit Klage vom 02.12.2010 (Anlage B 5, Bl. 153 ff. d.A.) haben die Kläger sodann die Rückzahlung der Anleihen sowie - auf der Grundlage eines Zinssatzes von 6% p.a. - die Zahlung rückständiger Zinsen verlangt (30 O 538/10 - LG Köln; das im Tatbestand des angefochtenen Urteils angegebene Aktentenzeichen 30 O 538/12 ist falsch).

    Beide Kläger hatten schon die Berechtigung der am 08.09.2010 erklärten außerordentlichen Kündigung im Vorprozess 30 O 538/10 ausdrücklich mit der schlechten finanziellen Situation der Schuldnerin begründet.

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Der begünstigte Gläubiger muss also die Vorstellung haben, dass die Handlung das zur Gläubigerbefriedigung verfügbare Vermögen des Schuldners schmälert und dieses voraussichtlich nicht mehr ausreichen wird, um alle Insolvenzgläubiger zu befriedigen (BGH, NJW 2004, BGH, NJW-RR 2004, 1563, 1565; MünchKomm/InsO-Kayser, a.a.O., § 131 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Der Gläubiger muss deshalb (nur) solche Tatsachen kennen, aus denen sich bei zutreffender rechtlicher Beurteilung zweifelsfrei ergibt, dass der Schuldner infolge seiner Liquiditäts- und Vermögenslage in absehbarer Zeit seine Zahlungspflichten nicht mehr in vollem Umfang erfüllen kann und dass dann Insolvenzgläubiger wenigstens teilweise leer ausgehen (BGH NJW 2004, 1385, 1386; MünchKomm/Kayser, a.a.O., § 131 Rdn. 54 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Allerdings kann es - worauf beide Kläger im Ansatz zu Recht hinweisen - an der Gläubigerbenachteiligung fehlen, wenn sich die angefochtene Rechtshandlung auf einen bloßen Austausch gleichwertiger Sicherheiten am Schuldnervermögen beschränkt; hierdurch werden die Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger letztlich nicht verschlechtert (BGH, NJW-RR 2005, 1636, 1637; BGH, NZI 2008, 539, 540; MünchKomm/InsO-Kayser, 3. Aufl. 2013, § 129 Rdn. 108d).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Soweit der Kläger zu 1. bereits zuvor durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses 18.05.2012 ein Pfändungspfandrecht mit den Wirkungen der §§ 720a Abs. 1 ZPO erworben hätte (quod non, s.u.), wäre dieses jedenfalls durch die zwischen den Klägern und der Schuldnerin getroffenen Vereinbarungen wieder aufgehoben worden; der Einhaltung der Formalien des § 843 ZPO bedurfte es insoweit nicht (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 1983, 886, 887; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 843 Rdn. 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1997 - 4 U 154/96

    Mangelnde Bezeichnung der Identität zu pfändender Forderungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Fehlt eine ausreichende Bezeichnung, ist die Pfändung unwirksam und ein Pfändungspfandrecht entsteht nicht (allg. Meinung, vgl. etwa BGH NJW 2008, 3144, 3146; OLG Karlsruhe, NJW 1998, 549; Zöller/Stöber, a.a.O., § 829 Rdn. 8; Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 829 Rdn. 3; MünchKomm/Smid, ZPO, 4. Aufl. 2014, § 829 Rdn. 27).
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06

    Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung

    Auszug aus OLG Köln, 26.08.2015 - 2 U 127/14
    Steht ein bestimmter dem Konto gutgeschriebener Betrag materiell nicht der Masse, sondern einem anderen zu, so muss er so lange als noch vorhanden gelten, wie das Konto eine ausreichende Deckung aufweist (BGH; NZI 2006, 7001 702; BGH, NZI 2008, 426).
  • BGH, 08.07.2008 - VII ZB 64/07

    Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87

    Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von

  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

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