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   OLG Köln, 29.01.2019 - I-22 U 30/17   

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https://dejure.org/2019,2539
OLG Köln, 29.01.2019 - I-22 U 30/17 (https://dejure.org/2019,2539)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2019 - I-22 U 30/17 (https://dejure.org/2019,2539)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - I-22 U 30/17 (https://dejure.org/2019,2539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • mietrechtsiegen.de

    Gewerberaummietverhältnis - Beginn mit Übergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung einer Laufzeit von zehn Jahren für einen Gewerberaummietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn und Ende des Mietvertrags bestimmbar: Schriftform gewahrt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • jurop.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Laufzeitklauseln in Nutzungsverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht bei Leerstandsflächen im Einkaufszentrum? (IMR 2019, 189)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Mietvertrag beginnt mit Übergabe": Schriftform gewahrt? (IMR 2019, 186)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unbefristete Verschiebung des Übergabetermins durch den Vermieter AGB-konform? (IMR 2019, 187)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformmangel bei erst nach zwei Jahren erfolgter Gegenzeichnung des Mietvertrags? (IMR 2019, 188)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Sie hält die im Mietvertrag vorgesehene Befristung von 10 Jahren ab Übergabe der Mietsache für wirksam und verweist auf die Entscheidung BGH NJW 2014, 1300, wonach die Angabe des Beginns der Mietzeit nicht erforderlich sei, es zulässig sei, den Vertragsbeginn an den Zeitpunkt der Übergabe des Objekts zu knüpfen.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann der Fall, wenn in dem Mietvertrag bestimmt ist, dass der Mietvertrag mit der "Übergabe/Übernahme" beginnen soll (BGH NJW 2014, 1300; NJW 2013, 3361; NZM 2006, 54).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Lässt sich hingegen die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht (sog. blue-pencil-test: auch BGH NJW 2015, 928; Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz.7 m.w.N.; Basedow in MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 306 Rz. 18; ähnlich: wonach sich aufgrund eines "Summierungseffekts" die Unwirksamkeit von Klauseln, die selbst wirksam sind, aber mit einer unwirksamen Klausel im Sachzusammenhang stehen, ergeben soll: hierzu: Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz. 8; § 307 Rz. 13; Heinrichs, NZM 2005, 201; unter Verweis auf BGH NJW 2004, 2586; 3775; NJW 2014, 1444).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Lässt sich hingegen die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht (sog. blue-pencil-test: auch BGH NJW 2015, 928; Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz.7 m.w.N.; Basedow in MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 306 Rz. 18; ähnlich: wonach sich aufgrund eines "Summierungseffekts" die Unwirksamkeit von Klauseln, die selbst wirksam sind, aber mit einer unwirksamen Klausel im Sachzusammenhang stehen, ergeben soll: hierzu: Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz. 8; § 307 Rz. 13; Heinrichs, NZM 2005, 201; unter Verweis auf BGH NJW 2004, 2586; 3775; NJW 2014, 1444).
  • BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Lässt sich hingegen die Formularklausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen inhaltlich zulässigen und einen unzulässigen Regelungsteil trennen, gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion nicht (sog. blue-pencil-test: auch BGH NJW 2015, 928; Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz.7 m.w.N.; Basedow in MünchKomm, BGB, 7. Aufl., § 306 Rz. 18; ähnlich: wonach sich aufgrund eines "Summierungseffekts" die Unwirksamkeit von Klauseln, die selbst wirksam sind, aber mit einer unwirksamen Klausel im Sachzusammenhang stehen, ergeben soll: hierzu: Grüneberg, Palandt, BGB, 78. Aufl., § 306 Rz. 8; § 307 Rz. 13; Heinrichs, NZM 2005, 201; unter Verweis auf BGH NJW 2004, 2586; 3775; NJW 2014, 1444).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZR 81/16

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Antrag auf Feststellung der Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 41 GKG (vgl. auch BGH Beschluss vom 16.8.2017, - XII ZR 81/16 - recherchiert in JURIS).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann der Fall, wenn in dem Mietvertrag bestimmt ist, dass der Mietvertrag mit der "Übergabe/Übernahme" beginnen soll (BGH NJW 2014, 1300; NJW 2013, 3361; NZM 2006, 54).
  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 142/07

    Vorliegen eines wirksamen Mietvertrags über Gewerberäume; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt jedenfalls durch eine formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande (BGH NJW 2009, 2195).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 181/16

    Mieterhöhungsverfahren: Einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Die Klägerin sei der Richtigkeit der von der Beklagten angegebenen Leerstandsflächen nicht entsprechend den von der Rechtsprechung (BGH NZM 2017, 435) gestellten Anforderungen an einen substantiierten Sachvortrag des Mieters bezüglich der relevanten Flächengrößen entgegengetreten.
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog.

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2019 - 22 U 30/17
    Die nachträgliche Einigung der Parteien erfolgte jedenfalls durch die späteren Nachträge, die alle die Schriftform wahren (vgl. hierzu BGH NZM 2018, 38) .
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