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   OLG Köln, 28.01.2020 - I-9 U 138/19   

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OLG Köln, 28.01.2020 - I-9 U 138/19 (https://dejure.org/2020,2260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2020 - I-9 U 138/19 (https://dejure.org/2020,2260)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 (https://dejure.org/2020,2260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beitragserhöhungen der AXA für unwirksam erklärt

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Höhere Beiträge der Axa unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beitragserhöhung Ihrer PKV (privaten Krankenversicherung) erhalten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung - Prämien zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherungen müssen unrechtmäßige Beitragserhöhung zurückzahlen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zum dritten Mal wird Beitragserhöhungen der PKV für unwirksam erklärt - Rückzahlungen für viele PKV-Versicherte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    (6) Das OLG Celle erachtet es als sachgerecht, keine zu hohen Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe zu stellen (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 99).

    Aber auch die Benennung konkreter Werte sowohl der Veränderung der die Prämienanpassung ermöglichenden Rechnungsgrundlage als auch der Veränderung der die Prämienhöhe beeinflussenden Kriterien erscheine nicht geboten (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 99).

    Wie groß die Überschreitung des Schwellenwerts sei, sei ohne Bedeutung (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 100).

    Nach Ansicht des OLG Celle entspreche die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung jedenfalls dann den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG, wenn sie die Rechnungsgrundlage, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, und die wesentlichen Kriterien, die deren Höhe beeinflusst haben, benenne (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 101).

    Solche weiteren Kriterien neben der gesetzlich genannten Rechnungsgrundlagen (Leistungsausgaben/Versicherungsleistung und Sterbewahrscheinlichkeit), die die Prämienanpassung ausgelöst und deren Höhe beeinflusst haben, sind nach OLG Celle die steigende Lebenserwartung, das Absenken des Rechnungszinsens und die Entwicklung des Versichertenbestandes namentlich in Form der seltener gewordenen Beendigung von Tarifen (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 103 a.E.).

    Denn die Kenntnis einzelner Zahlen ermöglicht dem Versicherungsnehmer weder eine rechnerische Kontrolle noch auch nur eine Plausibilitätsprüfung der Prämienerhöhung; dafür sind die versicherungsmathematischen Zusammenhänge zu komplex (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 100, 101).

    Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer dem Gesamtzusammenhang des Begründungsschreibens klar entnehmen kann, dass der Versicherer seine Erhöhung mit einer Überschreitung des geltenden Faktors begründet (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 100).

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2017 - 12 U 145/17

    Rückabwicklungsverlangen für einen Altvertrag über eine fondsgebundene

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Bedenken gegen die Zulässigkeit des ursprünglichen Feststellungsantrages zu 1) bestehen in Anwendung der vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17 - (VersR 2018, 283 ff., zitiert nach juris) entwickelten Grundsätze nicht.

    Sie wäre deshalb auch als Zwischenfeststellungsklage i.S.v. § 256 Abs. 2 ZPO zulässig (zum Ganzen BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 17).

    aa) Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs führt eine etwaige zunächst unzureichende Mitteilung der Gründe möglicherweise nur zum Erfolg des Zahlungsantrags auf Rückzahlung der bis zum geltend gemachten Zeitpunkt einschließlich geleisteten Prämienzahlungen, nicht aber auch zum Erfolg des darüber hinaus reichenden Feststellungsantrags, sofern eine ausreichende Mitteilung der Gründe in den detaillierten Angaben in der Klageerwiderung erblickt werden könnte (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65).

    Erfolgt eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung, wird diese aber später nachgeholt, wird durch den Zugang dieser nachgeholten Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt, so dass erst von diesem Zeitpunkt an das Inkrafttreten nach § 203 Abs. 5 VVG zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65; MK/Boetius a.a.O. § 203 Rn. 1160; Boetius, Private Krankenversicherung a.a.O. § 203 VVG Rn. 207; a.A. und für vollständige Unwirksamkeit: LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 26; Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar z. VVG, 3. Aufl. 2016, § 203 VVG Rn. 47; Klimke, VersR 2016, 22/24 Ziff. III 1. a) u. b)).

  • LG Frankfurt/Oder, 18.01.2018 - 14 O 203/16

    Wirksamkeit einer Prämienerhöhung in der Privaten Krankheitskostenversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    aa) Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, was unter Mitteilung der "maßgeblichen Gründe" im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG zu verstehen ist und welche Angaben die Mitteilung im Einzelnen enthalten muss (Klimke, VersR 2016, S. 22 Ziff. II a.E.; LG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2018, - 14 O 203/16 -, VersR 2018, 669 ff. in juris Rn. 64).

    Zunächst wurde der Zweck übereinstimmend darin gesehen, dass der Versicherungsnehmer in die Lage versetzt werden soll, die Gründe für die Vertragsänderung zu verstehen, nachzuvollziehen und auf ihre Plausibilität zu prüfen (Klimke, VersR 2016, S. 22 Ziff. II.; MK/Boetius, VVG Band 2, 2. Aufl. 2017, § 203 VVG Rn. 1155; LG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2018 - 14 O 203/16 -, VersR 2018, 669 ff., in juris Rn.64).

