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   OLG Köln, 29.11.2013 - I-20 U 130/13   

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https://dejure.org/2013,37712
OLG Köln, 29.11.2013 - I-20 U 130/13 (https://dejure.org/2013,37712)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2013 - I-20 U 130/13 (https://dejure.org/2013,37712)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2013 - I-20 U 130/13 (https://dejure.org/2013,37712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnisse eines Finanzdienstleisters zur Geltendmachung von Forderungen von Mandanten aus gekündigten Versicherungsverhältnissen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RDG § 2; RDG § 3; RDG § 9; BGB § 134
    In einer Abtretung von Ansprüchen zur Einziehung auf fremde Rechnung mit bloßer Erfolgsbeteiligung des Abtretenden liegt ein Verstoß gegen das RDG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RDG § 2; RDG § 3; BGB § 134
    Befugnisse eines Finanzdienstleisters zur Geltendmachung von Forderungen von Mandanten aus gekündigten Versicherungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beitreibung abgetretener Forderungen durch Finanzdienstleister kann gegen RDG verstoßen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitreibung abgetretener Forderungen durch Finanzdienstleister kann gegen RDG verstoßen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 864
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2013 - 20 U 130/13
    (a) Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2013, 59), der sich der Senat anschließt, kommt es für die Annahme der Abtretung einer Forderung lediglich zu Einziehungszwecken entscheidend darauf an, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll.

    Die Klägerin ist demgegenüber - wie bei Inkassodienstleistungen üblich (vgl. BGH NJW 2013, 59) - mit Ausnahme des Kostenwagnisses kein Risiko eingegangen; denn einen Kaufpreis schuldet sie - wie ausgeführt - nur für den Fall der erfolgreichen Beitreibung der Forderung.

    Die Verpflichtung der Zessionarin zur Geltendmachung der Forderung stellt nämlich - anderes lässt sich auch der von der Klägerin insoweit in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 30.10.2012 (NJW 2013, 59) nicht entnehmen - keine zwingende Voraussetzung für die Annahme einer Forderungseinziehung auf fremde Rechnung dar.

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2013 - 7 U 175/11

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Erbanteils hinsichtlich des Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2013 - 20 U 130/13
    Im Hinblick darauf, dass das OLG Stuttgart die Aktivlegitimation der Klägerin in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 08.03.2012, Az. 7 U 175/11, K 214, Bl. 392 ff. d.A.) bejaht hat, war die Revision nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
  • OLG Köln, 11.03.2015 - 13 U 149/13

    Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages einer geschädigten Gesellschaft wegen

    Auch dem Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Köln vom 29.11.2013 ( 20 U 130/13) liegt insofern eine geschäftliche Tätigkeit zu Grunde, als Ansprüche an einen so genannten Prozessfinanzierer abgetreten wurden, der eine nicht mehr ohne weiteres zu überschauende Anzahl von Personen in mehr als einem Sachverhalt vertreten hat und dessen erklärtes Ziel es war, "Musterentscheide herbeizuführen, um die Ansprüche anderer Anspruchsinhaber besser bzw. schneller durchzusetzen".
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