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   OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14   

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https://dejure.org/2014,14794
OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14 (https://dejure.org/2014,14794)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.2014 - 15 U 3/14 (https://dejure.org/2014,14794)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 15 U 3/14 (https://dejure.org/2014,14794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des freigesprochenen Verdächtigen wegen einer verdeckt behaupteten Vergewaltigung in einem Presseartikel

  • kanzlei.biz

    Freigesprochener muss verdeckte Hinweise auf Begehung des angeklagten Verbrechens nicht hinnehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des freigesprochenen Verdächtigen wegen einer verdeckt behaupteten Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kachelmann gegen Schwarzer

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verdeckte unwahre Bezichtigung einer Straftat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verdeckte herabsetzende und unwahre Tatsachenbehauptungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Jörg Kachelmann - Alice Schwarzer verliert erneut

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ansprüche des freigesprochenen Verdächtigen wegen einer verdeckt behaupteten Vergewaltigung in einem Presseartikel

  • taz.de (Pressebericht, 03.07.2014)

    Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann: Alice Schwarzer gibt nicht auf

  • hagendorff.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Verdeckte unwahre Bezichtigung einer Straftat ist unzulässig

Sonstiges (2)

  • emma.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kachelmann-Urteil: EMMA wehrt sich

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 03.07.2014)

    Schwarzer will Revision gegen Kachelmann erzwingen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 902
  • afp 2014, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 28.02.2012 - 28 O 96/12

    Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
    Der Kläger erwirkte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 28.2.2012 (28 O 96/12), durch die den Beklagten untersagt wurde, durch die o.g. Äußerungen den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe eine Vergewaltigung zum Nachteil von Frau E begangen.

    Die unter dem Aktenzeichen 15 U 107/12 (OLG Köln) geführte Berufung gegen das diese einstweilige Verfügung bestätigende Urteil des Landgerichts vom 13.6.2012 (28 O 96/12) nahmen die Beklagten kurz vor dem auf den 25.9.2012 angesetzten Verhandlungstermin zurück.

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
    Es genügt vielmehr die Übermittlung von Teilinformationen, aus denen sich die Identität für die interessierte Leserschaft ohne Weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1783/05, in: BVerfGE 119, 1 ff. ["Esra"] - juris-Rn 75; BVerfG, Beschluss vom 14.7.2004 - 1 BvR 263/03, in: NJW 2004, 3619 f. ["Pressemitteilung"] m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2011 - VI ZR 204/04, in: NJW 2006, 601 ff.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
    Es genügt vielmehr die Übermittlung von Teilinformationen, aus denen sich die Identität für die interessierte Leserschaft ohne Weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (BVerfG, Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1783/05, in: BVerfGE 119, 1 ff. ["Esra"] - juris-Rn 75; BVerfG, Beschluss vom 14.7.2004 - 1 BvR 263/03, in: NJW 2004, 3619 f. ["Pressemitteilung"] m.w.N.).
  • LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2013 (28 O 244/13) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Die dem Vorstehenden entsprechende Würdigung konnte das Landgericht und kann auch der Senat - entgegen der Berufungsbegründung - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens treffen, denn die Mitglieder der Spruchkörper sind als potentielle Adressaten aus eigener Sachkunde in der Lage zu beurteilen, wie Äußerungen von einem durchschnittlichen Rezipienten gedeutet und verstanden werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, ZUM 2014, 902, 905; v. 10.5.2012 - 1 U 199/11, MMR 2012, 840, 844 [insofern von BGH v. 14.05.2013 - VI ZR 269/12, MMR 2013, 535 Rn. 16 nicht berührt]; vgl. zudem allg. etwa auch BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 35 - jameda; OLG Nürnberg v. 17.07.2019 - 3 W 1470/19, BeckRS 2019, 15781 Rn. 34; LG Mannheim v. 23.07.2019 - 14 O 26/19, n.v. = Anlage B 7, Bl. 193 ff. d.A.).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Nach der im Anschluss an die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, 601), der auch der Senat folgt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.05.2014 - 15 U 3/14 -, AfP 2014, 463), würde die uneingeschränkte Übertragung der Grundsätze der Stolpe-Rechtsprechung auf verdeckte Aussagen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit gefährden.
  • OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative

    Denn diese ist bei verdeckten Aussagen richtigerweise nicht anwendbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat, Beschl. v. 14.02.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 109223 Rn. 8 ff.; Senat, Urt. v. 29.06.2017 - 15 U 139/16, n.v. [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 272/17]; Senat, Beschl. v. 13.07.2016 - 15 W 39/16, n.v.; Senat, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 208/14, NJOZ 2016, 698 Rn. 23 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 381/15]; Senat Urt. v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463); die u.a. bei Korte, Praxis des Presserechts, 2014, § 2 Rn. 167 noch zitierte gegensätzliche Entscheidung des Senats im Urt. v. 14.02.2006 - 15 U 176/05 - ist überholt.
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 396/19

    Entschädigung bei Offenbarung einer Erkrankung.

    Der Betroffene kann in diesem Sinne erkennbar sein, wenn sich seine Identität aus den Umständen der Berichterstattung ableiten lässt (OLG Köln AfP 2014, 463; Soehring/Hoene, a.a.O., Kap. 13 Rn. 51).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19

    Trauer als Teil der Privatsphäre

    Der Betroffene kann in diesem Sinne erkennbar sein, wenn sich seine Identität aus den Umständen der Berichterstattung ableiten lässt (OLG Köln AfP 2014, 463; Soehring/Hoene, a.a.O., Kap. 13 Rn. 51).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 208/14

    Anspruch auf Unterlassung einer sog. verdeckten Tatsachenbehauptung hinsichtlich

    Nach der im Anschluss an die Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601), der auch der Senat folgt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 27.5.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463), würde die uneingeschränkte Übertragung der Grundsätze der Stolpe-Rechtsprechung auf verdeckte Aussagen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit gefährden.
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