    Bezüglich des Antrages zu 1 auf Feststellung der eingetretenen Erledigung bzgl. der Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen ist § 9 ZPO i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG anzuwenden (so auch LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. Januar 2018 - 14 O 203/16 -, Rn. 117, juris).

  • LG Neuruppin, 25.08.2017 - 1 O 338/16

    Krankheitskostenversicherung: Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Mit letzterem ist gemeint, welche Rechnungsgrundlagen sich in welcher Höhe gegenüber der ursprünglichen bzw. letzten Kalkulation verändert haben und wie der konkrete Wert des auslösenden Faktors je Beobachtungseinheit laute, um dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätsprüfung zu ermöglichen (LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017 - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 27; für die Rechnungsgrundlagen auch Klimke, VersR 2016, 22, 23 Ziff. 1. c)).

    Erfolgt eine Mitteilung der Prämienanpassung zunächst ohne eine den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügende Begründung, wird diese aber später nachgeholt, wird durch den Zugang dieser nachgeholten Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt, so dass erst von diesem Zeitpunkt an das Inkrafttreten nach § 203 Abs. 5 VVG zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 19.12.2018, - IV Z R 255/17 -, VersR 2018, 283 ff. in juris Rn. 65; MK/Boetius a.a.O. § 203 Rn. 1160; Boetius, Private Krankenversicherung a.a.O. § 203 VVG Rn. 207; a.A. und für vollständige Unwirksamkeit: LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 26; Brömmelmeyer in Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar z. VVG, 3. Aufl. 2016, § 203 VVG Rn. 47; Klimke, VersR 2016, 22/24 Ziff. III 1. a) u. b)).

    Der Gesetzgeber hat nicht ähnliche Regelungen wie bei dem Widerrufsrecht nach Verbraucherschutznormen oder z.B. § 5a Abs. 1 VVG a.F. getroffen, sondern den Wirksamkeitszeitpunkt der Beitragserhöhung bis zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben, in dem der Versicherungsnehmer eine ordnungsgemäße Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten hat (LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, - 1 O 338/16 -, VersR 2018, 469 ff. in juris Rn. 40).

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 27/13

    Stromnetznutzungsentgelt VI - Bereicherungsrechtliche Rückforderung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung sind auf die nur auf objektiven Ausgleich gerichteten Ansprüche aus unberechtigter Bereicherung nicht anwendbar (Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 812 Rn. 72; BGH, Urteil vom 05.11.2002, - XI ZR 381/01 -, NJW 2003, 582 ff. in juris Rn. 26 m.w.N.; BGH, Kartellsenat, Urteil vom 22.07.2014, - KZR 27/23 -, NJW 2014, 3089 ff. in juris Rn. 43).

    Zwar können nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall Ausnahmen in Betracht kommen (BGH, Kartellsenat, Urteil vom 22.07.2014, - KZR 27/23 -, NJW 2014, 3089 ff. in juris Rn. 43), den der Bundesgerichtshof beim Rückforderungsanspruch nach § 3 HWiG angenommen und eine Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleich in entsprechender Anwendung der dafür geltenden Grundsätze vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 24.04.2007, - XI ZR 17/06 -,NJW 2007, 2401 ff. in juris Rn. 24).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    (8) Das OLG Stuttgart wählt nach seiner in dem Beschluss vom 06.06.2019 - 7 U 237/18 - offengelegten vorläufigen rechtlichen Würdigung einen anderen Ansatz für die Bestimmung des Umfangs der Begründungspflicht und gibt § 203 Abs. 5 VVG insoweit auch eine etwas andere Zweckrichtung.

    Nach der Auffassung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 06.06.2019 - 7 U 237/18) soll die Norm hingegen - wie ihre Vorläuferbestimmung - in erster Linie darauf abzielen, dem Versicherungsnehmer einen gewissen Zeitraum zu belassen, um sich auf eine ihm mitgeteilte Vertragsänderung einstellen zu können und sich darüber klar zu werden, ob er innerhalb der zeitgleich ausgestalteten Frist des § 205 Abs. 4 VVG sein Kündigungsrecht ausübt oder die Prämienänderung zum Anlass nimmt, von seinem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG Gebrauch zu machen, auf das ihn der Versicherer bei der Prämienerhöhung ebenfalls hinzuweisen hat.

  • LG Köln, 03.07.2019 - 23 O 373/18
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 03.07.2019 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 373/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Nachdem der Kläger mit Schriftsatz vom 16.12.2019 ihren Feststellungsantrag zu 1) auch im Hinblick auf die letzte übrige (noch nicht für erledigt erklärte) Erhöhung vom 01.01.2013 im Tarif C für erledigt erklärt hat und die Beklagte mit Schriftsatz vom 20.12.2019 auch dieser Teilerledigungserklärung widersprochen hat, beantragt der Kläger nunmehr, das Urteil des Landgerichts Köln, Az.: 23 O 373/18 aufzuheben und die Beklagte nach Maßgabe der nachfolgenden Anträge zu verurteilen:.

