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   OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98   

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https://dejure.org/2000,5139
OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98 (https://dejure.org/2000,5139)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2000 - 1 U 108/98 (https://dejure.org/2000,5139)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 (https://dejure.org/2000,5139)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
    Es kann dahinstehen, ob dieser Tatbestand eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung ("schwere Pietätsverletzung") voraussetzt (so BGH JZ 1990, 697ff. mit kritischer Anmerkung Leipold).

    Da das Pflichtteilsrecht jedenfalls auch aus dem Unterhaltsrecht abzuleiten ist, also auch eine gewisse Versorgungsfunktion hat (vgl. Leipold, Anmerkung zu BGH JZ 1990, 697ff., 703), muss eine Einschränkung der Testierfreiheit zugunsten dieser Versorgungsfunktion ebenso hingenommen werden wie die Einschränkung des Eigentums durch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Abkömmling.

  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
    Angesichts des eindeutigen Gutachtens im vorliegenden Verfahren sowie der gutachterlichen Stellungnahmen im Strafverfahren und den weiteren Verfahren hat der Senat keinen Zweifel, dass der Kläger seine Schuldunfähigkeit in vollem Umfang bewiesen hat, wobei nicht verkannt wird, dass an diesen Beweis keine geringen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1988, 822, 823; BGH IV ZR 31/97, S. 36R).
  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 31/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
    Angesichts des eindeutigen Gutachtens im vorliegenden Verfahren sowie der gutachterlichen Stellungnahmen im Strafverfahren und den weiteren Verfahren hat der Senat keinen Zweifel, dass der Kläger seine Schuldunfähigkeit in vollem Umfang bewiesen hat, wobei nicht verkannt wird, dass an diesen Beweis keine geringen Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1988, 822, 823; BGH IV ZR 31/97, S. 36R).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78

    Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht es ausdrücklich offengelassen, ob das gesetzliche Erbrecht der Verwandten und das Pflichtteilsrecht naher Familienangehöriger unter dem Schutz der Verfassung, nämlich der Erbrechtsgarantie des Art. 14 GG steht (BVerfGE 67, 329, 341), während es ausdrücklich anerkannt hat, dass die Testierfreiheit ein bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie darstellt und "als Verfügungsbefugnis des Erblassers über den Tod hinaus" einen "von Verfassungs wegen besonders ausgeprägten Schutz" genieße (BVerfGE aaO).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
    Auszug aus OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98
    Dieses Urteil wurde durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.04.2005, AZ: 1 BvR 1644/00 aufgehoben.
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden I. des Herrn S ..., 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 -, 2. mittelbar gegen §§ 829, 2303, 2333 Nr. 1 und 2, §§ 2337, 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2343, 2345 Abs. 2 BGB - 1 BvR 1644/00 -, II. der Frau S ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jens Wollschlaeger, Eichkampstraße 16, 14055 Berlin - gegen 1. das Urteil des Kammergerichts vom 2. Dezember 2002 - 26 U 4/02 -, 2. das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. November 2001 - 14 O 380/01 - - 1 BvR 188/03 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier am 19. April 2005 beschlossen:.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - und das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    Auf die dagegen gerichtete, am 23. November 1998 (Montag) eingegangene und am 8. Februar 1999 nach zwischenzeitlicher Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zu diesem Zeitpunkt begründete Berufung des Beklagten hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch Urteil vom 30. März 2000 (vgl. Bl. 598 ff. d. A.) - 1 U 108/98 - das Urteil des Landgerichts teilweise geändert und dahin gefasst, dass der Beklagte nur noch zur Zahlung von 47.630,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Januar 1996 verurteilt wurde.

    "Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - und das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Durch Beschluss vom 6. Oktober 2005 (vgl. Bl. 774 ff. d. A.) hat der Senat, der nach der Entscheidung des Präsidiums vom 16. Juni 2005 aufgrund einer analogen Anwendung von Teil A Ziff. I, Nr. 2.3 des Geschäftsverteilungsplans für die Bearbeitung des Berufungsverfahrens nach der Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht zuständig ist (Bl. 741 d. A.), die Parteien darauf hingewiesen, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1. März 2000 - 1 U 108/98 - im vollen Umfang durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden sei, also auch insoweit, als dieses Urteil dem Beklagten und Beschwerdeführer des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde günstig sei.

    Dies entspricht im Ergebnis - sieht man von der Umrechung des vom 1. Zivilsenat ausgeurteilten DM-Betrages von 47.630,55 DM in den genannten EURO-Betrag ab - dem Urteil des 1. Zivilsenats vom 30. März 2000 (1 U 108/98), das das Bundesverfassungsgericht (teilweise) aufgehoben hat.

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .

    Die Wirkung des Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, ausgesetzt, falls der Beschwerdeführer Sicherheit in Höhe von 60.000 DM leistet.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 1644/00

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht

    unmittelbar gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, b) das Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 0 411/95 -,.
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    In den Nachlass einzustellen ist indes grundsätzlich schon wegen des Regelungszusammenhanges mit § 1968 BGB ein Sterbegeld (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.10.2007 - 1 U 63/07 = BeckRS 2008, 02373; OLG Köln, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 108/98 = BeckRS 2009, 19370), hier mithin in Höhe von 7.500,00 EUR (vgl. S.14 des Nachlassverzeichnisses).
  • BVerfG, 12.03.2002 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
  • BVerfG, 20.08.2002 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
  • BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 1644/00

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .
  • BVerfG, 14.05.2004 - 1 BvR 1644/00

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung durch Beschlüsse bis zur Entscheidung

  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

  • BVerfG, 09.07.2003 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1644/00

    Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines

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