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   OLG Köln, 28.12.2012 - III-2 Ws 896/12   

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https://dejure.org/2012,46325
OLG Köln, 28.12.2012 - III-2 Ws 896/12 (https://dejure.org/2012,46325)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.2012 - III-2 Ws 896/12 (https://dejure.org/2012,46325)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12 (https://dejure.org/2012,46325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftbeschränkungen entsprechend §119 StPO

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Haftbeschränkungen in der Untersuchungshaft setzen eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks voraus

Papierfundstellen

  • StV 2013, 525
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
    Es ist allerdings zulässig, zur Begründung der Beschränkungsanordnung auch auf die im Haftbefehl nicht herangezogenen Haftgründe zurückzugreifen, insbesondere sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verdunkelungsgefahr auch zulässig, wenn der Haftbefehl nur auf Fluchtgefahr gestützt ist (zu vgl. Entscheidung des OLG Köln - 2 Ws 498/10 = StV 2011, 35; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).
  • OLG Köln, 10.09.1996 - 2 Ws 457/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
    Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird (zu vgl. OLG Köln, StV 97, 27; Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., § 112 Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 Ws 77/10

    Besetzung des Gerichts bei der Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
    Das ist nach der Rechtsprechung des Strafsenats rechtlich unbedenklich, da der Vorsitzende sich seiner Entscheidungsmöglichkeit nicht begibt (zu vgl. Entscheidung des OLG Köln - 2 Ws 77/10 -).
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10

    Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
    Es ist allerdings zulässig, zur Begründung der Beschränkungsanordnung auch auf die im Haftbefehl nicht herangezogenen Haftgründe zurückzugreifen, insbesondere sind Maßnahmen zur Vermeidung von Verdunkelungsgefahr auch zulässig, wenn der Haftbefehl nur auf Fluchtgefahr gestützt ist (zu vgl. Entscheidung des OLG Köln - 2 Ws 498/10 = StV 2011, 35; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12
    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (zu vgl. BerlVerfGH NStZ-RR 2011, 94).
  • OLG Celle, 10.01.2020 - 3 Ws 372/19

    Keine Verdunkelungsgefahr bei bloßer Möglichkeit der Gefahr für öffentliche

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 2 Ws 133/21

    Haftbeschränkungen nach § 119 StPO nicht aus der Norm an sich; Erforderlichkeit

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (vgl. SenE vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, StraFo 2013, 71; BVerfG, NStZ-RR 2015, 79; BerlVerfGH, NStZ-RR 2011, 94).

    Jedoch ist es zulässig, die Anordnung nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe im Sinne der §§ 112, 112a StPO zu stützen (SenE vom 12.08.2010, 2 Ws 498/10, a.a.O.; vom 26.04.2011, 2 Ws 217/11, StV 2011, 743; vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 292; OLG Frankfurt, StV 2016, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 119 Rn. 5, m.w.N.).

  • OLG Köln, 31.05.2021 - 2 Ws 265/21

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft Erforderlichkeit von

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete Gefährdung des Haftzwecks; es muss die durch die Inhaftierung des Beschuldigten veränderte Situation berücksichtigt und geprüft werden, ob die abzuwehrende Gefahr trotz des Vollzugs der Untersuchungshaft besteht und den Erlass einer Anordnung nach § 119 Abs. 1 StPO erforderlich macht (vgl. SenE vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, StraFo 2013, 71; BVerfG, NStZ-RR 2015, 79; BerlVerfGH, NStZ-RR 2011, 94).

    Jedoch ist es zulässig, die Anordnung nicht nur auf die im Haftbefehl genannten, sondern auf alle Haftgründe im Sinne der §§ 112, 112a StPO zu stützen (SenE vom 12.08.2010, 2 Ws 498/10, a.a.O.; vom 26.04.2011, 2 Ws 217/11, StV 2011, 743; vom 28.12.2012, 2 Ws 896/12, OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 292; OLG Frankfurt, StV 2016, 443; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 119 Rn. 5, m.w.N.).

  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Zur Begründung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft können dabei nicht nur die Haftgründe herangezogen werden, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrundeliegen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 119 Rdnr. 5; KG Berlin, StV 2010, 370; OLG Köln, StV 2013, 525; OLG Hamm, StV 2014, 28).

    Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5; 42, 234; 57, 170; OLG Hamm, StV 2014, 28; OLG Köln, StV 2013, 525).

  • OLG Celle, 11.05.2020 - 3 Ws 94/20

    Anordnung im Einzelfall für Beschränkungen im Untersuchungshaftvollzug;

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12, StV 2014, 28; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525).
  • OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22

    Ablehnung eines Antrags auf Telefonerlaubnis; Maßstab des Art. 6 GG bei Prüfung

    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
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