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Das Landgericht folge nunmehr der Entscheidung des BGH im Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17; NJW 2019, 919 -, wonach die Unabhängigkeit des zustimmenden Treuhänders im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung in der Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG von den Zivilgerichten nicht gesondert zu überprüfen sei.

    Bedenken gegen die Zulässigkeit des ursprünglichen Feststellungsantrages zu 1) bestehen in Anwendung der vom Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17 - (VersR 2018, 283 ff., zitiert nach juris) entwickelten Grundsätze nicht.

  • LG Essen, 30.01.2019 - 18 O 321/17

    Anforderungen an Prämienerhöhung, private Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des Landgerichts Essen vom 30.01.2019 - VersR 2019, 1203.
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19
    Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung sind auf die nur auf objektiven Ausgleich gerichteten Ansprüche aus unberechtigter Bereicherung nicht anwendbar (Palandt/Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 812 Rn. 72; BGH, Urteil vom 05.11.2002, - XI ZR 381/01 -, NJW 2003, 582 ff. in juris Rn. 26 m.w.N.; BGH, Kartellsenat, Urteil vom 22.07.2014, - KZR 27/23 -, NJW 2014, 3089 ff. in juris Rn. 43).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

  • OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

  • LG Dortmund, 14.08.2013 - 2 O 276/10

    Anspruch einer Anwartschaftsversicherung zur Erhöhung der Versicherungsprämie vor

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

  • OLG Celle, 13.03.2008 - 8 U 152/07

    Berechnungsgrundlagen einer früheren Prämienanpassung können Gegenstand einer

  • LG Stuttgart, 26.09.2019 - 23 O 112/19

    Mercedes-Daimler Dieselskandal Motor OM 651

  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Zu den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansichten, welche Anforderungen an die Mitteilung gemäß § 203 Abs. 5 VVG zu stellen sind, und zu der vom Senat vertretenen Auffassung wird auf die Senatsurteile vom 29.10.2019 (9 U 127/18), vom 17.12.2019 (9 U 131/18), vom 28.01.2020 (9 U 138/19) sowie vom 21.04.2020 (9 U 174/18) verwiesen.
  • LG Bonn, 02.09.2020 - 9 O 396/17

    Private Krankenversicherung: Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung

    Hinsichtlich der formellen Anforderungen an die Beitragserhöhung nimmt die Kammer auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in den wohl erwogenen und begründeten Urteilen vom 29.10.2019 - 9 U 127/18 - und vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 -, jeweils veröffentlicht in juris, nach eigener Prüfung Bezug und macht sie sich zu eigen.

    Auch insofern macht sich die Kammer die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in seinen Urteilen vom 29.10.2019 - 9 U 127/18 - und vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 -, jeweils veröffentlicht in juris, zu eigen.

    Die Kammer macht sich die diesbezüglichen Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in den Urteilen vom 29.10.2019 - 9 U 127/18 - und vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 -, jeweils veröffentlicht in juris, nach eigener Prüfung zu eigen.

    Die Kammer macht sich auch insofern die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in den Urteilen vom 29.10.2019 - 9 U 127/18 - und vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 -, jeweils veröffentlicht in juris, nach eigener Prüfung zu eigen.

    Auch an dieser Stelle macht sich die Kammer die Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in den Urteilen vom 29.10.2019 - 9 U 127/18 - und vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 -, jeweils veröffentlicht in juris, nach eigener Prüfung zu eigen.

  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2020 - 23 O 198/19

    Unwirksame Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung

    Weitere Anforderungen an die Mitteilung sind dagegen nicht zu stellen (OLG Stuttgart v. 06.06.2019 - 7 U 237/18, Juris-Rn. 20 ff.; OLG Köln r+s 2020, 31, 35 f.; dass. v. 28.01.2020 - 9 U 138/19, Juris-Rn. 76 ff.).

    Die Mitteilung zur Prämienerhöhung für das Jahr 2019 holt aber keine Begründung für frühere Prämienerhöhungen nach, sie bezieht sich nur auf die darin genannten Erhöhungsbeträge, nicht aber auf die früheren Erhöhungsbeträge, erst recht nicht auf die früheren Erhöhungsbeträge in dem Tarif der Tochter (vgl. OLG Köln v. 28.01.2020 - 9 U 138/19, Juris-Rn. 144 f.).

    Dafür genügt nicht, dass bislang keine höchstrichterliche Entscheidung zu den Begründungsanforderungen an Beitragserhöhungen existiert (vgl. OLG Köln v. 28.01.2020 - 9 U 138/19, Juris-Rn. 167 ff.).

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