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   OLG Köln, 28.10.2008 - 3 U 55/07 BSch   

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https://dejure.org/2008,10221
OLG Köln, 28.10.2008 - 3 U 55/07 BSch (https://dejure.org/2008,10221)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2008 - 3 U 55/07 BSch (https://dejure.org/2008,10221)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 3 U 55/07 BSch (https://dejure.org/2008,10221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kein gesetzlicher Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Schifffahrtssperre

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kein gesetzlicher Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei Schifffahrtssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Vergütung des Frachtführers bei einer dem Risikobereich des Absenders zuzurechnenden Verzögerung nach Beginn der Beförderung; Die Sperrung des Schifffahrtsweges aufgrund eines durch Dritte verursachten Schiffsunfalls als Risiko des Absenders; Haftung des ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2008 - 3 U 55/07
    Die Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das die Vertragspartei selbst zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2006, 899).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 108/10

    Binnenschifftransport: Anspruch des Frachtführers auf zusätzliche Vergütung bei

    Ob auch von außen wirkende unvorhersehbare und von den Parteien des Frachtvertrags nicht beherrschbare Störungsursachen - hierzu zählen beispielsweise die Sperrung eines Beförderungswegs, Hoch oder Niedrigwasser, Eisgang oder Sturm -, die nicht dem Frachtführer zugerechnet werden können, in den Risikobereich des Absenders fallen, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten (verneinend: Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43; TranspR 2009, 171; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 21 und 23; v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 420 Rn. 13; grundsätzlich bejahend: Koller aaO § …

    Steht lediglich fest, dass der die Verzögerung verursachende Umstand nicht in den Risikobereich des Frachtführers fällt, reicht dies allein nicht aus für einen Anspruch auf angemessene Zusatzvergütung wegen Verzögerung (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175; MünchKomm.HGB/Czerwenka aaO § 420 Rn. 24).

    Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB führt (Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 44 f.; TranspR 2009, 171, 175).

    Frachtberechnung">420 Abs. 3 HGB im Grundsatz etwas ändern wollte (vgl. Schifffahrtsobergericht Köln, TranspR 2009, 43, 45; TranspR 2009, 171, 175).

  • OLG Köln, 27.02.2009 - 3 U 204/07

    Anspruch des Schiffsführers auf Zahlung der vereinbarten Fracht bei vorzeitiger

    Die Sperrung des Schifffahrtsweges aufgrund eines durch Dritte verursachten Schiffsunfalls zählt aber nicht zur Risikosphäre des Absenders (vgl. SchOG Köln, Urt. v. 28.10.2008, 3 U 55/07, BinSchiff 2008, Nr. 12, 74 ff.).
  • LG Magdeburg, 18.05.2010 - 2 S 376/09

    Binnenschiffstransport: Zurechnung des Risikos der unvorhersehbaren und

    Diese Annahme steht im Einklang mit dem allgemeinen Werkvertragsrecht: Auch dort trägt grundsätzlich der Unternehmer das Risiko, das versprochene Werk vertragsgerecht zu erbringen (vgl. Urteile des Schifffahrtsobergerichts Köln vom 28.10.2008 - 3 U 55/07 BSch - und 27.02.2009 - 3 U 204/07 BSch).
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